Ab dem 27. Februar 2024 öffnet die KfW Bankengruppe die Tore für eine neue Förderinitiative: die Heizungsförderung für Privatpersonen. Diese Förderung richtet sich an Eigentümerinnen und Eigentümer von Einfamilienhäusern, die ihre Heizsysteme modernisieren möchten. Parallel dazu wird ein zinsgünstiger Ergänzungskredit angeboten, der die finanzielle Last der Sanierung weiter mindern soll.
Ein Schritt-für-Schritt Prozess
![KfW-Heizungsförderung ermöglicht moderne Heizsysteme in Einfamilienhäusern Person wärmt Füße an einem energieeffizienten Heizkörper, gefördert durch KfW-Zuschüsse](https://www.c-ober.de/wp/wp-content/uploads/2024/02/heizungsfoerderung-400x267.jpg)
Komfort und Klimaschutz vereint: Die neue Heizungsförderung der KfW ermöglicht den Umstieg auf effiziente Heizsysteme, unterstützt durch attraktive Zuschüsse und Kredite für Hausbesitzer (Symbolbild).
Die Beantragung der Fördermittel erfolgt in fünf Etappen, beginnend mit der Beauftragung eines Energieeffizienz-Experten oder eines Fachunternehmens (wir bieten Ihnen ein kostenfreies Auftaktgespräch und begleiten Sie über den kompletten Prozess hinweg). Dieser Schritt ist entscheidend, um die technischen Mindestanforderungen der neuen Heizungsanlage zu bestätigen und die förderfähigen Gesamtkosten zu ermitteln. Anschließend ist ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag abzuschließen, der die finanzielle Unterstützung durch die KfW oder das BAFA voraussetzt.
Die Registrierung im Kundenportal „Meine KfW“ ist der nächste Schritt, gefolgt von der tatsächlichen Antragstellung. Nach Erhalt der Förderzusage kann mit der Umsetzung des Vorhabens begonnen werden. Die Identifikation des Zuschussempfängers und die Einreichung der Nachweise erfolgen ab September 2024, um den Zuschuss letztendlich zu erhalten.
Erweiterung der Förderberechtigung
Im Laufe des Jahres 2024 wird die Förderung auch auf Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften ausgeweitet. Dies unterstreicht das Bestreben der Bundesregierung, einen umfassenden Beitrag zur Energieeffizienz und zum Klimaschutz in Wohngebäuden zu leisten.
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KfW Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (358, 359)
Der „Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (358, 359)“ der KfW unterstützt Privatpersonen und weitere berechtigte Gruppen bei der energetischen Sanierung von Wohngebäuden durch einen zusätzlichen Kredit zu einem bereits bewilligten Zuschuss. Bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit können finanziert werden, wobei der Kredit zusätzlich zu einer bereits erteilten Zuschussförderung der KfW oder des BAFA in Anspruch genommen werden kann. Der Kredit ist speziell für Maßnahmen gedacht, die den energetischen Zustand von Wohngebäuden verbessern.
- Zielgruppe: Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen, die bereits eine Förderzusage für energetische Einzelmaßnahmen haben.
- Finanzierungsumfang: Bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit für ergänzende Maßnahmen.
- Kombinierbarkeit: Der Kredit kann in Kombination mit anderen Fördermitteln der KfW oder des BAFA in Anspruch genommen werden.
- Anwendungsbereich: Der Kredit dient der Finanzierung zusätzlicher Kosten, die im Rahmen der energetischen Sanierung entstehen.
- Antragsprozess: Der Kreditantrag wird über Finanzierungspartner der KfW gestellt, nicht direkt bei der KfW.
KfW Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458)
Die „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458)“ der KfW bietet einen Zuschuss von bis zu 23.500 Euro für den Kauf und Einbau neuer, klimafreundlicher Heizungen. Sie richtet sich an Eigentümer von selbstgenutzten Einfamilienhäusern. Gefördert werden der Einbau von effizienten Heizungsanlagen, der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, sowie Kosten für Fachplanung und Baubegleitung. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme die Energieeffizienz des Gebäudes steigert und den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch erhöht. Der Antragsprozess erfolgt gestaffelt, beginnend mit Eigentümern von Einfamilienhäusern.
- Zuschusshöhe: Bis zu 23.500 Euro für den Einbau klimafreundlicher Heizsysteme.
- Zielgruppe: Eigentümer von selbstgenutzten Einfamilienhäusern und später auch weitere Gruppen.
- Förderfähige Maßnahmen: Effiziente Heizungsanlagen, Anschluss an Wärmenetze, Fachplanung und Baubegleitung.
- Voraussetzungen: Maßnahmen müssen die Energieeffizienz verbessern und den Anteil erneuerbarer Energien erhöhen.
- Antragsverfahren: Gestaffelter Prozess, beginnend mit Eigentümern von Einfamilienhäusern.
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