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BAFA Förderung: Absatz von elektrisch betriebenen Fahrzeugen

Der Erwerb von einem Elektrofahrzeug wird seit dem 2. Juli 2016 durch einen Bonus von bis zu 4.000 Euro unterstützt. Maßgeblich ist, dass das Neufahrzeug erst ab dem 18. Mai 2016 erworben wurde. Der Erwerb von gebrauchten oder vor diesem Datum erworbenen elektrisch betriebenen Fahrzeugen wird nicht gefördert. Durch den sogenannten Umweltbonus soll der Absatz neuer Elektrofahrzeuge gefördert und die Nachfrage um mindestens 300.000 Elektrofahrzeuge gesteigert werden.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind sowohl Privatpersonen, Unternehmen, Körperschaften, Stiftungen und Vereine.

Nicht antragsberechtigt sind der Bund, die Bundesländer inklusive deren Einrichtungen und Kommunen. Auch Automobilhersteller, die an der Finanzierung des Umweltbonus beteiligt sind, sowie deren Tochtergesellschaften können ebenfalls keine Anträge auf diese Bonuszahlungen stellen.

Was wird gefördert?

Mit diesem Förderprogramm wird der Kauf bzw. das Leasing eines neuen und zugleich erstmals zugelassenen, elektrisch betriebenen Fahrzeuges entsprechend des § 2 Elektromobilgesetz unterstützt. Dabei muss es sich entweder um ein reines Batterieelektrofahrzeug, ein Brennstoffzellenfahrzeug  oder ein von außen aufzuladendes Hybridelektrofahrzeug (auch als Plug-In Hybrid bezeichnet) aus den Klassen M1, N1 oder N2 handeln, die mit einer Fahrerlaubnis Klasse B gefahren werden dürfen. Förderfähig sind auch Fahrzeuge, die weniger als 50 g CO2-Emissionen pro Kilometer vorweisen, unabhängig von der verwendeten Antriebsart. Voraussetzung ist allerdings, dass das Fahrzeugmodell in der „Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge“ aufgeführt ist, die auch in das Antragsformular integriert ist.

Was ist die Höhe der Förderung?

Die Bundesregierung und die Fahrzeugindustrie gewähren einen Bonus von jeweils 2.000 Euro bei reinen Batterieelektrofahrzeugen bzw. Brennstoffzellenfahrzeugen, bei von außen aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen, die weniger als 50 g CO“-Emissionen pro gefahrenem Kilometer ausstoßen, liegt der Bonus bei jeweils 1.500 Euro. Die Fördersumme wird aber nur dann gewährt, sofern der Hersteller mindestens den gleichen Anteil – ausgehend vom Nettolistenpreis des Basismodells (BAFA-Listenpreis) – als Nachlass bzw. Bonus gewährt. Zugleich darf der Netto-Listenpreis des Basismodells bei maximal 60.000 Euro liegen.

Gibt es weitere Voraussetzungen für die Förderung?

Das gewünschte Fahrzeugmodell muss auf der von der BAFA geführten „Liste der förderfähigen Fahrzeuge“ aufgeführt sein. Die Erstzulassung darf zeitigstens am 18. Mai 2016 erfolgt sein. Das Fahrzeug muss im Inland auf den jeweiligen Antragsteller zugelassen werden und für eine Mindestdauer von sechs Monaten zugelassen bleiben.

Bonuszahlung kann nur online beantragt werden

Eine Antragstellung ist nur online über das entsprechende Antragsformular, welches auf der BAFA-Webseite aufrufbar ist, möglich.

Wie ist der Ablauf der Antragstellung?

Spätestens neun Monate, nachdem dem Käufer der Zuwendungsbescheid zugesandt wurde, muss der Erwerb des elektrisch betriebenen Fahrzeuges abgeschlossen und dieses zugelassen sein. Der Verwendungsnachweis kann aber erst nach dem Zusenden des Zuwendungsbescheides via Internet eingereicht werden.

Im Rahmen der ersten Stufe wird neben dem Antrag selbst, der auf dem Online-Portal des BAFA abrufbar und auszufüllen ist, auch der Kauf- oder Leasingvertrag respektive ein Dokument, welches die verbindliche Bestellung des Fahrzeuges deutlich macht, hochgeladen.  Nach erfolgreicher Prüfung ergeht dann der Zuwendungsbescheid.

Während der zweiten Stufe des elektronischen Verwendungsnachweisverfahrens müssen sowohl die Rechnung als die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II in Kopie auf dem Portal hochgeladen werden. Danach nimmt das BAFA eine Prüfung der Unterlagen vor und veranlasst bei positivem Bescheid die Auszahlung des Bundesanteils auf das im Antrag angegebene Konto.

Angebote und Dienstleistungen zu BAFA-Förderungen

Sehr gern unterstützt Sie unser Cornelius Ober GmbH bei der Beantragung des Umweltbonus beim BAFA. Sprechen Sie dazu entweder telefonisch oder per E-Mail einen Besprechungstermin mit uns ab. Selbstverständlich können Sie aber auch direkt während der Geschäftszeiten in unserer Erfurter Geschäftsstelle vorstellig werden und einen Termin absprechen.

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