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Energieberatung Mittelstand (BAFA)

Bis 2015 lag die Förderung der Energieberatung für den Mittelstand in den Händen der KfW-Bank. Seitdem wird die Bearbeitung der Anträge und die Gewährung der Zuschüsse durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übernommen. Diese Seite bietet alle wichtigen Informationen zur BAFA-Förderung „Energieberatung Mittelstand“ und bietet Ihnen die Möglichkeit, einen zertifizierten Energieberater für die Förderung zu beauftragen.

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Hinweis

Die Inhalte dieser Seite werden derzeit überarbeitet.

Was ist die BAFA-Förderung „Energieberatung Mittelstand“?

BAFA

Bei vielen klein- und mittelständischen Unternehmen gibt es immer noch erhebliche energetische Einsparpotenziale. Um die Möglichkeiten vor Ort genauer zu eruieren und Maßnahmen in die Wege zu leiten, gibt es die Energieberatung für den Mittelstand. Sie soll durch eine unabhängige und qualifizierte Beratung dazu beitragen, Informationsdefizite zu verringern, Energieeinsparpotenziale im Unternehmen aufzudecken und entsprechende Maßnahmen zu realisieren.

Mit Hilfe der Energieberatung werden Einsparpotenziale sowohl im Bereich der Gebäudesubstanz und der Anlagentechnik als auch im Nutzerverhalten eruiert. Durch das Programm Energieberatung Mittelstand soll die Anzahl der realisierten Beratungen in KMU weiter erhöht und somit zusätzliche Energieeinsparpotenziale identifiziert werden. Energieberatungen zeigen nicht nur mögliche Maßnahmen auf, sondern überwachen auch deren Realisierung und die Inbetriebnahme entsprechender Anlagen.

Die Energieberatungen werden im Rahmen des Programmes finanziell gefördert. Es handelt sich hierbei um hochwertige Energieaudits entsprechend der EU-Energieeffizienz-Richtlinie. Für die Teilnehmenden an einem solchen Energieaudit kann es ratsam sein, sich untereinander zu vernetzen. Dies ist beispielsweise im Rahmen der „Initiative Energieeffizienz-Netzwerke“ möglich.

Was bietet Ihnen dieser Text?

  1. Sie erhalten ausführliche Informationen zur BAFA-Förderung „Energieberatung Mittelstand“.
  2. Sie können einen spezialisierten Energieberater beauftragen, der alle Schritte für Sie übernimmt.

An wen richtet sich dieser Text?

Dieser Text bietet einen Mehrwert für Unternehmen und Unternehmer mit Interesse an einer Energieberatung unter Beantragung der BAFA-Förderung „Energieberatung Mittelstand“.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind

  • Sowohl kleine als auch mittlere Unternehmen (KMU) aus der gewerblichen Wirtschaft, des sonstigen Dienstleistungssektors und Angehörige, die freie Berufe ausüben. Voraussetzung ist allerdings, dass sie ihren Sitz und ihren Geschäftsbetrieb in Deutschland unterhalten.
  • Firmen, die weniger als 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen und
  • Deren Jahresumsatz 50 Millionen Euro bzw. die Jahresbilanzsumme 43 Millionen Euro nicht überschreitet.

Informationen über die Ermittlung der Mitarbeiterzahl, des Jahresumsatzes sowie der Bilanzsumme finden sich beispielsweise im KMU-Handbuch der Europäischen Union.

Wie hoch fällt die Förderung aus?

Antragsberechtigte Unternehmen, deren Energiekosten über 10.000 Euro jährlich liegen, erhalten für die Inanspruchnahme der Energieberatung eine Zuwendung in Höhe von 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten. Dies schließt auch eine eventuell in Anspruch genommene Umsatzberatung mit ein. Die maximale Fördersumme beträgt 8.000 Euro.

Antragsberechtigte Unternehmen, deren jährliche Energiekosten bei maximal 10.000 Euro liegen, erhalten ebenfalls eine Zuwendung von 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, hier wurde der Förderbetrag jedoch auf 1.200 Euro gedeckelt. Auch hier ist in der Gesamtfördersumme eine in Anspruch genommene Umsetzungsberatung mit inbegriffen.

Energieberater muss Zulassung des BAFA besitzen

Für die Energieberatung und auch die Umsetzungsbegleitung kann nur dann eine finanzielle Zuwendung gewährt werden, wenn diese von einem durch das BAFA zugelassenen Energieberater erfolgt. Diese sind auf der von der Deutschen Energie Agentur erstellten Liste der Energie-Effizienz-Experten zu finden. Für welchen Berater sich das Unternehmen dann entscheidet, ist ihm überlassen. Auf dem BAFA-Merkblatt „Hinweise zur Beraterzulassung“ finden Interessenten Informationen zu den Anforderungen an den Berater. Die Cornelius Ober GmbH ist vom BAFA zugelassen und unterstützt auch Ihr Unternehmen gern bei der Feststellung möglicher Energieeinsparpotenziale sowie bei der Realisierung der dafür notwendigen Maßnahmen. Welche inhaltlichen Anforderungen an die Energieberatung und an den vom Energieberater anzufertigenden Beratungsbericht erfüllt sein müssen, kann dem Merkblatt „Hinweise zur Erstellung eines Beratungsberichts“ unter dem Punkt 4.2 entnommen werden.

Antragstellung

Vor Vorhabenbeginn, also vor Abschluss eines Leistungs- oder Liefervertrages zwischen dem Unternehmen und dem Energieberater, muss der Antrag über das vom BAFA eingerichtete Online-Antragsformular eingereicht werden. Dem ausgefüllten Antragsformular ist der vom Energieberater ausgestellte Kostenvoranschlag beizufügen, aus dem die Höhe des Beraterhonorars klar hervorgeht. Nach Überprüfung der eingereichten Unterlagen bewilligt das BAFA im Rahmen eines Zuwendungsbescheides die Förderung. Sobald der Zuwendungsbescheid beim Antragsteller eingegangen ist, hat dieser elf Monate Zeit, die Beratung durchführen zu lassen. Der Abschlussbericht muss in diesem Zeitraum ebenfalls fertiggestellt werden. Spätestens innerhalb eines Monats nach Ablauf des Bewilligungszeitraums muss der Verwendungsnachweis erstellt und dem BAFA vollständig als elektronisches Formular weitergeleitet werden.

Der Verwendungsnachweis muss folgende Unterlagen enthalten:

  • Verwendungsnachweiserklärung
  • Kopie der Rechnung des Energieberaters oder dessen Arbeitgebers, welche den Anforderungen des § 14 UStG entspricht
  • Beratungsbericht, der den gesetzlichen Anforderungen nach Nr. 4.3 entspricht
  • Bei Umsetzungsbegleitung auch Tätigkeitsbericht, welcher den Anforderungen nach Nr. 4.3 entspricht.

Häufig gestellte Fragen und Antworten zur Förderung (FAQ)

Wann werden die Fördermittel überwiesen?

Sobald der Verwendungsnachweis beim BAFA eingegangen ist und die Unterlagen überprüft wurden, erfolgt die Überweisung des Zuschusses.

Wie muss ich vorgehen, wenn sich die Kosten für die Energieberatung nachträglich erhöhen bzw. reduzieren?

Natürlich wird ein Energieberater seine Kosten so realistisch wie möglich einschätzen und diese in den Kostenvoranschlag einfließen lassen. Trotzdem kann es natürlich vorkommen, dass sich dessen Kosten erhöhen oder auch reduzieren. Erhöhen sich die Kosten, so kann binnen eines Monats nach Erstellung des Zuwendungsbescheides ein Antrag auf Erhöhung der Zuwendung eingereicht werden. Nach einem Monat hat der Zuwendungsbescheid allerdings Bestandskraft und kann dann nicht mehr abgeändert werden. Gerade deshalb ist es sich wichtig, nach dem Zugang des Zuwendungsbescheides so schnell die Energieberatung so schnell wie möglich in Angriff zu nehmen. Reduzieren sich die Kosten des Beraters jedoch, so wird bei der Auszahlung der Zuschussbetrag reduziert.

Kann auch der Energieberater den Antrag einreichen?

Sofern ihn das Unternehmen dazu bevollmächtigt hat, ist dies möglich.

Kann die Bewilligungsfrist verlängert werden?

Nein, eine Verlängerung der Bewilligungsfrist ist nicht möglich.

Kann die Frist für die Einreichung des Verwendungsnachweises verlängert werden?

Ja, dies ist möglich. Das Unternehmen muss dazu innerhalb der Frist einen formlosen Antrag einreichen. Die Frist zur Einreichung des Verwendungsnachweises kann so um maximal zwei Monate verlängert werden.

Gilt der Zuschuss als De-minimis Beihilfe?

Ja, der Zuschuss für die Energieberatung Mittelstand ist als De-Minimis Beihilfe anzusehen. Deshalb gelten hier die von der EU gemachten Vorgaben, unter anderem zur maximalen Fördersumme innerhalb eines Zeitraumes von drei Steuerjahren. In diesem Zeitraum dürfen die Zuschüsse 200.000 Euro bzw. 100.000 Euro (Unternehmen im Straßengüterverkehr) nicht überschreiten.

Diese Leistungen können wir für Sie übernehmen

Unser Energieberater besitzt einen Abschluss als Dipl.-Wirtsch.-Ingenieur für Maschinenbau und Energietechnik (FH) und verfügt über jahrelange Erfahrungen als Energieberater. Selbstverständlich verfügt er über eine entsprechende Zusatzqualifikation und berät hersteller- respektive Anbieter, produkt- und vertriebsneutral. Er wurde von der BAFA zugelassen und kann auch Ihr Unternehmen umfassend über die verschiedensten Möglichkeiten der Energieeinsparung beraten.

Sollten Sie weitere Fragen zur Energieberatung Mittelstand und die verschiedensten Möglichkeiten der BAFA Förderung haben, so nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Sehr gern beraten wir Sie auch über die Finanzierungsmöglichkeiten der Umbaumaßnahmen, beispielsweise durch zinsgünstige Darlehen der KfW-Bank und durch Förderprogramme der einzelnen Bundesländer.