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BAFA Förderung: Energieberatung Mittelstand (BAFA)

Bis 2015 lag die Förderung der Energieberatung für den Mittelstand in den Händen der KfW-Bank. Seitdem wird die Bearbeitung der Anträge und die Gewährung der Zuschüsse durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übernommen. Diese Seite bietet alle wichtigen Informationen zur BAFA-Förderung „Energieberatung Mittelstand“ und bietet Ihnen die Möglichkeit, einen zertifizierten Energieberater für die Förderung zu beauftragen.

Solaranlage auf einem Bürodach

Was ist die BAFA-Förderung „Energieberatung Mittelstand“?

Die Energieberatung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ist ein wichtiges Instrument zur Identifizierung und Realisierung von Energiesparpotenzialen. Dieses BAFA-Förderprogramm zielt darauf ab, die Anzahl der durchgeführten Energieberatungen in KMU zu erhöhen und die Umsetzung der identifizierten Einsparpotenziale zu fördern​​.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind KMU mit bis zu 250 Beschäftigten, einem Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro und jährlichen Energiekosten von mehr als 10.000 Euro​​.

Informationen über die Ermittlung der Mitarbeiterzahl, des Jahresumsatzes sowie der Bilanzsumme finden sich beispielsweise im KMU-Handbuch der Europäischen Union.

Wie hoch fällt die Förderung aus?

  • Unternehmen mit jährlichen Energiekosten über 10.000 Euro erhalten eine Förderung von 80 % der förderfähigen Beratungskosten, maximal jedoch 8.000 Euro​​.
  • Unternehmen mit jährlichen Energiekosten bis zu 10.000 Euro erhalten ebenfalls 80 % Förderung, wobei der maximale Förderbetrag auf 1.200 Euro begrenzt ist​​.

Energieberater muss Zulassung des BAFA besitzen

Für die Energieberatung und auch die Umsetzungsbegleitung kann nur dann eine finanzielle Zuwendung gewährt werden, wenn diese von einem durch das BAFA zugelassenen Energieberater erfolgt. Diese sind auf der von der Deutschen Energie Agentur erstellten Liste der Energie-Effizienz-Experten zu finden. Für welchen Berater sich das Unternehmen dann entscheidet, ist ihm überlassen. Auf dem BAFA-Merkblatt „Hinweise zur Beraterzulassung“ finden Interessenten Informationen zu den Anforderungen an den Berater. Die Cornelius Ober GmbH ist vom BAFA zugelassen und unterstützt auch Ihr Unternehmen gern bei der Feststellung möglicher Energieeinsparpotenziale sowie bei der Realisierung der dafür notwendigen Maßnahmen. Welche inhaltlichen Anforderungen an die Energieberatung und an den vom Energieberater anzufertigenden Beratungsbericht erfüllt sein müssen, kann dem Merkblatt „Hinweise zur Erstellung eines Beratungsberichts“ unter dem Punkt 4.2 entnommen werden.

Antragstellung

Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens über das BAFA-Online-Formular eingereicht werden, einschließlich eines Kostenvoranschlags des Energieberaters. Nach Prüfung erteilt das BAFA einen Zuwendungsbescheid. Die Beratung und der Abschlussbericht müssen innerhalb von elf Monaten nach Erhalt des Bescheides durchgeführt bzw. fertiggestellt werden​​.

Häufig gestellte Fragen und Antworten zur Förderung (FAQ)

Wann werden die Fördermittel überwiesen?

Sobald der Verwendungsnachweis beim BAFA eingegangen ist und die Unterlagen überprüft wurden, erfolgt die Überweisung des Zuschusses.

Wie muss ich vorgehen, wenn sich die Kosten für die Energieberatung nachträglich erhöhen bzw. reduzieren?

Natürlich wird ein Energieberater seine Kosten so realistisch wie möglich einschätzen und diese in den Kostenvoranschlag einfließen lassen. Trotzdem kann es natürlich vorkommen, dass sich dessen Kosten erhöhen oder auch reduzieren. Erhöhen sich die Kosten, so kann binnen eines Monats nach Erstellung des Zuwendungsbescheides ein Antrag auf Erhöhung der Zuwendung eingereicht werden. Nach einem Monat hat der Zuwendungsbescheid allerdings Bestandskraft und kann dann nicht mehr abgeändert werden. Gerade deshalb ist es sich wichtig, nach dem Zugang des Zuwendungsbescheides so schnell die Energieberatung so schnell wie möglich in Angriff zu nehmen. Reduzieren sich die Kosten des Beraters jedoch, so wird bei der Auszahlung der Zuschussbetrag reduziert.

Kann auch der Energieberater den Antrag einreichen?

Sofern ihn das Unternehmen dazu bevollmächtigt hat, ist dies möglich.

Kann die Bewilligungsfrist verlängert werden?

Nein, eine Verlängerung der Bewilligungsfrist ist nicht möglich.

Kann die Frist für die Einreichung des Verwendungsnachweises verlängert werden?

Ja, dies ist möglich. Das Unternehmen muss dazu innerhalb der Frist einen formlosen Antrag einreichen. Die Frist zur Einreichung des Verwendungsnachweises kann so um maximal zwei Monate verlängert werden.

Gilt der Zuschuss als De-minimis Beihilfe?

Ja, der Zuschuss für die Energieberatung Mittelstand ist als De-Minimis Beihilfe anzusehen. Deshalb gelten hier die von der EU gemachten Vorgaben, unter anderem zur maximalen Fördersumme innerhalb eines Zeitraumes von drei Steuerjahren. In diesem Zeitraum dürfen die Zuschüsse 200.000 Euro bzw. 100.000 Euro (Unternehmen im Straßengüterverkehr) nicht überschreiten.

Diese Leistungen können wir für Sie übernehmen

Unser Energieberater besitzt einen Abschluss als Dipl.-Wirtsch.-Ingenieur für Maschinenbau und Energietechnik (FH) und verfügt über jahrelange Erfahrungen als Energieberater. Selbstverständlich verfügt er über eine entsprechende Zusatzqualifikation und berät hersteller- respektive Anbieter, produkt- und vertriebsneutral. Er wurde von der BAFA zugelassen und kann auch Ihr Unternehmen umfassend über die verschiedensten Möglichkeiten der Energieeinsparung beraten.

Sollten Sie weitere Fragen zur Energieberatung Mittelstand und die verschiedensten Möglichkeiten der BAFA Förderung haben, so nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Sehr gern beraten wir Sie auch über die Finanzierungsmöglichkeiten der Umbaumaßnahmen, beispielsweise durch zinsgünstige Darlehen der KfW-Bank und durch Förderprogramme der einzelnen Bundesländer.

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