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Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel durch das BMUB

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit fördert mit der im August 2017 veröffentlichten „Bekanntmachung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) über die Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel“ unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen zahlreiche Projekte, die dem Umwelt- und Naturschutz, der Nutzung erneuerbarer Energien und der Steigerung der Energieeffizienz dienen. Welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen und wer die Förderung überhaupt in Anspruch nehmen kann, das erklären wir auf dieser Seite.

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Wer ist antragsberechtigt?

Logo Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB)

Das Programm richtet sich sowohl an Unternehmen, Bildungs- und Forschungseinrichtungen, andere Hochschulen, Kommunen, andere öffentliche Einrichtungen sowie Verbände und Vereinigungen. Somit gehören beispielsweise Gebietskörperschaften, Einrichtungen der Kommunen und Länder, kommunale Unternehmen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Hochschulen und sonstige Einrichtungen zu den Antragsberechtigten, sofern sie ihren Sitz oder ihre Niederlassung in Deutschland haben und hier auch die Schwerpunktaktivitäten stattfinden. Das gleiche Kriterium gilt auch für Unternehmen, bei ihnen muss auch die überwiegende Ergebnisverwertung in Deutschland erfolgen.

Im Förderbereich „Anpassungskonzepte für Unternehmen“ können nur Unternehmen Förderanträge einreichen. Für den Förderschwerpunkt „kommunale Leuchtturmvorhaben sowie Ausbau von Kooperationen“ werden nur Vorhaben gefördert, an denen eine Kommune als Verbund- oder Kooperationspartner beteiligt ist.

Als Ansprechpartner wurden der Projektträger Jülich (PtJ) und das Service- und Kompetenzzentrum Kommunaler Klimaschutz ausgewählt.

Förderschwerpunkte

Im Rahmen dieses Programmes werden

  • die Erstellung von Klimaanpassungskonzepten in Unternehmen,
  • die Schaffung von Bildungsmodulen zu den Themen Klimawandel und Klimaanpassung sowie
  • kommunale Leuchtturmvorhaben und der Aufbau von Kooperationen regionaler oder interkommunaler Verbünde

finanziell gefördert.

Ziel des Programmes ist es, die Anpassungsfähigkeit der beteiligten Akteure gerade auf der regionalen und lokalen Ebene mit verschiedenen Maßnahmen zu fördern.

Voraussetzungen

Um in den Genuss der Fördermittel zu kommen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden. So darf das Projekt noch nicht in Angriff genommen worden sein. Zugleich muss der Antragsteller sowohl die fachliche Qualifikation als auch eine ausreichende Kapazität für die Realisierung des Vorhabens aufweisen. Eine weitere Bedingung ist, dass das Vorhaben Modellcharakter hat und bei der Entwicklung und Realisierung von Konzepten, die der Anpassung an den Klimawandel sowohl im städtischen als auch im ländlichen Raum dienen, behilflich ist. Dabei sollen innovative Formen einer Kooperation erprobt werden. Die Zusammenarbeit muss in einem Kooperationsvertrag geregelt werden.

Höhe der Förderung

Das Projekt wird durch die Gewährung von Zuschüssen gefördert. Die Höhe der Förderung unterscheidet sich zwischen den Förderschwerpunkten.

Für den Förderschwerpunkt „Anpassungskonzepte für Unternehmen“ wird ein Zuschuss von maximal 100.000 Euro, für den Schwerpunkt „Bildungsmodule“ von maximal 200.000 Euro sowie für „kommunale Leuchtturmvorhaben sowie Aufbau von Kooperationen“ ein Zuschuss von maximal 300.000 Euro gewährt.

Die Ausgaben des jeweiligen Vorhabens müssen so gestaltet sein, dass eine Zuwendung von mindestens 20.000 Euro gewährt werden kann.

Antragsverfahren

Das Projekt wurde bereits 2017 ins Leben gerufen und die erste Förderrunde durchgeführt. Damals konnten Projektskizzen bis zum 31. Oktober 2017 beim Projektträger Jülich (PtJ) eingereicht werden. Für das Jahr 2018 wurde für die Einreichung der vollständigen Projektskizzen der Zeitraum vom 01.08. bis 31.10.2018 bestimmt.

Die Förderanträge müssen sowohl elektronisch als auch per Post an den Projektträger Jülich übermittelt werden. Für die elektronische Übermittlung empfiehlt das BMUB das Antragssystem Easy-Online. Selbstverständlich übernehmen auch wir von der Cornelius Ober GmbH – Cornelius Ober GmbH in Ihrem Auftrag die Beantragung der Fördermittel und begleiten auf Wunsch die Realisierung der Vorhaben. Selbstverständlich beraten wir Sie auch vorab über diese und weitere Fördermöglichkeiten.

Wissenswertes

Ausschlaggebend für den Erhalt der Fördermittel ist unter anderem der Tag der Einreichung über das Portal Easy-Online. Geht der Antrag beim Projektträger zu spät oder unvollständig ein oder umfasst nicht die vorgeschriebene Skizzengliederung, so wird er nicht berücksichtigt. Gleiches gilt auch, wenn die Unterlagen mehr als sieben Seiten enthalten. Die Unterlagen selbst müssen einzeilig in der Schriftart Arial, Schriftgröße 11 Punkt abgefasst werden.

Auf der Webseite des BMUB und des Projektträgers Jülich werden die weiteren Stichtage für das Auswahlverfahren bekanntgegeben.

Nach der ersten Phase werden die besonders aussichtsreichen Projekte in die zweite Stufe überführt. Hier erhalten die Antragsteller die Aufforderung, einen formellen Förderantrag einzureichen. Zugleich erfolgt durch das BMUB eine Priorisierung der Skizzen. Dafür bilden die Auswahl- und Entscheidungskriterien der Förderbekanntmachung die Grundlage.