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Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel durch das BMUB
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit fördert mit der im August 2017 veröffentlichten „Bekanntmachung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) über die Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel“ unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen zahlreiche Projekte, die dem Umwelt- und Naturschutz, der Nutzung erneuerbarer Energien und der Steigerung der Energieeffizienz dienen. Welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen und wer die Förderung überhaupt in Anspruch nehmen kann, das erklären wir auf dieser Seite.
Entdecken Sie die Möglichkeiten Ihres Projektes mit einem kostenfreien Auftaktgespräch und lassen Sie uns gemeinsam Ihren individuellen Sanierungsfahrplan entwickeln.
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Wer ist antragsberechtigt?
Das Programm richtet sich sowohl an Unternehmen, Bildungs- und Forschungseinrichtungen, andere Hochschulen, Kommunen, andere öffentliche Einrichtungen sowie Verbände und Vereinigungen. Somit gehören beispielsweise Gebietskörperschaften, Einrichtungen der Kommunen und Länder, kommunale Unternehmen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Hochschulen und sonstige Einrichtungen zu den Antragsberechtigten, sofern sie ihren Sitz oder ihre Niederlassung in Deutschland haben und hier auch die Schwerpunktaktivitäten stattfinden. Das gleiche Kriterium gilt auch für Unternehmen, bei ihnen muss auch die überwiegende Ergebnisverwertung in Deutschland erfolgen.
Im Förderbereich „Anpassungskonzepte für Unternehmen“ können nur Unternehmen Förderanträge einreichen. Für den Förderschwerpunkt „kommunale Leuchtturmvorhaben sowie Ausbau von Kooperationen“ werden nur Vorhaben gefördert, an denen eine Kommune als Verbund- oder Kooperationspartner beteiligt ist.
Als Ansprechpartner wurden der Projektträger Jülich (PtJ) und das Service- und Kompetenzzentrum Kommunaler Klimaschutz ausgewählt.
Förderschwerpunkte
Im Rahmen dieses Programmes werden
die Erstellung von Klimaanpassungskonzepten in Unternehmen,
die Schaffung von Bildungsmodulen zu den Themen Klimawandel und Klimaanpassung sowie
kommunale Leuchtturmvorhaben und der Aufbau von Kooperationen regionaler oder interkommunaler Verbünde
finanziell gefördert.
Ziel des Programmes ist es, die Anpassungsfähigkeit der beteiligten Akteure gerade auf der regionalen und lokalen Ebene mit verschiedenen Maßnahmen zu fördern.
Voraussetzungen
Um in den Genuss der Fördermittel zu kommen, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden. So darf das Projekt noch nicht in Angriff genommen worden sein. Zugleich muss der Antragsteller sowohl die fachliche Qualifikation als auch eine ausreichende Kapazität für die Realisierung des Vorhabens aufweisen. Eine weitere Bedingung ist, dass das Vorhaben Modellcharakter hat und bei der Entwicklung und Realisierung von Konzepten, die der Anpassung an den Klimawandel sowohl im städtischen als auch im ländlichen Raum dienen, behilflich ist. Dabei sollen innovative Formen einer Kooperation erprobt werden. Die Zusammenarbeit muss in einem Kooperationsvertrag geregelt werden.
Höhe der Förderung
Das Projekt wird durch die Gewährung von Zuschüssen gefördert. Die Höhe der Förderung unterscheidet sich zwischen den Förderschwerpunkten.
Für den Förderschwerpunkt „Anpassungskonzepte für Unternehmen“ wird ein Zuschuss von maximal 100.000 Euro, für den Schwerpunkt „Bildungsmodule“ von maximal 200.000 Euro sowie für „kommunale Leuchtturmvorhaben sowie Aufbau von Kooperationen“ ein Zuschuss von maximal 300.000 Euro gewährt.
Die Ausgaben des jeweiligen Vorhabens müssen so gestaltet sein, dass eine Zuwendung von mindestens 20.000 Euro gewährt werden kann.
Antragsverfahren
Das Projekt wurde bereits 2017 ins Leben gerufen und die erste Förderrunde durchgeführt. Damals konnten Projektskizzen bis zum 31. Oktober 2017 beim Projektträger Jülich (PtJ) eingereicht werden. Für das Jahr 2018 wurde für die Einreichung der vollständigen Projektskizzen der Zeitraum vom 01.08. bis 31.10.2018 bestimmt.
Die Förderanträge müssen sowohl elektronisch als auch per Post an den Projektträger Jülich übermittelt werden. Für die elektronische Übermittlung empfiehlt das BMUB das Antragssystem Easy-Online. Selbstverständlich übernehmen auch wir von der Cornelius Ober GmbH – Cornelius Ober GmbH in Ihrem Auftrag die Beantragung der Fördermittel und begleiten auf Wunsch die Realisierung der Vorhaben. Selbstverständlich beraten wir Sie auch vorab über diese und weitere Fördermöglichkeiten.
Wissenswertes
Ausschlaggebend für den Erhalt der Fördermittel ist unter anderem der Tag der Einreichung über das Portal Easy-Online. Geht der Antrag beim Projektträger zu spät oder unvollständig ein oder umfasst nicht die vorgeschriebene Skizzengliederung, so wird er nicht berücksichtigt. Gleiches gilt auch, wenn die Unterlagen mehr als sieben Seiten enthalten. Die Unterlagen selbst müssen einzeilig in der Schriftart Arial, Schriftgröße 11 Punkt abgefasst werden.
Auf der Webseite des BMUB und des Projektträgers Jülich werden die weiteren Stichtage für das Auswahlverfahren bekanntgegeben.
Nach der ersten Phase werden die besonders aussichtsreichen Projekte in die zweite Stufe überführt. Hier erhalten die Antragsteller die Aufforderung, einen formellen Förderantrag einzureichen. Zugleich erfolgt durch das BMUB eine Priorisierung der Skizzen. Dafür bilden die Auswahl- und Entscheidungskriterien der Förderbekanntmachung die Grundlage.
Im Rahmen einer Fördermittelberatung ermitteln wir alle Fördermöglichkeiten für Ihr individuelles Vorhaben. Somit profitieren Sie von der maximalen Förderhöhe auch aus unterschiedlichen Fördertöpfen.
Die KfW erweitert ihren Förderprozess in der Heizungsförderung: Ab sofort können Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Wohneigentümergemeinschaften Nachweise für klimafreundliche Heizungsmaßnahmen digital einreichen. Der neue Online-Prozess erleichtert die Auszahlung von Fördermitteln und garantiert eine schnelle Abwicklung. Bis Mitte 2025 wird die Digitalisierung auf weitere Kundengruppen ausgeweitet.
https://www.c-ober.de/wp-content/uploads/2021/02/gasheizung-richtig-einstellen.jpg6821024Cornelius Oberhttps://www.c-ober.de/wp-content/uploads/2024/11/logo-cornelius-ober-gmbh_209x120px.pngCornelius Ober2024-11-29 11:06:132024-11-29 11:06:13Digitale Nachweise in der KfW-Heizungsförderung: Neue Möglichkeiten für Eigentümergemeinschaften
Im dritten Quartal 2024 ist das Interesse privater Haushalte an Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien stark gestiegen. Die Förderbank KfW verzeichnete in diesem Segment ein deutliches Wachstum und unterstützte Projekte mit 15,3 Milliarden Euro, was das Vorjahresniveau um drei Milliarden Euro übertraf. Der Fokus lag dabei auf der Förderung von energieeffizienten Maßnahmen und nachhaltigen Heizlösungen, die für private und gewerbliche Antragsteller geöffnet wurden.
Die KfW-Förderkredite bieten attraktive Möglichkeiten für alle, die ein energieeffizientes Eigenheim bauen oder kaufen möchten. Neben dem Wohneigentumsprogramm (124) gibt es klimafreundliche Förderoptionen, die an Energieeffizienzstandards gebunden sind und oft eine Beratung durch einen Energieberater erfordern. Die Cornelius Ober GmbH hilft bundesweit, die richtige Förderung zu finden und alle Anforderungen zu erfüllen.
https://www.c-ober.de/wp-content/uploads/2024/11/neubau-solaranlage-scaled.jpg17062560Cornelius Oberhttps://www.c-ober.de/wp-content/uploads/2024/11/logo-cornelius-ober-gmbh_209x120px.pngCornelius Ober2024-11-04 08:13:482024-11-04 08:13:48Klimafreundliches Wohnen: KfW-Fördermöglichkeiten für den Hausbau und -kauf
Die KfW hat ihr Energieeffizienzprogramm für Produktionsanlagen und -prozesse erweitert und ermöglicht so einer Vielzahl von Unternehmen Investitionen in klimafreundliche Technologien. Durch die neuen Regelungen sind unter anderem Maßnahmen zur Nutzung von Wasserstoff oder zur CO₂-Abscheidung förderfähig, sofern eine Treibhausgaseinsparung von mindestens 15 % erzielt wird. Das Programm unterstützt Unternehmen jeder Größe und ist ein weiterer Schritt zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045.
https://www.c-ober.de/wp-content/uploads/2024/10/prozesstechnik-energieberater-scaled.jpg17092560Cornelius Oberhttps://www.c-ober.de/wp-content/uploads/2024/11/logo-cornelius-ober-gmbh_209x120px.pngCornelius Ober2024-10-25 14:00:072024-10-25 14:00:50KfW erweitert ihr Energieeffizienzprogramm für mehr Unternehmen und Technologien
Ab sofort ist die Förderung „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude“ des BMWSB verfügbar. Diese richtet sich an Bauherren und Käufer von flächeneffizienten Wohngebäuden, die höchste Klimastandards erfüllen. Gefördert werden Projekte, die die Effizienzhaus-Stufe 55 erreichen und eine niedrige CO2-Bilanz aufweisen. Wichtig ist, dass keine fossilen oder biobasierten Brennstoffe genutzt werden.