Wir sind Ihr Ansprechpartner und Full-Service-Energieberater.

GREEN invest – Programm des Landes Thüringen zur Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen

Im Rahmen des Förderprogramms GREEN invest werden nicht nur Energieberatungen sowie energetische Investitionen in Unternehmen finanziell durch Zuschüsse  gefördert, sondern auch „Demonstrationsvorhaben für eine nachhaltige und zukunftsfähige Energieerzeugung und -nutzung in Unternehmen“, so die offiziellen Richtlinien. Der Förderantrag selbst sollte am besten online eingereicht werden. So besteht die Möglichkeit, sich jederzeit über den derzeitigen Stand des Fördervorhabens zu informieren. Auch die Kommunikation mit der Thüringer Aufbaubank wird so noch wesentlich komfortabler. Was Sie sonst noch zur Förderung GREEN invest wissen müssen und wie wir Ihnen bei der Antragsstellung, Energieberatung und während der Maßnahmenumsetzung behilflich sein können, erfahren Sie auf dieser Seite.

[ez-toc]

Was wird gefördert?

Ziel des Förderprogramms Energieeffizienzmaßnahmen in Unternehmen ist es, ihnen aufzuzeigen, welche Potenziale für Energieeinsparungen vorhanden sind, aber auch die Effizienz der Ressourcennutzung und die Nachhaltigkeit des betrieblichen Handelns zu forcieren.

Unter Berücksichtigung der Richtlinie sowie der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO) gewährt der Freistaat Thüringen mit dem „Europäischen Fons für regionale Entwicklung“ (EFRE) Zuwendungen für folgende Maßnahmen:

  • Umfassende qualifizierte Energieberatungen, mit deren Hilfe die Energieeinsparpotenziale im Rahmen einer Situationsanalyse aufgezeigt werden,
  • Projektbegleitung bei der Realisierung der Maßnahmen (Voraussetzung dafür ist die Situationsanalyse),
  • Erfolgskontrolle und gegebenenfalls Nachoptimierung und
  • Beratungen sowohl zur Vorbereitung als auch zum Abschluss von Energieeinspar-Contractingleistungen.

Ziele der Energieberatung

Im Rahmen der Energieberatung sollen Schwachstellen und Energieeinsparpotenziale ermittelt und konkrete energie- und ressourcensparende Maßnahmen erarbeitet werden. Durch die Umsetzung der Handlungsempfehlungen kommt es zu einer effizienteren Energienutzung im gesamten Unternehmen. Zugleich soll ein umweltgerechtes und zugleich nachhaltiges Produzieren und Wirtschaften erreicht werden.

Der beauftragte Berater – in unserem Fall also die Cornelius Ober GmbH – wird über die Ergebnisse der Beratung einen Abschlussbericht erstellen und die Daten auch in einer standardisierten Tabellenvorlage eintragen.

Empfiehlt der Energieberater in seinem Abschlussbericht Investitionen zur Optimierung von Prozessen, so können diese ebenfalls bezuschusst werden. Als förderfähig werden dabei alle zum jeweiligen Investitionsvorhaben zählenden, betrieblich genutzten Sachanlagen angesehen, die zumindest für den Zeitraum der Zweckbindefrist im Unternehmen verbleiben. Die Zweckbindefrist beträgt fünf Jahre, maßgebliches Datum für den Beginn dieser Frist ist das Investitionsende.

Nicht gefördert werden der Erwerb gebrauchter Wirtschaftsgüter, der Kauf von Grundstücken und/oder Gebäuden, aber auch eine Finanzierung von Wirtschaftsgütern über das Leasing- oder Mietkaufverträge. Von der Förderung sind zudem Anlagen, welche der Stromerzeugung dienen, ausgeschlossen, sofern eine Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vorgesehen ist.

Wer kann eine Förderung in Anspruch nehmen?

Zuwendungen für die Energieeffizienzberatung können sowohl von Kleinstunternehmen, kleinen und mittelständigen Unternehmen beantragt werden. Eine Zuwendung für investive Vorhaben kann von Unternehmen beantragt werden.

Nicht gefördert werden Unternehmen in Schwierigkeiten, Betriebe der Aquakultur, der Fischereiwirtschaft und landwirtschaftliche Betriebe und Freiberufler. Zugleich gelten die Branchenausschlüsse entsprechend Artikel 2 der De-minimis-Verordnung sowie Artikel 1 Abs. 3 AGVO.

Weitere Voraussetzungen für die Gewährung der Zuwendung

Nur wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind, ist eine Förderung möglich:

  • Die Maßnahmen dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung (hier gilt der Antragseingang bei der Thüringer Aufbaubank) noch nicht in Angriff genommen worden sein.
  • Die Betriebsstätte, bei der die Maßnahmen realisiert werden, muss sich in Thüringen befinden.
  • Für die Beratungsmaßnahme werden keine weiteren öffentlichen Mittel verwendet.
  • Der ausgewählte Energieberater muss in der Fachberaterdatenbank der TAB gelistet sein.
  • Für die Investitionsmaßnahmen sollen – sofern dies möglich ist – mindestens drei Angebote eingeholt werden. Die Aufträge selbst dürfen dabei nur an fachkundige und leistungsfähige Anbieter vergeben werden, und dies nach wettbewerblichen Gesichtspunkten und zu wirtschaftlichen Bedingungen.

Höhe der Förderung

Die Beratung sowie die darauf aufbauenden Investitionen werden durch einen Zuschuss als projektbezogene Anteilsfinanzierung gefördert. Die Förderung selbst ist als De-minimis-Beihilfe anzusehen.

Bei einer messtechnisch gestützten Beratung werden

  • bis zu 80 Prozent des Beratungshonorars (bei einer Situationsanalyse), maximal 640 Euro pro Tag, insgesamt maximal 7.500 Euro,
  • bis zu 80 Prozent des Beratungshonorars im Rahmen der Projektbegleitung, maximal wiederum 640 Euro pro Tag, insgesamt maximal 2.500 Euro, bis zu 80 Prozent bei der späteren Erfolgskontrolle, maximal 640 Euro pro Tag, insgesamt maximal 5.000 Euro und
  • bis zu 80 Prozent der anfallenden Ausgaben für die Messtechnik, maximal 2.500 Euro

als Zuschuss gewährt.

Der Zuschuss für eine Energiespar-Contracting-Beratung liegt

  • bei bis zu 80 Prozent des Beratungshonorars, maximal allerdings 640,00 Euro pro Tag, insgesamt bei maximal 1.920 Euro.

Die Höhe des Investitionszuschusses für Unternehmen kann bei

  • bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben liegen, wobei aber auch die De-minimis-Grenze berücksichtigt werden muss.

Sind Unternehmen zum Vorsteuerabzug berechtigt, ist die anfallende Umsatzsteuer selbstverständlich nicht förderfähig. Weitere Informationen zu einer maximalen Fördersumme finden sich hier nicht.

Wir begleiten Sie bei dieser Förderung!

Selbstverständlich führen wir von der Cornelius Ober GmbH nicht nur die Energieberatung durch, sondern begleiten die Maßnahmen auch und übernehmen später die Erfolgskontrolle. Natürlich unterstützen wir Sie bzw. Ihr Unternehmen auch bei der Beantragung der Zuschüsse.

Wünschen Sie noch weitere Informationen zu diesem Förderprogramm oder haben sich bereits Gedanken zu verschiedenen Maßnahmen gemacht, die Sie nun umsetzen wollen, so nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf und vereinbaren einen ersten Gesprächstermin. Gern beraten wir Sie über die über die auf unserer Webseite vorgestellten Förderprogramme für Unternehmen.