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KfW 263 Förderung: Nichtwohngebäude (Kredit)

Für die energieeffiziente Sanierung von Nichtwohngebäuden und deren Ersterwerb nach Sanierung wurde von der KfW-Bank das hier genauer vorgestellte Förderprogramm „Nichtwohngebäude – Kredit – 263“ aufgelegt. Wir bieten Ihnen nachfolgend alle wichtigen Informationen zu der Förderung und die Möglichkeit eines kostenfreien Auftaktgesprächs, in denen Sie gemeinsam mit unseren Experten Ihr Vorhaben besprechen können. Wir begleiten Sie vom Antrag bis zum erfolgreichen Abschluss aller Maßnahmen zu dieser Förderung und der Auszahlung der Fördergelder.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Sehr günstiger tagesaktueller Zinssatz
  • Kreditsumme bis 10 Millionen Euro für ein Effizienzgebäude
  • Tilgungszuschuss zwischen 5 und 35 Prozent (abhängig von der Effizienzgebäude-Stufe der Immobilie, je besser diese ausfällt, umso höher der Zuschuss)
  • Beantragung zusätzlicher Fördermittel, beispielsweise für die Baubegleitung und die Nachhaltigkeitszertifizierung möglich.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Förderung unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel steht. Grundsätzlich besteht hierauf kein Rechtsanspruch.

Was wird gefördert?

Förderung für das energetisch Sanieren oder Bauen von Nichtwohngebäuden

Förderung für das energetisch Sanieren oder Bauen von Nichtwohngebäuden (Symbolbild).

Gefördert werden die Sanierung und der Erwerb eines frisch sanierten Effizienzgebäudes. Dabei werden sämtliche energetische Maßnahmen gefördert, die zur Erreichung einer Effizienzgebäude-Stufe 70 oder besser führen. Hierzu gehören auch die Kosten förderfähiger Umfeldmaßnahmen. Zu diesen Umfeldmaßnahmen zählen die Vorbereitung und Umsetzung des Sanierungsvorhabens sowie die Inbetriebnahme, also beispielsweise die energetische Planung durch einen Energieberater, die Baustelleneinrichtung, die Demontage und Entsorgung alter Anlagen und Wiederherstellungsarbeiten.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung der Bauantrag oder die Bauanzeige des Gebäudes mindestens 5 Jahre zurückliegt.

Auch die Sanierung v on Baudenkmalen wird gefördert.

Wird eine frisch sanierte Immobilie erworben, werden die Maßnahmen der energetischen Sanierung gefördert, wenn deren Kosten (beispielsweise im Kaufvertrag) gesondert ausgewiesen werden.

Zusätzlich gefördert werden

  • die notwendige Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten sowie eine akustische Fachplanung durch einen Akustiker. Die akustische Fachplanung gewährleistet die Einhaltung des Lärmschutzes stationärer Geräte, zu denen beispielsweise Wärmepumpen gehören. Mit der Fachplanung und Baubegleitung können Sie gern unsere Cornelius Ober GmbH beauftragen.
  • die Nachhaltigkeitszertifizierung mit dem „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“, wenn eine Effizienzgebäude-Stufe mit Nachhaltigkeits-Klasse erreicht wird. Nicht gefördert werden anfallende laufende Lizenzgebühren für das Nachhaltigkeitszertifikat.

Weitere Informationen zum Nachhaltigkeitszertifizierung und zu den Zertifizierungsstellen finden Sie im persönlichen Auftaktgespräch mit den Experten der Cornelius Ober GmbH.

Nicht in Frage kommt das Förderprogramm „Nichtwohngebäude – Kredit – 263“ für

  • Vermietungen und Verpachtungen, die der wohnwirtschaftlichen Nutzung dienen
  • Umschuldungen vorhandener Kredite
  • Nachfinanzierungen schon begonnener oder bereits abgeschlossener Vorhaben

Wer wird gefördert?

Gefördert werden sowohl

  • Privatpersonen
  • Einzelunternehmer
  • Freiberuflich Tätige
  • In- und ausländische Unternehmen aus der gewerblichen Wirtschaft, die mehrheitlich im Privatbesitz sind
  • Kommunale Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Kirchen
  • Finanzinstitute (Geschäftsbanken, Genossenschaftsbanken, Sparkassen)
  • Contracting-Geber, welche Energie-Dienstleistungen in Nichtwohngebäuden erbringen

Die Konditionen im Detail

Zinssätze und Laufzeiten

Der Zinssatz wird individuell von der Bank, über die die Finanzierung erfolgt, festgelegt. Sie ermittelt diesen anhand der wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers und der Qualität der vorhandenen Sicherheiten. Informationen zu den Laufzeiten und den Zinsen können im persönlichen Auftaktgespräch mit den Experten der Cornelius Ober GmbH besprochen werden.

Kredithöhe und Tilgungszuschuss

Die förderfähigen Kosten und somit auch der maximale Kreditbetrag für ein Effizienzgebäude hängen von der Nettogrundfläche des Gebäudes ab. Pro Quadratmeter Nettogrundfläche werden 2.000 Euro und insgesamt maximal 10 Millionen Euro pro Vorhaben gewährt, wenn eine neue Effizienzgebäude-Stufe erreicht wird. Je besser die Effizienzgebäude-Stufe der Immobilie nach der Sanierung ausfällt, desto höher ist der Tilgungszuschuss.

EffizienzgebäudeTilgungszuschuss
Effizienzgebäude 4020 Prozent
Effizienzgebäude 40 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse25 Prozent
Effizienzgebäude 5515 Prozent
Effizienzgebäude 55 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse20 Prozent
Effizienzgebäude 7010 Prozent
Effizienzgebäude 70 Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse15 Prozent
Effizienzgebäude Denkmal5 Prozent
Effizienzgebäude Denkmal Erneuerbare-Energien-Klasse oder Nachhaltigkeits-Klasse10 Prozent

Der Tilgungszuschuss wird nach Abschluss des Vorhabens gutgeschrieben und verringert den Kreditbetrag entsprechend, sodass sich dessen Laufzeit verkürzt. Eine Barauszahlung oder Überweisung des Tilgungszuschusses ist nicht möglich.

Für die Sanierung eines „Worst Performing Buildings“ (WPP) wird ein zusätzlicher Tilgungszuschuss von 10 Prozent gewährt. Bei einem WPP handelt es sich um ein Gebäude, das in Bezug auf seinen energetischen Sanierungszustand zu den schlechtesten 25 Prozent der Gebäude in Deutschland zählt.

Baubegleitung

Die Baubegleitung wird mit einem zusätzlichen Kreditbetrag und einem Tilgungszuschuss gefördert. Dazu kann der Kreditbetrag um bis zu 10 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, maximal allerdings 40.000 Euro pro Vorhaben, bei dem eine neue Effizienzgebäude-Stufe erreicht wird, erhöhen. Davon werden 50 Prozent, maximal also 20.000 Euro, als Tilgungszuschuss gewährt.

Nachhaltigkeitszertifizierung

Wird durch die Sanierung eine Effizienzhaus-Stufe mit Nachhaltigkeits-Klasse erreicht, fördert dies die KfW mit einem zusätzlichen Kreditbetrag. Hier gelten die gleichen Höchstsätze wie bei der Baubegleitung, auch hier gibt es 50 Prozent als Tilgungszuschuss.

Erneuerbare-Energien-Klasse

Die Erneuerbare-Energien-Klasse wird erreicht, wenn

  • durch die neu installierte Heizungsanlage mit erneuerbaren Energien zumindest 65 Prozent des Energiebedarfs der Immobilie gedeckt werden respektive
  • mindestens 65 Prozent des Gebäudeenergiebedarfs zum Teil oder sogar komplett durch unvermeidbare Abwärme gedeckt werden.

Auszahlung des Kredites

Der Kredit kann sowohl in einer Gesamtsumme als auch in Teilbeträgen ausgezahlt werden. Ab Kreditzusage sind für die Auszahlung 12 Monate Zeit, danach verlängert sich die Abruffrist automatisch jeweils um 6 Monate auf maximal 36 Monate. Ab dem 13. Monat berechnet die KfW dann eine Bereitstellungsprovision. Diese liegt mit Stand von Oktober 2023 bei 0,15 Prozent monatlich für den noch nicht abgerufenen Kreditbetrag, da von Beginn an der gesamte Darlehensbetrag bereitgestellt wird.

Vorzeitige Rückzahlungen, Sondertilgungen und Sicherheiten

Gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung ist die vorzeitige Rückzahlung des noch ausstehenden gesamten Darlehensbetrages möglich.

Die Möglichkeit von Sondertilgungen eines Teils des noch ausstehenden Kreditbetrages ist nicht gegeben.

Die Art und die Höhe der Sicherheiten sind mit dem Finanzierungspartner zu vereinbaren.

Vorgehensweise

Schritt 1: Energieeffizienz-Experten beauftragen

Um in den Genuss der Förderung zu kommen, müssen Sie einen Energieeffizienz-Experten beauftragen, der gemeinsam mit Ihnen das Vorhaben plant. Dieser Experte ist in der Energieeffizienz-Expertenliste aufgeführt und muss hier für die Kategorie „Nichtwohngebäude – Effizienzgebäude“ qualifiziert sein.

Planungs- und Beratungsleistungen können Sie bereits vor der Antragstellung in Anspruch nehmen.

Achtung: Möchten Sie die Effizienzgebäude-Stufe mit Nachhaltigkeits-Klasse beantragen, so sehen die aktuellen Fördervoraussetzungen vor, dass hier das Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude“ notwendig ist. Die Antragstellung ist erst dann zulässig, wenn für den entsprechenden Anwendungsfall zumindest eine akkreditierte Zertifizierungsstelle bekanntgegeben wurde. Deshalb sollten Sie die Verfügbarkeit der Nachhaltigkeitszertifizierung vor der Antragstellung prüfen. Ansonsten behält sich die KfW vor, die Zusage auch widerrufen werden.

Schritt 2: Antrag mit KfW-Förderassistenten vorbereiten und Finanzierungspartner finden

Der Kredit wird nicht direkt bei der KfW, sondern bei Ihrer Bank beantragt. Das kann sowohl eine Geschäftsbank, eine Sparkasse oder eine Genossenschaftsbank sein.

Mit Hilfe des KfW-Förderassistenten kann der Antrag schon vorab vorbereitet werden, sodass der Termin bei der Bank nicht mehr so lange dauert. Hier gelangen Sie direkt zum KfW-Förderassistenten.

Bevor Sie erste Liefer- und Leistungsverträge oder einen Kaufvertrag abschließen können, müssen Sie sich einen Finanzierungspartner suchen. Dem Finanzierungspartner ist die vom Energieeffizienz-Experten ausgestellte „gewerbliche Bestätigung zum Antrag“ (gBzA) zu übermitteln. Diese ist im gBzA-Center unter der Produktnummer 263 zu finden und wird vom Energieeffizienz-Experten mit den benötigten Daten versehen.

Der Finanzierungspartner beantragt dann den Kredit. Im Kreditantrag sind nicht nur die Kosten für die Sanierung, sondern auch für die Baubegleitung und die Nachhaltigkeitszertifizierung berücksichtigt. Schließen Sie dann den Kredit mit dem Finanzierungspartner ab.

Möchten Sie schon vor Antragstellung erste Liefer- und Leistungsverträge abschließen, so müssen Sie folgendes beachten: Sprechen Sie in diesem Fall zuerst mit dem Finanzierungspartner. Dieser dokumentiert dieses Beratungsgespräch zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) mit Hilfe eines KfW-Formulars. Danach können Sie Liefer- und Leistungsverträge abschließen, also beispielsweise Bauunternehmen und andere Handwerksbetriebe beauftragen.

Achtung: Beim Kauf eines frisch sanierten Effizienzgebäudes (Ersterwerb) besteht diese Möglichkeit nicht.

Schritt 3: Starten Sie mit der Sanierung bzw. kaufen Sie die sanierte Immobilie

Sobald Ihnen die Zusage für die Förderung vorliegt, können Sie Liefer- und Leistungsverträge abschließen, mit den Arbeiten beginnen oder die frisch sanierte Immobilie kaufen.

Schritt 4: Zum Abschluss Bestätigung einreichen und Tilgungszuschuss bekommen

Sobald die Arbeiten abgeschlossen sind, reichen Sie die vom Energieeffizienz-Experten ausgestellte „gewerbliche Bestätigung nach Durchführung“ (gBnD) ein. Diese Bestätigung wird von der KfW überprüft und der Tilgungszuschuss im Anschluss gutgeschrieben.

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