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BMUB-Umweltinnovationsprogramm

Im Rahmen des Umweltinnovationsprogrammes, das nicht nur in Thüringen, Hessen und Sachsen, sondern bundesweit gilt, unterstützt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) großtechnische Erstanwendungen technologischer Verfahren sowie Verfahrenskombinationen, bei denen Umweltbelastungen vermieden oder zumindest vermindert werden. Sowohl bauliche, maschinelle als auch sonstige Investitionen, die in Deutschland erfolgen, einschließlich der Inbetriebnahme sowie die Durchführung erforderlicher Messungen zur Erfolgskontrolle, werden unterstützt.

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Ziel des Programmes ist es, für eine geringe Umweltbelastung bei gleichzeitig geringem Ressourcen- und Energieeinsatz zu sorgen und gleichzeitig ökonomisch zu wirtschaften.

Die Unterstützung erfolgt in folgenden Bereichen

  • Abwasserbehandlung/Wasserbau,
  • Abfallvermeidung, dessen Verwertung und Beseitigung und zugleich auch die Sanierung von Altablagerungen,
  • Bodenschutz,
  • Luftreinhaltung (inklusive Maßnahmen, die der Beseitigung von Gerüchen dienen),
  • Lärmreduzierung und zur Verminderung von Erschütterungen,
  • Energieeinsparung, Steigerung der Energieeffizienz sowie Nutzung erneuerbarer Energien,
  • Umweltfreundlichere Energieversorgung sowie Energieverteilung und
  • Materialeinsparung bzw. Ressourceneffizienz.

Wer ist antragsberechtigt?

Windpark auf einer Wiese im ländlichen RaumAnträge können sowohl von in- und ausländischen Firmen, die Teil der gewerblichen Wirtschaft sind, aber auch von natürlichen und juristischen Personen des privaten Rechts eingereicht werden. Gleiches gilt für Kommunen, Landkreise, Gemeinde- und Kommunalverbände, Zweckverbände, sonstige Körperschaften, Anstalten des öffentlichen Rechts und für die Eigengesellschaften kommunaler Gebietskörperschaften. Besonders bevorzugt gefördert werden dabei kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Die Anlagen und Verfahren, welche im Rahmen dieses Programmes gefördert werden sollen, müssen im technischen Sinne einen Demonstrationscharakter aufweisen und zugleich möglichst in die jeweiligen Produktionsprozesse integriert sein.

Eine weitere Voraussetzung ist, dass diese Technologie in Deutschland zum ersten Mal großtechnisch zum Einsatz kommt oder aber eine bisher schon genutzte Technik erstmals in einer nun neuen verfahrenstechnischen Kombination ihren Einsatz findet (sogenannter Innovationscharakter).

Zu beachten ist auch, dass das Vorhaben in der Regel fünf Jahre lang zweckentsprechend einzusetzen ist. Erst wenn die Förderzusage beim Antragsteller eingetroffen ist, darf mit der Realisierung des Vorhabens begonnen werden.

Was wird nicht gefördert?

Nicht förderfähig sind Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen, der Kauf von Grundstücken, Umschuldungen sowie Nachfinanzierungen von Vorhaben, die bereits begonnen oder sogar abgeschlossen wurden. Auch Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.

Wie erfolgt die Förderung und wie hoch fällt sie aus?

Die Förderung erfolgt im Rahmen eines Zinszuschusses, der dazu beiträgt, den von der KfW-Bank refinanzierten Hauskredit zu verbilligen, oder als Investitionszuschuss. Im Regelfall werden bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten zinsverbilligt. Wird ein Investitionszuschuss beantragt, so kann hier eine Anteilsfinanzierung von bis zu 30 Prozent gewährt werden. Die Laufzeit für diese zinsverbilligten Kredite liegt bei bis zu 30 Jahre, wovon die ersten fünf tilgungsfrei sind.

Wie läuft das Antragsverfahren?

Selbstverständlich unterstützt Sie die Cornelius Ober GmbH bei der Planung und Antragstellung und berät Sie zugleich über weitere Fördermöglichkeiten, auf die wir später kurz noch hinweisen werden.

Vor der Antragstellung muss zuerst eine Projektskizze bei der KfW Bankengruppe in Frankfurt am Main eingereicht werden. Diese prüft dann gemeinsam mit dem Umweltbundesamt (UBA), ob das Vorhaben förderfähig ist. Fällt die Prüfung positiv aus, fordert die KfW sodann den Interessenten offiziell zur Antragstellung auf und übersendet ihm die für die Antragstellung erforderlichen Unterlagen.

Wichtige Hinweise

Das BMUB-Umweltinnovationsprogramm existiert bereits seit 1979 und hat seitdem zum Ziel, Demonstrationsprojekte in unterschiedlichen Bereichen zu realisieren. Zu den wichtigsten Aspekten gehörte anfangs die Luftreinhaltung, dem folgten dann die Lärmreduzierung, die Abfallvermeidung inklusive -beseitigung sowie die Abwasserreinigung. Nach 1990 lag der Schwerpunkt des Programms auf der Verbesserung der Umweltsituation in den fünf neuen Bundesländern. Seit dem Jahr 2000 liegen erneuerbare Energien sowie die Energie- und Materialeffizienz im Blickpunkt des Programmes.

Je nach Antragsteller und Projekt sind Ergänzungsfinanzierungen im Rahmen der Programme KfW-Programm Erneuerbare Energien, KfW-Umweltprogramm, IKK-Investitionskredit für Kommunen und IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen möglich.

Informationen zu den aktuellen Förderschwerpunkten und zu aktuellen Förderinitiativen finden Sie auf der Webseite des Umweltinnovationsprogramms.

Mit Ihren Fragen zu diesem und weiteren Förderprogrammen können Sie sich selbstverständlich an die Cornelius Ober GmbH wenden. Wir planen mit Ihnen nicht nur die einzelnen Maßnahmen und überwachen deren korrekte Realisierung, sondern stellen Ihnen auch geeignete Fördermöglichkeiten vor. Lassen Sie keine Zeit verstreichen, sondern informieren Sie sich jetzt über dieses und weitere Förderprogramme. Wir von der Cornelius Ober GmbH beraten Sie gern.