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4. September 2015/2 Kommentare/von Cornelius Ober

Thüringer Aufbaubank erhöht Förderungen für „Energieeffizienzmaßnahmen in KMU“

Energieeffizienz

Mit Wirkung zum 01. August 2015 hat die Thüringer Landesbank ihr Förderprogramm „Energieeffizienzmaßnahmen in KMU“ angepasst und damit die Förderbedingungen für Unternehmen (KMU) in Thüringen noch weiter verbessert. Welche Fördermittel nun beantragt werden können und welche Änderungen das im Einzelnen sind, soll im folgenden Beitrag zur Sprache kommen.

Thüringer Aufbaubank Förderpgroamm für KMU

Bereits in einem sehr umfangreichen Beitrag aus dem Jahr 2014 sind wir auf das Förderprogramm der Thüringer Landesbank zum Thema „Energieeffizienzmaßnahmen in KMU“ eingegangen. Mit Wirkung zum 01. August 2015 hat die Landesbank die Zuschüsse noch einmal erhöht und die Bedingungen angepasst.

Die Änderungen der Förderung im Detail

Generelle Voraussetzung ist auch weiterhin, dass sich der Unternehmenssitz oder zumindest die Betriebsstätte in Thüringen befindet. Ist dies der Fall, werden nunmehr 80 Prozent der Beratungsdienstleistungen bezuschusst. So wird für die Beratung ein täglicher Zuschuss von 640 Euro (bislang 560 Euro) gewährt. Für die

  • Situationsanalyse werden bis zu 7.500 Euro,
  • Projektbegleitung maximal 2.500 Euro und für die
  • Durchführung der Erfolgskontrolle bis zu 5.000 Euro

an Zuschüssen gewährt. Zugleich wird auch für den Einsatz notwendiger Messtechnik ein Zuschuss von 80 Prozent auf die anfallenden Kosten, maximal allerdings 2.500 Euro gewährt. Beachtenswert ist, dass die Zuschüsse als De-minimis-Beihilfen gelten und entsprechend angegeben werden müssen.

Lassen Sie sich beraten.
Die Beraterkosten zahlt zu 80 Prozent die Thüringer Aufbaubank!

Logo Thüringer AufbaubankAls Energieberater mit Unternehmenssitz in Thüringen (Eisenach) bieten wir ein umfangreiches Know-How im Bereich der Fördermittel für Thüringer KMU. Die Cornelius Ober GmbH ist damit Ihr idealer Ansprechpartner für Energieberatung in Thüringen. Überzeugen Sie sich selbst von unseren Referenzen seit 2009. Für Fragen oder Terminvereinbarung kontaktieren Sie uns bitte hier.

Contractingberatung

Im Rahmen der Contractingberatung wird ebenfalls ein Zuschuss von maximal 80 Prozent gewährt. Der Tagessatz liegt bei 640 Euro, die maximale Fördersumme bei 1.920 Euro.

Investitionen in Energiesparmaßnahmen

Nicht nur die Beratung, sondern auch die Durchführung der Maßnahmen wird durch die Thüringer Aufbaubank (TAB) gefördert. Auch hier wird ein Zuschuss von 80 Prozent auf alle förderfähigen Maßnahmen gewährt. Voraussetzung ist allerdings, dass diese Maßnahmen als Umweltbeihilfe nach Artikel 36, 38, 40 und 41 AGVO anzusehen sind. Der maximale Fördersatz liegt

  • bei kleinen Unternehmen bei 55 Prozent,
  • bei mittleren Unternehmen bei 45 Prozent sowie
  • bei großen Unternehmen bei maximal 35 Prozent

der zuwendungsfähigen Auslagen.

Sollen die Investitionen als Umweltschutzbeihilfe nach Artikel 37 AGVO („Investitionsbeihilfen für frühzeitige Anpassung an künftige Unionsnormen“) gewährt werden, erhalten kleine Unternehmen eine maximale Förderung von 25 Prozent, mittlere Unternehmen von 20 und große Unternehmen von 15 Prozent auf die zuwendungsfähigen Ausgaben.

Für die Erstellung von Umweltstudien nach Artikel 49 AGVO erhalten

  • kleine Unternehmen einen Zuschuss von maximal 70 Prozent,
  • mittlere Unternehmen von maximal 60 Prozent und
  • große Unternehmen von maximal 50 Prozent.

Als Basis gelten auch hier die zuwendungsfähigen Ausgaben. Insgesamt werden maximal 15 Millionen Euro pro Unternehmen an Investitionszuschüssen im Rahmen der Umweltschutzbeihilfe gewährt.

Welche Maßnahmen sind nicht förderfähig?

Eine erste umfassende Aufstellung finden Sie im bereits weiter oben verlinkten Artikel. Da nun aber auch Investitionen in Studien und Demonstrationsanlagen gefördert werden, mussten die Bedingungen noch einmal eine Ergänzung erfahren. Nicht gefördert werden nunmehr auch

  • Investitionen in Eigenbauanlagen oder Prototypen,
  • Investitionen in Anlagen, für die eine Einspeisevergütung nach dem EEG gezahlt wird,
  • Demonstrationsvorhaben, die eine Summe von 20.000 Euro unterschreiten,
  • Investitionen von weniger als 5.000 Euro oder Beratungskosten von weniger als 1.000 Euro ,
  • Studien mit einem Kostenrahmen von weniger als 5.000 Euro (Bagatellgrenze).

Detaillierte Informationen über die Förderbedingungen finden Sie unter anderem auf der Webseite der Thüringer Aufbaubank. Sehr gern gibt Ihnen aber auch unser Energieberater die entsprechenden Auskünfte und vereinbart auf Wunsch auch gleich ein erstes Beratungsgespräch mit Ihnen. Nicht unerwähnt bleiben soll, dass unser Energieberater nicht nur in Thüringen, sondern deutschlandweit im Einsatz ist. Demnach ergeben sich noch viele weitere Fördermöglichkeiten, die wir gerne mit Ihnen persönlich besprechen. Eine Kontaktaufnahme ist sowohl telefonisch, per E-Mail oder durch einen Besuch in unserer Geschäftsstelle möglich (Kontaktinformationen).

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2 Kommentare
  1. Tina sagte:
    4. September 2015 um 15:31

    Wichtig für die großen Unternehmen ist vor allem dieses Jahr die Energieaudit Bayern. Diese müssen bis zum 05.12.2015 durchgeführt werden, sonst folgen Strafen.

    Gruß

    Antworten
    • Marcel Thum sagte:
      7. September 2015 um 11:11

      Hallo Tina,

      vielen Dank für den Hinweis. Deine Werbung aber konnten wir leider nicht stehen lassen, da wir selbst den Energieaudit anbieten, wie du sicher schon weißt ;) Hier gibt es alle Informationen zum Energieaudit: https://www.c-ober.de/fuer-unternehmen/energiemanagementsystem/energiedienstleistungsgesetz

      Grüße,
      Marcel

      Antworten

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