Dem Umweltschutz kommt sowohl in Unternehmen als auch in Kommunen und privaten Haushalten eine immer stärkere Bedeutung zu. Dem trägt das KfW-Umweltprogramm – Kredit 240/241 Rechnung. Mit den Fördermitteln sollen verschiedene Maßnahmen zur Reduzierung der Umweltbelastung, angefangen bei der Schonung von natürlichen Ressourcen über die Abfallvermeidung bis hin alternativen Transportmöglichkeiten (Elektro-, Brennstoffzellen- und Hybrid-Fahrzeuge) finanziell unterstützt werden.
Kreditnehmer profitieren von einem sehr niedrigen effektiven Jahreszins, können eine Darlehenssumme von bis zu 10 Millionen Euro pro Vorhaben in Anspruch nehmen sowie von einer langfristigen Zinsbindung und niedrigen Zinsen profitieren. Sowohl Unternehmen jeder Größe als auch Freiberufler sind antragsberechtigt.
Was wird gefördert?
Die KfW fördert mit dem Umweltprogramm Investitionen in Umweltschutz und Maßnahmen zur Verbesserung der Nachhaltigkeit, sofern Sie damit
- Abfall vermeiden, diesen behandeln oder verwerten
- Material und Ressourcen einsparen
- Luftverschmutzungen, Lärm, Erschütterungen und Geruchsemissionen verringern oder sogar vermeiden
- Weniger Abwasser erzeugen, dieses reinigen oder sogar ganz vermeiden
- Boden und Grundwasser schützen
- Flächen oder Altlasten sanieren
- In die Anschaffung von Elektro-, Brennstoffzellen- oder Hybridfahrzeuge investieren
- Betankungsanlagen für Wasserstoff oder für Elektrofahrzeuge Ladestationen errichten.
Was wird nicht gefördert?
- Der Erwerb von Grundstücken (dafür steht der KfW-Unternehmerkredit (037/047) zur Verfügung)
- Anlagen, die der Nutzung erneuerbarer Energien dienen (dafür können Sie auf Förderprodukte aus dem Sektor Erneuerbare Energien zurückgreifen)
- Die Umschuldung oder Nachfinanzierung von Vorhaben, die bereits in Angriff genommen wurden
Für Unternehmen und Freiberufler aus Bayern und Baden-Württemberg dürfte von besonderem Interesse sein, dass deren Landesförderbanken eigene Programme aufgelegt haben und hier mit der KfW kooperieren.
Wer wird durch das KfW-Umweltprogramm gefördert?
Gefördert werden sowohl
- In- und ausländische Unternehmen jedweder Größe
- Freiberufler
- Unternehmen, die für Dritte Dienstleistungen als Contracting-Geber erbringen
- Public Private Partnership-Modelle
- Bei im Ausland geplanten Vorhaben auch Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen sowie Joint Ventures, wenn an diesen deutsche Unternehmen maßgeblich beteiligt sind.
Nicht in Anspruch genommen werden können die Fördermittel
- In einigen Fällen von Unternehmen, die sich in Schwierigkeiten befinden
- Von Herstellern landwirtschaftlicher Produkte und Fischereiunternehmen
Die Konditionen im Überblick
Von diesem Förderprodukt gibt es zwei Varianten. Handelt es sich um ein großes oder mittleres Unternehmen, trägt es die Produktnummer 240. Für kleine Unternehmen und Freiberufler gilt die Produktnummer 241.
Kleine Unternehmen profitieren von einem günstigeren Zinssatz. Der individuelle Zinssatz wird von Ihrer Bank, die als Vermittlungspartner der KfW auftritt, anhand der wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens und auch der Qualität der Sicherheiten festgelegt. Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt ebenfalls über Ihre Bank.
Höhe des Kredites, Aus- und Rückzahlung
In der Regel kann ein Darlehen von 10 Millionen Euro pro Vorhaben in Anspruch genommen und dieses für bis zu 100 Prozent der Investitionskosten eingesetzt werden. Eine Mindestkredithöhe besteht nicht. Die Kreditsumme wird zu 100 Prozent ausgezahlt und ist sowohl in einer Summe als auch in Teilbeträgen abrufbar. Sobald die Zusage eingegangen ist, kann der Kredit innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten abgerufen werden.
Bei Abschluss des Kreditvertrages wird auch eine tilgungsfreie Zeit festgelegt. In diesem Zeitraum müssen nur die anfallenden Zinsen beglichen werden. Danach wird das Darlehen in vierteljährlichen gleich hohen Raten zurückgezahlt, die auch die anfallenden Zinsen des noch zu tilgenden Darlehensbetrages beinhalten. Gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung kann das Darlehen auch vorzeitig ganz oder teilweise zurückgezahlt werden.
Die zu leistenden Sicherheiten und deren Höhe werden mit der Bank abgesprochen.
Weitere wichtige Informationen:
- Da Sie mit diesem Förderprodukt ein zinsverbilligtes Darlehen erhalten und Zinsverbilligungen als Subventionen angesehen werden, die von der EU als Beihilfe bezeichnet werden, gelten die beihilferechtlichen Regelungen. Achten Sie deshalb darauf, dass Sie die Höchstwerte für Subventionen nicht überschreiten.
- Unter Beachtung der EU-Beihilfegrenzen ist eine Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln möglich.
So sollten Sie bei der Beantragung der Fördermittel vorgehen
Suchen Sie sich zuerst einen Sachverständigen, mit dem Sie die Durchführung der Maßnahmen planen und der Sie auch bei der Realisierung begleitet.
Begeben Sie sich dann auf die Suche nach einem Finanzierungspartner. Hier ist es sinnvoll, zuerst bei der eigenen Hausbank nachzufragen, da diese Ihre wirtschaftliche Situation am Besten einschätzen kann. Natürlich sollten Sie deren Offerte aber mit Produkten anderer Kreditinstitute vergleichen.
Die Beantragung des Darlehens übernimmt der Finanzierungspartner. Die KfW überprüft die Unterlagen und wird dann über eine Förderung entscheiden.
Schließen Sie dann den Kreditvertrag ab und beginnen mit der Realisierung Ihres Vorhabens. Binnen zwölf Monaten nach Zusage des Kredites sollten Sie das Darlehen abgerufen haben.
Weitere wichtige Informationen
Der Verwendungsnachweis muss innerhalb von 12 Monaten nach vollständiger Kreditauszahlung bei Ihrer Bank eingereicht werden. Kam es im Vergleich zur ursprünglichen Planung zu Abweichungen, muss ihre Bank das Dokument dann an die KfW weiterleiten.
Eigenmittel sind nicht notwendig. Es ist aber empfehlenswert, auch Eigenmittel einzusetzen, da dies zu einer besseren Beurteilung Ihrer Bonität beiträgt.
Bei der Realisierung eines Contracting-Vorhabens müssen die Investitionen zum wirtschaftlichen Risiko des Contractors gehören. In diesem Fall muss der Contractor auch die Antragsvoraussetzungen erfüllen und sowohl Investor als auch Betreiber der Anlage sein. Weiterhin ist vorgeschrieben, dass auch der oder die Contractingnehmer gewerblich tätig sein müssen.
Unsere Dienstleistungen
Sehr gern berät Sie die Cornelius Ober GmbH bei der Planung und Realisierung Ihrer Vorhaben im Bereich des Umweltschutzes in Ihrem Unternehmen, ihrem öffentlichen Gebäude oder privat. Wir sind von der KfW bzw. der Deutschen Energie-Agentur (dena) nicht nur als Energieeffizienz Experten anerkannt, sondern sind auch als TGA-Fachplaner und Sachverständiger für Bauschäden tätig. Sehr gern arbeiten wir gemeinsam mit Ihnen an der Verbesserung des Umweltschutzes in Ihrem Unternehmen.