Eine neue Heizungsanlage kann natürlich ganz schön ins Geld gehen. Deshalb gibt es Förderprogramme, um für die Optimierung, die Erneuerung oder den Einbau einer Heizungsanlage finanzielle Anreize zu schaffen. Da Haus- oder Wohnungsbesitzer selbst meist nicht die notwendigen Fachkenntnisse haben und sich auch nicht mit den Fördermöglichkeiten auskennen, entscheiden sich viele dazu, einen Energieberater zu beauftragen. Denn allein schon bei den Förderprogrammen gibt es sogar länderspezifische Unterschiede.
Nutzung erneuerbarer Energien für Neuanlagen mittlerweile vorgeschrieben
Erneuerbare Energien spielen eine immer größere Rolle. Der Gesetzgeber hat dazu Festlegungen getroffen, zu welchem Prozentsatz neu eingebaute Heizungsanlagen mittlerweile erneuerbare Energien nutzen müssen. Diese Prozentzahlen steigen immer weiter an, der Energieberater kennt die neuen Zahlen genau. Er weiß genauso darüber Bescheid, welche Fördermittel aktuell zur Verfügung stehen und übernimmt deren Beantragung. Dazu muss er allerdings von der BAFA respektive der KfW zugelassen sein.
Weshalb muss der Energieberater BAFA- und/oder KfW-qualifiziert sein?
Um als Energieberater von der BAFA bzw. der KfW anerkannt zu werden und dort antragsberechtigt zu sein, muss der Energieberater in der „Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes“ stehen. Diese Liste wird von der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt. Sie können dabei sowohl für private Haushalte, für Kommunen, Unternehmen und auch bei der Erhaltung von Baudenkmälern tätig werden. Auf der Basis der nachgewiesenen Qualifikationen sind sie für die entsprechenden Förderprogramme antragsberechtigt. Die Energieeffizienz-Experten achten auf die Qualität der Energieeffizienzmaßnahmen an Gebäuden, so auch bei den Heizungsanlagen.
Eingeführt wurde die Energieeffizienz-Expertenliste, um in ganz Deutschland einheitliche Qualitätsstandards zu erreichen. Schon vor der Aufnahme in die Liste müssen die Experten nachweisen, dass sie die Qualitätsanforderungen für energieeffizientes Bauen und Sanieren, zu denen auch der Heizungsbau gehört, erreichen. Der Eintrag besteht für einen Zeitraum von drei Jahren. Für eine Verlängerung haben sie Nachweise über absolvierte Fortbildungen, Weiterbildungen und ggf. auch über Praxis-Referenzen vorzulegen. Diese Nachweise werden überprüft und stichprobenartige Vor-Ort-Kontrollen durchgeführt.
Wann sollte der Austausch einer Heizung erfolgen?
Spätestens nach 30 Jahren wird die Heizanlage wahrscheinlich komplett ausgetauscht werden müssen. Man kann aber davon ausgehen, dass eine Heizung schon nach 20 Jahren nicht mehr optimal läuft und störanfällig ist. Deshalb sollte man sich rechtzeitig über einen Austausch oder eine Optimierung der Anlage Gedanken machen und einen Experten zurate ziehen. Denn kommt es erst einmal zu einem Ausfall, besteht meist gar nicht die Zeit, sich umfassend zu informieren und das erstbeste oder gerate vorrätige Modell wird genommen. Außerdem dauert es ja auch etwas, bis die Förderzusage der KfW oder des BAFA vorliegt.
Wer bisher Nutzer einer Gasheizung ist, ist seit dem 01. Oktober 2022 dazu verpflichtet, diese von einem Fachmann überprüfen zu lassen. Dies muss spätestens am 15. September 2024 erfolgt sein.
Bundesförderung für effiziente Gebäude unterstützt Optimierung und Austausch der Heizung
In der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurden frühere Förderprogramme zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien im Gebäudesektor zusammengefasst. Sie unterstützt den Einbau neuer Heizungsanlagen, die Optimierung vorhandener Heizungsanlagen, den Einsatz optimierter Anlagentechnik und Maßnahmen an der Gebäudehülle finanziell. Während für die Bundesförderung von Wohngebäuden (BEG WG) und von Nichtwohngebäuden (BEG NWG) die KfW zuständig ist, liegt die Zuständigkeit bei den Einzelmaßnahmen (BEG EM), zu denen auch die Heizungsanlagen gehören, bei der BAFA. Für die Fachplanung und Baubegleitung sowie für die Anlagentechnik (außer Heizung) ist die Hinzuziehung eines Energieberaters vorgeschrieben. Aber auch bei der Heizungstechnik raten wir zur Beauftragung eines Energieberaters/Energieeffizienz-Experten, da dieser anbieterunabhängig berät.
Wie läuft eine Beratung ab und wie unterstützt mich der Experte?
Zuerst verschafft sich der Energieberater/Energieeffizienz-Experte vor Ort einen Eindruck von der Heizungsanlage und nimmt dabei die aktuell vorhandene Heiztechnik unter die Lupe. Er gleicht dann im Gespräch mit dem Eigentümer die vorliegenden technischen Bedingungen ab und fragt nach den Präferenzen hinsichtlich der neuen Heiztechnik. Dabei stellt er auf Wunsch auch die einzelnen Wärmeerzeugungsmöglichkeiten, die zu den erneuerbaren Energien gehören, vor (beispielsweise Wärmepumpen, Pelletheizung, Scheitholzheizung, Holzschnitzelheizung, Blockheizkraftwerk, Solarthermie etc.) Ist eine Optimierung der Heizanlage schon ausreichend, so wird der Energieberater entsprechende Messungen vornehmen und Handlungsvorschläge machen.
Der Energieberater überprüft ebenfalls, welche Energieanschlüsse vorhanden sind und was für Möglichkeiten es zur Brennstofflagerung auf dem Grundstück gibt. Pellet- und Hackschnitzelheizungen benötigen viel Platz für die Lagerung des Brennmaterials, Wärmepumpen einen guten Standort im Garten etc. Auf der Basis der gewonnenen Informationen lässt sich schnell prüfen, welche Heizungstechniken eingesetzt werden können. Sodann werden alle infrage kommenden Heiztechniken verglichen und auch bewertet. Berücksichtigung finden hierbei unter anderem Kriterien wie CO2-Emissionen, Investitionskosten, Betriebskosten und Fördermittel.
Schon vor der Antragstellung beim BAFA fertigt der Energieeffizienz-Experte eine technische Projektbeschreibung (TPB) der angedachten Maßnahme, der Antragsteller erhält daraufhin von ihm eine TPB-ID. Diese ID trägt der Antragsteller dann im Antragsformular des BAFA ein. Wurde die Maßnahme, in diesem Fall also der Austausch oder die Optimierung der Heizungsanlage, durchgeführt, erstellt der Energieeffizienz-Experte einen technischen Projektnachweis (TPN), in dem bestätigt wird, dass die Maßnahme die technischen Anforderungen der Richtlinie erfüllt. Wurde die TPN fertiggestellt, bekommt der Energieeffizienz-Experte eine TPN-ID, die er an den Antragsteller weiterreicht. Diese ID wird abgefragt, sobald der Antragsteller den Online-Verwendungsnachweis beim BAFA einreichen möchte. Auf der BAFA-Website können Sie dazu mehr nachlesen.
Die dem Energieberater bzw. Energieeffizienz-Experten entstehenden Kosten werden im Übrigen auf Antrag zu 80 Prozent, maximal aber 1.300 Euro (Ein- und Zweifamilienhäuser) bzw. 1.700 Euro (Drei- und Mehrfamilienhäuser) durch das BAFA übernommen. Hier finden Sie dazu weitere Informationen.