Was bietet die Fördermittelberatung?
Deutschlandweit gibt es eine Vielzahl an Fördermöglichkeiten, bei denen es oft gar nicht so einfach ist, den Überblick zu behalten. Zudem haben viele Bundesländer, unter anderem Thüringen, Sachsen und Hessen, eigene Förderprogramme aufgelegt. Wer also von einem Bundesland in das andere ziehen möchte, kann nicht immer davon ausgehen, dass die finanzierende Hausbank – sofern sie am alten Wohnort ihren Sitz hat – die Fördermöglichkeiten des neuen Bundeslandes im Detail kennt. Wir von der Cornelius Ober GmbH hingegen haben uns gerade auf diesem Gebiet umfassend fortgebildet und sind immer auf dem neuesten Wissensstand.
Unsere Dienstleistungen bieten wir für Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen, Kommunen, kommunale Einrichtungen sowie für Vereine und andere Organisationen an.
Zur Veranschaulichung ein paar Beispiele

Wohnen Sie als Privatperson in Hessen, Thüringen, Sachsen oder in einem der anderen Bundesländer und planen die energetische Sanierung Ihres Hauses, die Realisierung einzelner Maßnahmen oder den Neubau eines Hauses, haben Sie unter anderem die Möglichkeit, von den diesbezüglichen Förderprogrammen der KfW-Bank zu profitieren. Diese bietet beispielsweise für den Einbau neuer Heizungsanlagen, die Nutzung von Speichersystemen und für energetische Umbaumaßnahmen zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse an. Wohnen Sie in Hessen, ist für Sie vielleicht das von der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIB) aufgelegte Programm zur „Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum – Energetische und barrierereduzierende Modernisierung von Wohngebäuden im Eigentum von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)“ von Interesse. Voraussetzung ist dabei unter anderem, dass Sie Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft sind und diese die Beantragung der Mittel beschließt.
Das Land Hessen unterstützt zudem Unternehmen unter anderem mit einer Gründungs- und Mittelstandsförderung. Gefördert werden hier zum Beispiel Existenzgründer, Startups und KMU, die schon länger am Markt vertreten sind. Unterstützt werden hier beispielsweise Unternehmensberatungen, Existenzgründungsberatungen, die Teilnahme am länderspezifischen Marktberatungsprogramm Hessen, und Einrichtungen der Kreativwirtschaft und Kultur. Selbstverständlich stehen Unternehmen darüber hinaus zahlreiche weitere Förderprogramme des Bundes zur Verfügung, über die wir ebenfalls umfassend informieren, wenn Sie uns anrufen oder schreiben.
In Thüringen können Privatpersonen nicht nur von den zahlreichen Förderprogrammen der KfW-Bank – über die Sie auf unserer Webseite übrigens regelmäßig aktuelle News zu den KfW-Förderungen erhalten – profitieren, sondern auch von landesspezifischen Programmen. Im Rahmen des „Innenstadtstabilisierungsprogramms (ISSP)“ fördert der Freistaat Thüringen u.a. Unternehmen, Kommunen, Privatpersonen und Organisationen, die in den sozialen Wohnungsbau investieren.
Mit Mitteln aus dem „Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE)“ werden beispielsweise Unternehmen, Kommunen und Privatpersonen mit zinsgünstigen Darlehen unterstützt, die Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien, zum Beispiel durch den Austausch alter Heizsysteme, in die Wege leiten möchten. Diese Fördermittel können darüber hinaus in den Bundesländern Sachsen und Hessen sowie in ganz Deutschland beantragt werden.
Was bietet unser Fördermittel-Checker (im Aufbau)?

Damit Sie einen besseren Überblick über die verschiedenen Fördermöglichkeiten erhalten, wird zudem ein Förderrechner erstellt. Dieser zeigt Ihnen nach Eingabe einiger weniger Parameter eine Vielzahl an Förderprogrammen für Privatpersonen, KMU, größere Unternehmen, Kommunen, kommunale Einrichtungen, Bildungs- und Forschungseinrichtungen an. Gern beraten wir Sie zu den einzelnen Fördermöglichkeiten ausführlich, zum Beispiel im Rahmen eines Gespräches direkt bei Ihnen vor Ort. Hier können wir uns auch einen umfassenden Eindruck über die Gegebenheiten verschaffen und Ihnen erste Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahmen vorschlagen.
Häufig gestellte Fragen und Antworten (FAQ)

Was macht ein Fördermittelberater?
Wie Sie vielleicht schon gelesen haben, gibt es sowohl Förderprogramme, die bundesweit in Anspruch genommen werden können, als auch Programme, die von den einzelnen Landesbanken im Auftrag der jeweiligen Landesregierung aufgelegt werden. Diese Programme unterscheiden sich zwischen den einzelnen Ländern teilweise erheblich, mancherorts werden sie gar nicht angeboten. Gerade deshalb ist es wichtig, die genauen Fördervoraussetzungen und die Programme selbst zu kennen, um bestmöglich beraten zu können.
Der Fördermittelberater nimmt an Informationsveranstaltungen der Fördermittelgebenden teil und bildet sich entsprechend weiter. Zugleich unterstützt er Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen, kommunale Einrichtungen und Organisationen bei der Beantragung der Fördermittel und leitet die Anträge an die entsprechenden Stellen – beispielsweise die Regionalpartner der KfW-Bank oder an die jeweiligen Landesbanken – weiter.
Welche Vorteile hat es für mich, die Cornelius Ober GmbH mit der Fördermittelberatung zu beauftragen?
Wir sind nicht nur als Fördermittelberater tätig, sondern auch als Energieberater und Bausachverständige. Im Rahmen eines Vor-Ort-Termins können wir Ihnen also Vorschläge zur Verbesserung der Gebäudesubstanz, zur Verbesserung und Optimierung ihrer technischen Anlagen (in Privathaushalten beispielsweise Heizungs- und Lüftungssysteme, in Unternehmen der kompletten Produktionsanlagen sowie der Heiz- und Lüftungstechnologie) unterbreiten und Sie gleichzeitig auf bereitstehende Fördermittel hinweisen.
Bei vielen Förderprogrammen ist es auch notwendig, dass die korrekte Durchführung der Maßnahmen bestätigt und diese von einem Fachmann – in diesem Fall dem Energieberater – abgenommen werden. Erst dann werden die Darlehen bzw. Zuschüsse an die Antragstellenden überwiesen. Bei uns bekommen Sie von der Fördermittelberatung bis hin zur Planung und Begleitung der Maßnahmen alles aus einer Hand.
Muss ich die Kosten für die Beratung komplett selbst zahlen oder gibt es Zuschüsse?
Wenn wir für Sie als Energieberater tätig werden, besteht die Möglichkeit, für diese Dienstleistung Zuschüsse des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Anspruch zu nehmen. Genauere Informationen dazu finden Sie in unserem Beitrag „BAFA – Vor-Ort-Beratung“.
Für die Baubegleitung wiederum gewährt die KfW-Bank einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der förderfähigen Kosten – dieser Betrag ist aber auf 4.000 Euro gedeckelt. Weitere Informationen dazu können Sie in unserer Rubrik „Energieeffizient Sanieren – Baubegleitung (431)“ nachlesen.
Welche Kosten entstehen mir für das Auftaktgespräch?
Für ein erstes Auftaktgespräch – entweder direkt bei Ihnen vor Ort oder in unseren Geschäftsräumen – entstehen Ihnen keine Kosten. Sinnvoll ist natürlich ein Gespräch vor Ort, damit wir bei dieser Gelegenheit auch schon einmal die örtlichen Gegebenheiten in Augenschein nehmen und Sie so noch zielgerichteter beraten können. Gerade bei Unternehmen und Kommunen wäre es sinnvoll, wenn bei dem Beratungsgespräch mehrere Verantwortliche Ihrerseits anwesend sind.
Ist eine Kombination mehrerer Förderprogramme möglich?
Diese Frage lässt sich nicht so einfach beantworten. Hier kommt es auf die jeweiligen Bedingungen des Programms an. Für Unternehmen gelten beispielsweise auch die De-minimis-Regelungen, die innerhalb eines bestimmten Zeitraumes nur Förderungen in einer festgelegten Höhe erlauben. Welche Kombinationen hier möglich sind und worauf genau zu achten ist, das erklären wir Ihnen ebenfalls gern während des Auftaktgesprächs.