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KfW 255 Zuschuss: Heizungsförderung für Unternehmen – Nichtwohngebäude

Ab dem 27. August 2024 profitieren mit der KfW 255 Förderung „Zuschuss: Heizungsförderung für Unternehmen – Nichtwohngebäude“ nun auch Immobilienunternehmen von einer Förderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die bisher nur für Wohngebäude zur Verfügung stand. Diese neue Regelung erlaubt es Unternehmen, Fördermittel für den Austausch von Heizsystemen in Nichtwohngebäuden zu beantragen. Dies stellt einen bedeutenden Schritt zur Erhöhung der Energieeffizienz und zur Förderung erneuerbarer Energien in gewerblich genutzten Immobilien dar.

Nahaufnahme eines Heizungsreglers, symbolisch für die KfW-Heizungsförderung 2024 für Unternehmen und Kommunen

Kernpunkte der Heizungsförderung für Unternehmen – Nichtwohngebäude – Auf einen Blick

  • Zielgruppe: Immobilienunternehmen mit Nichtwohngebäuden, die ihre Heizsysteme modernisieren möchten.
  • Förderart: Zuschüsse für den Heizungsaustausch, abhängig von der Nettogrundfläche des Gebäudes.
  • Voraussetzungen: Gebäude muss mindestens fünf Jahre alt sein und den Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) entsprechen.
  • Förderfähige Maßnahmen: Solarthermie, Biomasse, Wärmepumpen, Brennstoffzellen, wasserstofffähige Heizungen, Netzanschlüsse.
  • Förderhöhe: Bis zu 30.000 Euro pauschal plus zusätzliche Beträge je nach Größe des Gebäudes.

Seit Dienstag, 27. August 2024, erhalten nun auch Immobilienunternehmen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Förderungen für einen Heizungsaustausch. Bislang war dies nur für Wohngebäude möglich.

Welche Voraussetzungen sind nötig?

Gefördert wird der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern und Anlagen zur Heizungsunterstützung sowie der Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz.

Die Voraussetzungen:

  • Es handelt sich um ein bestehendes Nichtwohngebäude, dessen Bauantrag beziehungsweise Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt.
  • Das Nichtwohngebäude fällt nach Umsetzung aller Maßnahmen unter den Anwendungsbereich des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG).
  • Mit dem Vorhaben wird die Energieeffizienz des Gebäudes und/oder der Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch des Gebäudes erhöht.
  • Der Einbau der Heizung beziehungsweise der Netzanschluss wird mit einer Optimierung des gesamten Heizungsverteilungssystems verbunden.

Wie hoch sind die Förderungen?

Der Höchstbetrag der förderfähigen Gesamtkosten des Gebäudes, der für die Berechnung des finanziellen Zuschusses berücksichtigt wird, beträgt:

  • 30.000 Euro pauschal für Gebäude bis 150 m² Nettogrundfläche.
  • Zusätzlich 200 Euro pro m² Nettogrundfläche für Gebäude größer 150 m² bis 400 m².
  • Zusätzlich 120 Euro pro m² Nettogrundfläche für Gebäude größer als 400 m² bis 1000 m².
  • Zusätzlich 80 Euro pro m² Nettogrundfläche für Gebäude größer als 1000 m².

Was wird genau gefördert?

Förderfähig sind folgende Anlagen zur Heizungstechnik sowie deren Kombinationen, wenn sie den jeweiligen technischen Mindestanforderungen der Richtlinie entsprechen:

  • Solarthermische Anlagen.
  • Biomasseheizungen.
  • Elektrisch angetriebene Wärmepumpen.
  • Brennstoffzellenheizungen.
  • Wasserstofffähige Heizungen (Förderung der Investitionsmehrkosten).
  • Innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien.
  • Anschluss an ein Gebäudenetz.
  • Anschluss an ein Wärmenetz.

Infoblätter und Formulare gibt es auf der Website der Förderbank KfW.

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