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KfW 442 Förderung: Solarstrom für Elektroautos – Zuschuss
Die Cornelius Ober GmbH unterstützt Sie dabei, von dem Förderprogramm „Solarstrom für Elektroautos“ zu profitieren. Unser Team begleitet Sie von der Antragsstellung bis hin zur erfolgreichen Umsetzung der geförderten Maßnahmen.
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Die KfW-Bank hat im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) das Förderprogramm Solarstrom für Elektroautos aufgelegt, mit dem die Neuanschaffung von Ladestationen, Photovoltaikanlagen und Solarstromspeicher gefördert wird. Das Programm richtet sich an Privatpersonen mit eigenem Wohngebäude. Es ist mit einer Summe von 500 Millionen Euro ausgestattet, von der 300.000 Euro seit dem 26. September 2023 und 200 Millionen Euro im Jahr 2024 bereitstehen.
Das Wichtigste in Kürze
Maximaler Zuschuss von 10.200 Euro
Für den Kauf sowie den Anschluss von Ladestation, Photovoltaikanlage (PV-Anlage) und Solarstromspeicher verwendbar
Für Besitzer selbstgenutzter Wohngebäude, die auch ein Elektroauto besitzen
Auszahlung der Fördermittel voraussichtlich ab März 2024
Was wird gefördert?
E-Fahrzeug lädt an einer privaten Ladestation vor einem Wohngebäude. (Symbolbild)
Mit dem Förderprogramm „Solarstrom für Elektroautos“ wird der Kauf und die Installation einer Ladestation für Elektroautos in Kombination mit einer PV-Anlage sowie einem Solarstromspeicher gefördert. Ziel ist es, dass Besitzer eines Elektroautos ihr Fahrzeug mit selbsterzeugtem klimafreundlichen Solarstrom selbst aufladen können.
Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören
der Erwerb einer neuen Ladestation (beispielsweise einer Wallbox), die eine Ladeleistung von mindestens 11 Kilowatt (kW) aufweist
der Kauf einer neuen PV-Anlage, die eine Spitzenleistung von mindestens 5 Kilowattpeak (kWp) erbringt
der Erwerb eines neuen Solarstromspeichers, dessen nutzbare Speicherkapazität bei mindestens 5 Kilowattstunden (kWh) liegt
der Einbau und der Anschluss der kompletten Anlage und alle notwendigen Installationsarbeiten
die Einführung und Nutzung eines Energiemanagement-Systems zur Steuerung der gesamten Anlage.
Voraussetzungen
Alle drei Komponenten (Ladestation, PV-Anlage und Solarstromspeicher) müssen fabrikneu, unbenutzt und ungebraucht angeschafft werden.
Zum Zeitpunkt der Antragstellung wurden alle diese drei Komponenten noch nicht bestellt.
Der Antragsteller besitzt ein Elektroauto (kein Hybridfahrzeug), das auf ihn oder eine im gleichen Haushalt lebende Person zugelassen ist oder zum Zeitpunkt des Antrags wurde ein Elektroauto verbindlich bestellt. Wer ein Elektroauto privat least und von der Förderung profitieren möchte, muss im Leasingvertrag eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten stehen haben. Firmen- und Dienstfahrzeuge sind von der Förderung ausgenommen.
Das Wohngebäude steht schon und wird vom Antragsteller selbst bewohnt.
Nicht in Frage kommt der Zuschuss für
Neubauten vor dem Erstbezug
komplett vermietete Objekte
Ferien- oder Wochenendhäuser und Ferienwohnungen
Maßnahmen am Zweitwohnsitz
Eigentumswohnungen
Unternehmen
Des Weiteren ist keine mehrfache Förderung eines Wohngebäudes innerhalb dieses Zuschussprogramms möglich.
Wer wird gefördert?
Die Förderung richtet sich an Privatpersonen, die ein Wohngebäude besitzen und dieses als alleinigen, Erst- oder Hauptwohnsitz bewohnen, und ein Elektroauto besitzen oder geleast haben oder ein Elektroauto zum Antragszeitpunkt verbindlich bestellt haben.
Höhe des Zuschusses und Auszahlungsmodalitäten
Der Zuschuss setzt sich aus diesen Teilbeträgen zusammen:
für die Ladestation gibt es 600 Euro pauschal oder bei einer bidirektionalen Ladestation (hier kann der Strom in zwei Richtungen fließen, einmal vom Stromnetz ins Auto und vom Auto wieder zurück ins Stromnetz, sodass das Elektroauto überschüssigen Strom bei Bedarf wieder abgeben kann) 1.200 Euro pauschal
für die Photovoltaikanlage 600 Euro pro kWp, maximal 6.000 Euro
für den Solarstromspeicher 250 Euro pro kWh nutzbarer Speicherkapazität, maximal 3.000 Euro
Der maximale Zuschuss beträgt 10.200 Euro. Eine Kombination mit anderen Fördermitteln ist nicht möglich. Fallen die Gesamtkosten des Vorhabens niedriger als der Zuschussbetrag aus, liegt also unter 10.200 bzw. 9.600 Euro, so erhält der Antragstellung keine Förderung. Der Zuschuss wird auf das Konto des Antragstellers gezahlt.
Vorgehensweise
Sobald von der KfW-Bank die Zusage für den Zuschuss eingetroffen ist, kann die Ladestation, die PV-Anlage und der Solarstromspeicher bestellt und die Installation beauftragt werden.
Hinweis: Vor der Montage der PV-Anlage muss diese beim Netzbetreiber angemeldet werden. Des Weiteren ist sie bei Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zu melden.
Ab März 2024 muss der Antragsteller seine Identität nachweisen. Denn die KfW ist dazu verpflichtet, jeden Zuschussempfänger eindeutig zu identifizieren. Wer mehrere KfW-Zuschüsse beantragt, muss eine Identität nur einmal nachweisen. Der Nachweis kann per Schufa-Identitäts-Check, per Video-Identifizierung oder über das PostIdent-Verfahren erfolgen.
Im Anschluss daran ist die Durchführung des Vorhabens nachzuweisen. Im Kundenportal „Meine KfW“ müssen dazu die Daten zur installierten Ladestation, zur PV-Anlage und zum Solarstromspeicher eingetragen und alle Rechnungen zu den anrechenbaren Kosten hochgeladen werden. Zugleich muss bestätigt werden, dass das Vorhaben vollständig durchgeführt wurde. Eventuell fordert die KfW-Bank weitere Nachweise, beispielsweise zur Zulassung des Elektroautos oder den Leasingvertrag des Fahrzeugs an. Diese Dokumente sind dann ebenfalls hochzuladen. Nach Überprüfung der Angaben zahlt die KfW-Bank den Zuschuss auf das angegebene Konto aus.
Weitere Informationen finden Sie auf dieser Webseite der KfW oder im persönlichen Gespräch mit unseren KfW-qualifizierten Experten der Cornelius Ober GmbH.
Zögern Sie nicht, sich an die Cornelius Ober GmbH zu wenden. Profitieren Sie von einer umfassenden Fördermittelberatung und nutzen Sie die Chance für ein kostenfreies Auftaktgespräch, um alle Vorteile der Förderung optimal für sich zu nutzen.
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