Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt Sie als Besitzer eines Hauses bzw. einer Eigentumswohnung bei der energieeffizienten Sanierung mit zinsgünstigen Darlehen. Die maximale Darlehenshöhe liegt bei 100.000 Euro, sofern der Standard eines KfW-Effizienzhauses erreicht wird, bzw. bei 50.000 Euro für Einzelmaßnahmen und Maßnahmenpakete. Zugleich gewährt sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Tilgungszuschuss von bis zu 27.500 Euro.
Genutzt werden kann das Förderprogramme Kredit 151 und 152 nicht nur von Hauseigentümern, sondern auch von Erstkäufern nach erfolgter energetischer Sanierung, sofern die Sanierungskosten explizit im Kaufvertrag aufgeführt sind. Privatpersonen haben alternativ auch die Möglichkeit, den Investitionszuschuss 430 – Energieeffizient Sanieren zu wählen.
Finanziert wird das Programm aus dem CO²-Gebäudesanierungsprogramm sowie dem Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Im Rahmen des letztgenannten Programmes stellt das BMWi sogar erhöhte Tilgungszuschüsse zur Verfügung, die über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragt werden kann.
Gefördert wird die energetische Sanierung von Wohngebäuden, deren Bauantrag oder Bauanzeige bereits vor dem 01.02.2002 eingereicht wurde. Zugleich sind alle energetischen Maßnahmen förderfähig, die zur Erreichung des KfW-Effizienzhaus-Standard führen.
Wer kann die Förderung in Anspruch nehmen?
Das Förderprogramm richtet sich sowohl an Hausbesitzer, die ihre Wohnimmobilie sanieren wollen, an Ersterwerber bereits sanierten Wohnraums und auch an Contracting-Geber.
Durch das Anreizprogramm werden folgende Maßnahmepakete finanziell unterstützt:
Im Rahmen des Heizungspaketes wird der Austausch ineffizienter Heizungsanlagen gegen effiziente Anlagen unterstützt. Zugleich muss die Einstellung optimiert werden.
Der Einbau einer Lüftungsanlage in Kombination mit mindestens einer zusätzlichen förderfähigen Maßnahme wird ebenfalls finanziell gefördert. Voraussetzung ist allerdings, dass die weitere Maßnahme an der Gebäudehülle vorgenommen wird.
Eine Kombination verschiedener Einzelmaßnahmen, die die Energieeffizienz verbessern, ist gestattet und durchaus erwünscht. In diesem Fall kommt dann der höhere Tilgungszuschuss aus dem Heizungs- bzw.Lüftungspaket zum Tragen.
Förderfähige Einzelmaßnahmen
Wer die Erreichung des KfW-Effizienzhaus-Standards nicht anstrebt, hat aber die Möglichkeit, Fördermittel für Einzelmaßnahmen zu beantragen, die bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllen müssen. Zu diesen Einzelmaßnahmen gehören
- Wärmedämmung der Wände, des Daches, der Keller- und Geschossdecken,
- Erneuerung von Außentüren und Fenstern,
- Austausch oder Optimierung der Heizungsanlage,
- Austausch oder Einbau einer Lüftungsanlage.
Des Weiteren werden
- Baunebenkosten,
- Wiederherstellungskosten und
- Beratungs-, Planungs- sowie Baubegleitungsleistungen
gefördert.
Weitere Förderungen
Unterstützt wird auch die Sanierung von Baudenkmalen und Gebäuden, die eine besonders erhaltenswerte Bausubstanz aufweisen.
Wenn Sie bereits vorhandene beheizte Nicht-Wohnflächen – zu denen beispielsweise Gewerbeflächen gehören können – zu Wohnraum umbauen wollen, können Sie ebenfalls Fördermittel beantragen.
Fördermittel für die Umwidmung unbeheizter Nicht-Wohngebäude (beispielsweise Scheunen) zu Wohnraum können über das KfW-Darlehen Energieeffizient Bauen (Kredit 153) beantragt werden.
Der Kauf von saniertem Wohnraum wird ebenfalls unterstützt, sofern die angefallenen Sanierungskosten im Kaufvertrag gesondert ausgewiesen wurden.
Was wird nicht gefördert?
Das hier vorgestellte Förderprogramm „Energieeffizient Sanieren“ kann nicht für Ferienhäuser und -wohnungen in Anspruch genommen werden. Auch für die Umschuldung bereits bestehender Kredite oder die Nachinanzierung bereits in Angriff genommener oder realisierter Vorhaben ist es nicht einsetzbar. Gleiches gilt für die Installation von Fotovoltaik-Anlagen. Diese werden im Rahmen des Programmes Erneuerbare Energien – Standard – 270 finanziell gefördert.