Förderung der Modernisierung und Instandsetzung von Eigenheimen und eigengenutzten Eigentumswohnungen

ThüRModR-Eigenwohnraum – Thüringer Aufbaubank

Der Freistaat Thüringen unterstützt mit dem Förderprogramm ThüRModR-Eigenwohnraum Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sowohl an Eigenheimen als auch an selbst genutzten Eigentumswohnungen. Wir stellen die ThüRModR-Eigenwohnraum-Förderung einmal genauer vor, erläutern sowohl Förderbedingungen und Förderhöhe und bieten Ihnen die Möglichkeit im Rahmen einer Fördermittelberatung die Förderung zu beantragen.

Was wird gefördert?

Gefördert bzw. mitfinanziert werden sowohl

  • Bauliche Maßnahmen im und am Gebäude sowie innerhalb von Wohnungen, die dazu beitragen, den Gebrauchswert zu erhöhen,
  • Maßnahmen, die zur Einsparung von Heizenergie führen und
  • Maßnahmen, die für eine modernisierungsbedingte und/oder technisch notwendige Instandsetzung anstehen.

Dazu gehören unter anderem bauliche Maßnahmen, die zur Verbesserung

  • des Zuschnitts und von Funktionsabläufen,
  • der Barrierefreiheit,
  • der Belüftung, Belichtung, des Schallschutzes und der Einbruchssicherheit,
  • der Energieversorgung, der Wasserversorgung sowie der Abwasserableitung,
  • der sanitären Einrichtungen

beitragen.

Gefördert werden auch heizenergiesparende Maßnahmen, so unter anderem

  • Der Einbau von Wärmedämmfenstern,
  • Die Verbesserung der Wärmedämmung von Fassaden, Türen, Kellerdecken und des Daches,
  • Die Umrüstung oder Umstellung der Heizungsanlage.

Ziel dieses Programmes ist es, den Gebrauchswert wieder herzustellen und zudem zu erhöhen, eine Verbesserung der Energieeffizienz der Gebäude zu erreichen, durch eine Reduzierung der Barrieren zur Verbesserung der Barrierefreiheit beizutragen und die finanziellen Aufwendungen für die Sanierung deutlich zu reduzieren.

Wer ist antragsberechtigt?

Eigentümer von Eigenheimen oder von selbst genutzten Eigentumswohnungen können bei der Thüringer Aufbaubank (TAB) einen Antrag auf Förderung stellen.

Voraussetzungen

Gefördert werden nur Antragsteller, deren Gesamteinkommen die Einkommensgrenzen des § 10 Thüringer Wohnraumfördergesetz nicht mehr als maximal 60 Prozent überschreitet.

Nutzen Angehörige des Besitzers die Immobilie oder handelt es sich bei dem Gebäude um ein Zweifamilienhaus, in dem eine weitere Mietpartei wohnt, müssen diese Haushalte ebenfalls die Einkommensbeschränkungen erfüllen. Des Weiteren ist Voraussetzung, dass die monatlichen Belastungen aus dem Darlehen für den Antragsteller finanziell tragbar sind.

Weitere Kriterien für die Gewährung der Fördermittel sind, dass das Gebäude als erhaltenswürdig eingestuft wurde, die Maßnahme sowohl technisch zweckmäßig als auch wirtschaftlich vertretbar ist und mit ihrer Ausführung noch nicht begonnen wurde.

Höhe der Förderung

Die Maßnahme wird mit einem zinsgünstigen Baudarlehen der Thüringer Aufbaubank (TAB) gefördert. Die maximale Höhe des Darlehens liegt bei 85 Prozent der förderfähigen Kosten, ist jedoch auf 42.500 Euro gedeckelt. Die Bagatellgrenze wurde auf 5.100 Euro festgelegt. Fallen die förderfähigen Kosten niedriger aus, erfolgt somit keine Förderung.

Details zum Antragsverfahren

Die Anträge sind bereits vor Beginn der zu fördernden Maßnahmen bei der Thüringer Aufbaubank (TAB) einzureichen. Antragsformulare können sowohl von der Website der Thüringer Aufbaubank hier heruntergeladen werden, werden Ihnen aber auch gern von einem Mitarbeiter der Cornelius Ober GmbH – beispielsweise im Rahmen eines Vor-Ort-Gesprächs oder bei einem Termin in unserer Geschäftsstelle – überreicht.

Möchten Sie sich erst einmal über mögliche Maßnahmen, die zur Verbesserung der Bausubstanz und/oder der energetischen Substanz Ihres Hauses informieren, so steht Ihnen die Cornelius Ober GmbH gern bei einem Vor-Ort-Termin Rede und Antwort. Hier können wir uns auch einen ersten umfassenden Eindruck vom Gebäude und dessen technischer Ausstattung verschaffen und Ihnen sodann mögliche Maßnahmen aufzeigen. Gern beraten wir Sie auch über weitere Fördermöglichkeiten.