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KfW 300 Förderung: Wohneigentum für Familien (Kredit)

Die KfW-Bank hat mit dem Programm „Wohneigentum für Familien – Kredit 300“ ein Förderprogramm aufgelegt, mit der es vor allem finanzschwächeren Familien möglich werden soll, klimafreundlich zu bauen. Dieses Förderprogramm startete am 01. Juni 2023. Wir stellen es auf dieser Seite ausführlich vor und beantworten alle wichtigen Fragen. Am Ende des Artikels haben Sie die Möglichkeit einen Termin mit unserem KfW-zertifizierten Berater zu vereinbaren. Eine Erstberatung ist immer kostenlos und unverbindlich.

Das Wichtigste in Kürze

Das Programm ist für den Neubau und Erstkauf einer neu errichteten Immobilie gedacht. Für den Erstkauf gilt dabei eine Frist von einem Jahr nach Bauabnahme. Die Kredithöchstbeträge liegen zwischen 140.000 und 240.000 Euro, die Förderung selbst hängt vom Einkommen ab. Unterstützt werden sollen Familien mit Kindern sowie Alleinerziehende.

Das Haushaltseinkommen darf bei einem Kind bei maximal 60.000 Euro liegen, für jedes weitere Kind erhöht sich dieser Betrag um 10.000 Euro. Zum Haushaltseinkommen gehören

  • das zu versteuernde Einkommen des Antragstellers und gegebenenfalls dessen Ehe- oder Lebenspartners (inklusive Partner in eheähnlicher Gemeinschaft) und auch der zukünftig im Haushalt lebenden Ehe- oder Lebenspartner,
  • das durchschnittliche Einkommen aus dem vorletzten und vorvorletzten Jahr und
  • das Einkommen, welches als zu versteuerndes Einkommen im Einkommenssteuerbescheid aufgeführt wird.

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Neubau und der Erstkauf. Als Erstkauf oder Ersterwerb wird ein Kauf, der bis ein Jahr nach Bauabnahme erfolgt, angesehen.

Bei den Gebäuden muss es sich um selbstgenutzte und klimafreundliche Wohngebäude oder Eigentumswohnungen in Deutschland handeln.

Bei der Förderung unterscheidet man zwischen den Stufen „Klimafreundliches Wohngebäude“ und „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“.

Die Förderstufe eines klimafreundlichen Wohngebäudes wird erreicht, wenn es

  • die Effizienzhaus-Stufe 40 erreicht,
  • es nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird und
  • es in seinem Lebenszyklus nur so wenig CO2 abgibt, dass die Anforderungen an Treibhausgasemissionen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG Plus) erfüllt.

Diese Anforderungen plant und prüft der von Ihnen beauftragte Energieeffizienz-Experte.

Die Förderstufe zum klimafreundlichen Wohngebäude – mit QNG wird erreicht, wenn

  • das Gebäude die Effizienzhaus-Stufe 40 erreicht,
  • die Anforderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) oder die des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Premium“ (QNG-PREMIUM) erfüllt, was durch ein Nachhaltigkeitszertifikat bestätigt wird,
  • das Wohngebäude nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.

Die Einhaltung dieser Anforderungen wird von Ihrem Energieeffizienz-Experten oder vom Berater für Nachhaltigkeit geplant und überprüft.

Folgende Maßnahmen werden bei beiden Stufen gefördert:

  • Bau und Kauf
  • Planung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten und einen Berater für Nachhaltigkeit sowie
  • die Nachhaltigkeitszertifizierung.

Für wen kommt das Förderprogramm nicht infrage?

Nicht genutzt werden kann das Programm von Personen (sowohl Antragsteller als auch künftig im Haus lebend)

  • welche bereits eine Baukindergeldförderung (424) erhalten haben
  • die bereits Besitzer eines Wohngebäudes oder auch nur eines Anteils an einem Wohngebäude in Deutschland sind
  • für Umschuldungen bestehender Kredite
  • für Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben
  • den Grundstückskauf
  • den Neubau oder Erstkauf von Ferienhäusern bzw. Ferienwohnungen.

Wer wird gefördert?

Die KfW-Bank fördert mit diesem Programm Familien mit Kindern sowie Alleinerziehende, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Die geförderte Immobilie wird als Eigentümer/*in selbst bewohnt. Eine Miteigentumsquote muss bei mindestens 50 Prozent liegen.
  • Im Haushalt lebt mindestens ein Kind unter 18 Jahren.
  • Bei der neuen Immobilie oder Eigentumswohnung handelt es sich um Ihre einzige Wohnimmobilie in Deutschland.
  • Ihr Haushaltseinkommen liegt mit einem Kind bei maximal 60.000 Euro jährlich, pro weiteres Kind steigt diese Grenze um 10.000 Euro.

Die Förderung wird auch für Kinder gewährt, die am Tag der Antragstellung 18 Jahre alt werden. Keine Förderung erhält man für Kinder, die erst nach der Antragstellung geboren werden.

Finanzierung sowie Laufzeiten

Man kann zwischen zwei Finanzierungsformen wählen – dem Annuitätendarlehen und dem Endfälligen Darlehen.

Annuitätendarlehen

Bei dem Annuitätendarlehen sind in den ersten Jahren, die auch als tilgungsfreie Anlaufzeit bezeichnet werden, nur die Zinsen zu zahlen. Danach sind gleichhohe monatliche Annuitäten, also Raten, die sich aus Tilgung und Zinsen zusammensetzen, zu zahlen. Die monatliche Rate bleibt gleich hoch, der Anteil der Tilgung steigt dabei immer weiter, der Teil der Zinsen verringert sich entsprechend.

LaufzeitZinsbindungTilgungsfreie AnlaufzeitSollzins pro Jahr (effektiver Jahreszins) Stand 01.06.2023
4 bis 10 Jahre10 Jahre1 bis 2 Jahre0,01 % (0,01 %)
11 bis 25 Jahre10 Jahre1 bis 3 Jahre1,05 % (1,06 %)
26 bis 35 Jahre10 Jahre1 bis 5 Jahre1,24 % (1,25 %)

Endfälliges Darlehen

Entscheiden Sie sich für ein endfälliges Darlehen, zahlen Sie während der kompletten Laufzeit nur die Zinsen und dann am Ende den vollständigen Kreditbetrag in einer Summe ab.

LaufzeitSollzins pro Jahr (effektiver Jahreszins) Stand 01.06.2023
4 bis 10 Jahre1,35 % (1,36 %)

Längere Laufzeiten werden beim endfälligen Darlehen derzeit nicht angeboten.

Kredithöhe

Die Kredithöhe hängt davon ab, welche Förderstufe erreicht wird, wie viele Kinder unter 18 Jahren in Ihrem Haushalt leben und wie hoch das Haushaltseinkommen ist. Für die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude“ gelten folgende Kredithöchstbeträge:

Anzahl KinderHaushaltseinkommen bisMaximale Kreditbetrag
160.000 Euro140.000 Euro
270.000 Euro140.000 Euro
380.000 Euro165.000 Euro
490.000 Euro165.000 Euro
Ab 5100.000 Euro + 10.000 Euro für jedes weitere Kind190.000 Euro

Bei der Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“ gelten folgende Kredithöchstbeträge:

Anzahl KinderHaushaltseinkommen bisMaximale Kreditbetrag
160.000 Euro190.000 Euro
270.000 Euro190.000 Euro
380.000 Euro215.000 Euro
490.000 Euro215.000 Euro
Ab 5100.000 Euro + 10.000 Euro für jedes weitere Kind240.000 Euro

Ausgezahlt werden 100 Prozent des Kreditbetrages. Der Kredit kann in einer Summe oder auch in Teilbeträgen innerhalb von 12 Monaten nach erfolgter Zusage abgerufen werden. Des Weiteren ist eine Verlängerung um maximal 24 Monate möglich. Ab dem 13. Monat berechnet die KfW-Bank eine Bereitstellungsprovision von 0,15 % pro Monat auf den bis dahin nicht abgerufenen Kreditbetrag.

Eine vorzeitige Rückzahlung des gesamten ausstehenden Kreditbetrages ist möglich. Dafür ist eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen. Teilrückzahlungen sind nicht möglich.

Die Art und die Höhe der Sicherheiten legen Sie mit dem Finanzierungspartner fest. Dies kann Ihre Hausbank, aber auch eine andere Geschäftsbank sein.

So beantragen Sie den Kredit

  1. Zuerst beauftragen Sie für die Planung und die Baubegleitung einen Spezialisten für Energieeffizienz und bei der Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“ zusätzlich einen Berater für Nachhaltigkeit. Der Experte für Energieeffizienz stellt auch die „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) aus, die Sie für die Beantragung des Förderkredits benötigen. Als Energieeffizienz-Experten können Sie gern unsere Cornelius Ober GmbH beauftragen. Nachhaltigkeitsberater sind unter anderem bei den Zertifizierungsstellen STI, BNK, DGNB und NaWoh gelistet.

Energieeffizienz-Experten und Nachhaltigkeitsberater haben das für das klimafreundliche Bauen erforderliche Fachwissen. Dadurch ist eine qualifizierte, unabhängige und zugleich neutrale Beratung gewährleistet. Für die Hinzuziehung stehen ebenfalls Fördermittel bereit.

Im Kaufvertrag sollte für Sie eine Schutzklausel enthalten sein. So haftet der Verkäufer dafür, dass für die Immobilie die Förderbedingungen erfüllt sind.

  1. Bevor Sie Liefer- und Leistungsverträge oder einen Kaufvertrag abschließen, müssen Sie sich einen Finanzierungspartner suchen. Erster Ansprechpartner wäre hier sicher die Hausbank, aber auch andere Geschäftsbanken, Online-Banken, Sparkassen, Genossenschaftsbanken, Bausparkassen und Versicherungen können in Betracht kommen. Über diese beantragen Sie auch Ihren KfW-Förderkredit.

Zum Finanzierungsgespräch sind

  • die „Bestätigung zum Antrag“ des Energieeffizienz-Experten,
  • die Einkommenssteuerbescheide des vorletzten und vorvorletzten Jahres (bei Anträgen im Jahr 2023 die Einkommenssteuerbescheide für die Jahre 2021 und 2020),
  • die Geburtsurkunden aller Kinder unter 18 Jahren, die bei der Antragstellung im Haushalt des Antragstellers oder dessen Ehe- bzw. Lebenspartner leben,

mitzubringen.

Wenn Sie das Finanzierungsgespräch mit einem KfW-Formular dokumentieren lassen, können Sie schon dann erste Liefer- und Leistungsverträge abschließen, also beispielsweise ein Bauunternehmen beauftragen. Schon vor Antragstellung können Sie Planungs- und Beratungsleistungen in Anspruch nehmen.

  1. Sobald Sie eine schriftliche Zusage über den KfW-Kredit erhalten haben, können Sie den Kreditvertrag mit Ihrem Finanzinstitut abschließen, das Bauvorhaben starten sowie Liefer- und Leistungsverträge abschließen oder die neugebaute Immobilie kaufen.
  1. Ist das Bauvorhaben abgeschlossen, sollten Sie bei Ihrem Finanzierungspartner die vom Energieeffizienzberater ausgestellte „Bestätigung der Durchführung“ möglichst schnell einreichen. Kaufen Sie einen Neubau, so erhalten Sie die Bestätigung von Ihrem Bauträger oder Fertighaushersteller.

Unsere Dienstleistungen für Sie

Sehr gern können Sie unsere Cornelius Ober GmbH für Ihr Neubauvorhaben als Energieeffizienz-Experten beauftragen. Wir unterstützen Sie sowohl bei der Planung der Maßnahmen, erstellen die „Bestätigung zum Antrag“ und die „Bestätigung zur Durchführung“ und übernehmen zudem die Baubegleitung. Mit der Abnahme der einzelnen Baumaßnahmen können Sie uns ebenfalls betrauen. Sollte es bei Ihrem Hausbau zu Problemen gekommen sein, so können Sie uns auch als Bausachverständigen hinzuziehen.

Sehr gern beantworten wir Ihnen zudem Fragen zu anderen Förderprogrammen der KfW-Bank, des BAFA und regionaler Geldgeber.

Häufig gestellte Fragen und Antworten – FAQ

Das Programm „Wohneigentum für Familien – Kredit 300“ ist ein Förderprogramm der KfW-Bank, das vor allem finanzschwächeren Familien und Alleinerziehenden den Neubau oder Erstkauf einer klimafreundlichen Immobilie ermöglichen soll. Es wurde am 1. Juni 2023 gestartet.

Das Programm richtet sich an Familien mit Kindern und Alleinerziehende, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten und deren Haushalt mindestens ein Kind unter 18 Jahren hat. Sie müssen Eigentümer*innen der geförderten Immobilie sein und diese selbst bewohnen. Es darf ihre einzige Wohnimmobilie in Deutschland sein.

Ein klimafreundliches Wohngebäude muss die Effizienzhaus-Stufe 40 erreichen, darf nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt werden und muss die Anforderungen an Treibhausgasemissionen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG Plus) erfüllen.

Die Kredithöchstbeträge liegen je nach Förderstufe, Kinderzahl und Haushaltseinkommen zwischen 140.000 und 240.000 Euro. Sie steigen mit der Anzahl der Kinder und sinken mit steigendem Einkommen. Für die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“ sind die Kredithöchstbeträge höher als für die Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude“.

Der Kredit wird über einen Finanzierungspartner, wie Ihre Hausbank oder eine andere Geschäftsbank, beantragt. Zuerst müssen Sie für die Planung und Baubegleitung einen Energieeffizienz-Experten und eventuell einen Berater für Nachhaltigkeit beauftragen. Zum Finanzierungsgespräch sind verschiedene Unterlagen, wie Einkommenssteuerbescheide und Geburtsurkunden, mitzubringen. Nach schriftlicher Zusage des Kredites kann der Vertrag abgeschlossen und das Bauvorhaben gestartet werden.

Die Förderung „Wohneigentum für Familien – Kredit 300“ kann als Annuitätendarlehen beantragt werden. Das bedeutet, dass die monatlichen Raten aus einem Zins- und einem Tilgungsanteil bestehen, die zusammen konstant bleiben. Nur das Verhältnis zwischen den beiden Anteilen ändert sich im Laufe der Zeit, da der Zinsanteil sinkt und der Tilgungsanteil steigt.

Die Zinsbindung beträgt in der Regel 10 Jahre, kann aber auf Wunsch auch auf bis zu 20 Jahre verlängert werden. Die Laufzeit des Darlehens hängt von der individuellen finanziellen Situation des Antragstellers ab und kann bis zu 30 Jahre betragen.

Zum Zeitpunkt des Antrags wird der aktuelle Zinssatz festgelegt. Dieser bleibt über die gesamte Laufzeit des Darlehens konstant, unabhängig von zukünftigen Zinsänderungen. Dies bietet den Vorteil, dass der Antragsteller eine feste monatliche Rate hat und so besser planen kann.

Die genauen Konditionen, einschließlich der aktuellen Zinssätze, können Sie bei der zuständigen Förderbank oder Ihrem Energie- und Fördermittelberater erfragen. Es ist auch ratsam, einen unabhängigen Finanzberater zu konsultieren, um die für Sie beste Finanzierungsform zu finden.

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