Die neue Heizungsförderung der KfW (KfW-Förderung 458) bietet attraktive Zuschüsse und Förderkredite für Eigentümer, die ihre Heizung modernisieren wollen. Doch viele stehen vor der Frage: Wie beantrage ich diese Fördermittel richtig? Seit der Veröffentlichung der Förderrichtlinie am 29. Dezember 2023 ist die Antragstellung für private Eigentümer eines selbstbewohnten Einfamilienhauses möglich, wobei bis Mitte 2024 eine Übergangsregelung gilt. Dieser Artikel zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie die KfW-Heizungsförderung beantragen können.
Übergangsregelung bis zum 31. August 2024
Von der neuen Heizungsförderung im KfW-Programm „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude 458“ profitieren Eigentümer seit der Veröffentlichung der Förderrichtlinie. Bis Mitte 2024 gilt eine Übergangsregelung, die die Antragstellung erleichtern soll. Hier sind die Schritte, die Sie befolgen müssen, um an die Förderung zu gelangen:
- Heizungsfirma suchen und Angebote einholen: Sprechen Sie mit einer Heizungsfirma über die neue Heizung und Ihren Wunsch nach Förderung. Wer bereits einen Energieberater hat, kann auch diesen konsultieren.
- Lieferungs- und Leistungsvertrag abschließen: Schließen Sie einen Vertrag für die neue, förderfähige Heizung mit der Heizungsfirma ab.
- Heizungstausch umsetzen: Eine vorzeitige Umsetzung des Heizungstauschs ist bis zum 31. August 2024 möglich, erfolgt jedoch auf eigenes Risiko, da kein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht.
- Registrierung im KfW-Kundenportal: Melden Sie sich bis spätestens 30. November 2024 im Kundenportal „Meine KfW“ an. Die Registrierung ist seit dem 01. Februar 2024 möglich.
- Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen lassen: Lassen Sie vom Heizungsbetrieb oder einem Energieberater eine BzA erstellen und beantragen Sie den Zuschuss im KfW-Kundenportal nachträglich. Privatpersonen, die Eigentümer eines Einfamilienhauses sind und dieses selbst bewohnen, können seit dem 27. Februar 2024 einen Antrag stellen. Ab dem 28. Mai 2024 können auch Eigentümer von Zwei- und Mehrfamilienhäusern sowie WEGs Anträge stellen.
- Bestätigung nach Durchführung (BnD) erstellen lassen: Nach dem Heizungstausch erstellen der Heizungsbetrieb oder der Energieberater eine BnD.
- Identifizierung und Nachweise einreichen: Führen Sie die Identifizierung durch und reichen Sie die erforderlichen Nachweise ein.
- Zuschuss erhalten: Nach Prüfung der Nachweise erhalten Sie den Zuschuss.
Ergänzungskredit für den Heizungstausch
Zusätzlich zum Zuschuss bietet die KfW einen zinsgünstigen Ergänzungskredit im Programm „Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – 358/359“ für den Heizungstausch an. Beim Ergänzungskredit Plus (358) erhalten Eigentümer mit einem Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro einen zusätzlichen Zinsvorteil während der ersten Zinsbindungsfrist. Der Förderkredit kann nur in Kombination mit einer Zuschusszusage der KfW für die Heizungsförderung genutzt werden und ist bei Ihrer Bank oder Sparkasse zu beantragen.
Benötigte Unterlagen für den Ergänzungskredit:
- Eigentumsnachweise durch Grundbuchauszug.
- Nachweis der Selbstnutzung durch Meldebestätigung oder Meldebescheinigung.
- Für den Ergänzungskredit Plus: Einkommenssteuerbescheide aller relevanten Haushaltsmitglieder der letzten zwei Jahre.
Nach der Übergangsfrist ab 1. September 2024:
- Heizungsfirma suchen und neue Heizung sowie Wunsch nach Förderung besprechen: Angebote einholen. Wer schon eine/n Energieberater/in hat, kann auch hier den Wunsch nach Heizungsförderung ansprechen.
- Bestätigung zum Antrag (BzA) vom Heizungsbetrieb oder einer/m Energieberater/in erstellen lassen.
- Lieferungs- und Leistungsvertrag für neue, förderfähige Heizung mit Fachbetrieb abschließen: Möglichst mehrere Angebote vergleichen.
- Wichtig: Der Lieferungs- und Leistungsvertrag muss bereits das voraussichtliche Datum der Umsetzung der Maßnahme enthalten. Außerdem muss der Vertrag enthalten, dass die Erteilung der Förderzusage durch die KfW als aufschiebende bzw. die Ablehnung der Förderung durch die KfW als auflösende Bedingung Vertragsbestandteil ist. Dieser Vertrag muss bei Antragstellung hochgeladen werden.
- Im KfW-Kundenportal „Meine KfW“ registrieren.
- Zuschuss im KfW-Kundenportal beantragen und den Erhalt der Zuschusszusage abwarten:
- Wichtig zu wissen: Der Förderantrag kann nur vom Eigentümer selbst gestellt werden und nicht in Vollmacht.
- Heizungstausch nach Erhalt der Zuschusszusage umsetzen und Bestätigung nach Durchführung (BnD) vom Fachbetrieb oder Energieberater/in erstellen lassen.
- Identifizierung durchführen und Nachweise einreichen.
- Nach Nachweisprüfung Zuschuss erhalten.
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