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21. Dezember 2017/2 Kommentare/von Cornelius Ober

Bauen und Heizen: 9 Wichtige Änderungen in 2018 für Hausbesitzer und zukünftige Bauherren

Energiepolitik Deutschland

Pünktlich zum 1. Januar 2018 treten neue Regelungen zum Bauen (inklusive Schadenersatz) und Heizen in Kraft, die teilweise erhebliche Änderungen mit sich bringen. So werden unter anderem verständliche Baubeschreibungen und sogar ein festgeschriebenes Fertigstellungsdatum von Häusern gesetzlich festgelegt. Aber auch bei der Nutzung erneuerbarer Energien wurden Änderungen auf den Weg gebracht. Wir haben hier einmal alle wichtigen Änderungen, Gesetz und Fristen für Hausbesitzer und zukünftige Bauherren für das Jahr 2018 zusammengefasst.

Detaillierte Baubeschreibung für Bauherren Pflicht

Vom Bauunternehmen dem Bauherren eine detaillierte Baubeschreibung zur Verfügung zu stellen, ist ab 2018 Pflicht (Symbolbild).

☰ Inhaltsverzeichnis
  1. Änderungen beim Programm „Heizen mit erneuerbaren Energien“
  2. Altersgerechtes Umbauen wird wahrscheinlich wieder bezuschusst
  3. Änderungen bei Dämmstoffen
  4. Änderungen für Stromerzeuger
  5. Änderungen beim Hausbau
  6. Private Bauherren haben nun ein Widerrufsrecht
  7. Detaillierte Baubeschreibung
  8. Mögliche Abschlagszahlungen
  9. Wichtige Unterlagen sind Bauherren auszuhändigen

Änderungen beim Programm „Heizen mit erneuerbaren Energien“

Das vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezuschusste Programm „Heizen mit erneuerbaren Energien“ fördert weiterhin die Installation von Solaranlagen, Wärmepumpenheizungen sowie Biomasseheizungen. Neu ist allerdings, dass Verbraucher den Förderantrag stellen müssen, bevor sie mit er Realisierung der geförderten Maßnahme beginnen. Erst wenn die Förderzusage vorliegt, können sie mit der Realisierung der Maßnahme beginnen. Mehr Details dazu in unserem Beitrag von August diesen Jahres.

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Altersgerechtes Umbauen wird wahrscheinlich wieder bezuschusst

Aller Voraussicht nach wird das altersentsprechende Umbauen 2018 wieder bezuschusst. „Alles deutet darauf hin, dass die KfW 2018 wieder Maßnahmen unterstützt, die die Barrierefreiheit von Wohnungen verbessern und dem Schutz vor Einbruch dienen“, so Marlies Hopf von der Verbraucherzentrale Brandenburg. In unserem kostenlosen Newsletter halten wir Sie darüber auf dem Laufenden (hier abonnieren).

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Änderungen bei Dämmstoffen

Dämmstoffe, die das Flammschutzmittel HBCD enthalten, werden 2018 nicht mehr als gefährlicher Abfall eingestuft. Aufgrund dessen ist eine Entsorgung als Sondermüll nicht mehr vorgeschrieben. Verbraucher müssen diese Materialien jedoch separat sammeln, sodass der Entsorger sie erfassen und wiegen kann, so die Expertin der Verbraucherzentrale weiter. Im Juli dieses Jahres kündigte die Bundesregierung an, einen Steuerbonus für energetische Gebäudesanierung mit Fassadendämmungen einführen zu wollen.

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Änderungen für Stromerzeuger

Bei der Kraft-Wärmekopplung wird die Energiesteuer auf Gas und Öl nur noch von dem Betrag zurückerstattet, der nach dem Abzug der Investitionsbeihilfen übrig bleibt. Generell gilt die Steuerentlastung auch nur noch für hocheffiziente Anlagen. Diese müssen einen Jahresnutzungsgrad von mindestens 70 Prozent aufweisen. Unternehmen des produzierenden Gewerbes können sich mit unserem kostenlosen Online-Rechner die Höhe ihrer Energie- und Stromsteuerrückerstattung für das Vorjahr kalkulieren lassen.

Ab 2018 ist es möglich, kleine Energieerzeugungsanlagen mit einem Smart Meter zu versehen. Smart Meter sind digitale Stromzähler, welche sowohl den Stromverbrauch als auch die Stromerzeugung ermitteln können. Zugleich speichert der Smart Meter die Daten und sendet sich an den Stromversorger sowie den Netzbetreiber weiter. Pro Messpunkt dürfen die Kosten dieses Messsystems allerdings 60 Euro pro Jahr nicht überschreiten. Es ist vorgesehen, dass ab dem Jahr 2020 auch Stromverbraucher, deren Jahresverbrauch unter 6.000 Kilowattstunden liegt, mit Smart Metern ausgestattet werden.

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Änderungen beim Hausbau

Zahlreiche Änderungen wird es beim Bauen von Häusern geben. So werden nun verständliche Baubeschreibungen, aber auch eigene Pläne und Berechnungen eingefordert. Im neuen Bauvertragsrecht, welches im Übrigen erstmals im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt ist, wurde sogar festgelegt, dass die Baufirma ein konkretes Datum benennen muss, bis zu dem die Immobilie fertiggestellt wird. Wer noch in diesem Jahr mit der Baumaßnahme beginnen möchte, sollte darauf achten, dass hier schon die neuen Regelungen angewandt werden, so der Verband Privater Bauherren (VPB). Lässt sich die Baufirma nicht darauf ein, so sollte man lieber bis zum 1. Januar warten oder eine andere Firma beauftragen.

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Private Bauherren haben nun ein Widerrufsrecht

Zum ersten Mal beinhaltet die Bauverordnung nun ein Widerrufsrecht. In Zukunft ist es möglich, Bauverträge innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss zu widerrufen. Über diese Möglichkeit muss das Bauunternehmen seinen Kunden belehren. Findet sich diese Klausel im Vertrag nicht, liegt die maximale Widerrufsfrist bei 12 Monaten.

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Detaillierte Baubeschreibung für Bauherren

Bis jetzt war es nicht immer klar geregelt, was überhaupt gebaut wird. Durch die Reform des Bauvertragsrechts, aber auch der Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung müssen Bauherren ab Januar 2018 eine präzise Baubeschreibung erhalten. Diese muss den Kunden deutlich vor der Vertragsunterzeichnung überreicht werden.

Die Baubeschreibung muss unter anderem

  • Informationen zu Art und Umfang der Leistungen,
  • die Gebäudedaten,
  • Detaillierte Pläne mit Raum- und Flächenangaben,
  • Grundrisse,
  • detaillierte Angaben zum Energie- sowie zum Schallschutzstandard und
  • eine Beschreibung der Baukonstruktion aller wesentlichen Gewerke

enthalten.

„Bauherren profitieren in mehrfacher Weise von dieser Neuregelung. Die Baubeschreibung ermöglicht Bauherren noch vor Abschluss des Vertrages, Angebote besser miteinander zu vergleichen“, so Hopf weiter.

Die Baubeschreibung hat nach Meinung Hopfs drei deutliche Vorteile. So belege sie beispielsweise, dass die Förderbedingungen und auch die öffentlich-rechtlichen Vorschriften bei diesem Bauprojekt eingehalten wurden. Gleichzeitig dient die Baubeschreibung als eine wichtige Grundlage für die Beantragung eines Kredites und von eventuellen Fördermitteln.

Im Bauvertrag müssen die am Bau beteiligten Parteien die Bauzeit im Bauvertrag festhalten. Sollte der Termin noch nicht feststehen, so muss die Dauer der Baumaßnahmen aufgeführt werden. Vor allem für die Bauherren ist dies besonders wichtig, da die ihre bisherige Wohnung rechtzeitig kündigen und auch den Umzug zeitig planen müssen. Sehr wichtig ist die Bauzeit aber auch deshalb, da der Kredit rechtzeitig beantragt und bereitgestellt werden muss. Gleiches gilt auch für eventuelle Fördermittel. Sollten sich die Baufirmen nicht an den festgeschriebenen Termin halten, sind sie zu Schadenersatz verpflichtet. Entstehen Bauherren beispielsweise durch einen späteren Umzug weitere Kosten, so können diese in Zukunft an den Bauunternehmer weitergereicht werden.

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Mögliche Abschlagszahlungen

Firmen ist es in Zukunft gestattet, maximal 90 Prozent der festgelegten Gesamtvergütung im Rahmen einer Abschlagszahlung einzufordern. Der restliche Betrag wird dann nach Abnahme der Arbeiten bzw. des Hauses fällig. Allerdings können Bauherren zukünftig Abschlagszahlungen bei erheblichen Mängeln nicht mehr in vollem Umfang verweigern, so der VPB. Auch für deutlich nicht vertragsgemäß erfolgte Leistungen sind grundsätzlich Abschläge zu zahlen. Dieser richtet sich nach der Höhe des Wertes, welchen die Teilleistung innehat. Natürlich kann der Bauherr aber bei einer Mangelhaftigkeit einen durchaus angemessenen Teil der Abschlagszahlung einbehalten.

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Wichtige Unterlagen sind Bauherren auszuhändigen

Die Bauunternehmen müssen ab Januar 2018 dem Bauherrn Unterlagen übergeben, die den Nachweis der Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften erbringen. Zu diesen Unterlagen gehören unter anderem Nachweise zur Energieeinsparverordnung (EnEV) und Genehmigungsplanungen. Bis jetzt war dies nicht klar geregelt. Die Neuregelung gibt Bauherren jetzt die Möglichkeit, mehrere Angebote einzuholen und zu vergleichen und diese von einem Gutachter überprüfen zu lassen.

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Planung, Baubegleitung, energetische Sanierung – Kontakt

Wir, von der Cornelius Ober GmbH, bieten zukünftigen Bauherren und Immobilienbesitzern umfangreiche Energieberatungsdienstleistungen im Bereich der Vorplanung, Maßnahmenbegleitung und energetischen Sanierung. Erfolgreich seit 2009. Als KfW- und BAFA-qualifizierte Energieberater profitieren Sie zusätzlich von lukrativen staatlichen Förderungen.

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2 Kommentare
  1. Richard sagte:
    7. April 2020 um 10:16

    Ich habe auch schon gehört, dass man für die energetische Gebäudesanierung Steuerbonus bekommt. Ihn möchte ich jetzt berechnen, um danach den Hausplan anfangen zu zeichnen. Ich finde das Programm für die Förderung der erneuerbaren Energie super. Danke für die Info über Änderungen für Bauprojekte!

    Antworten
  2. Anna sagte:
    25. Mai 2020 um 08:56

    Ich finde die neuen Regelungen sehr gut. Gerade, dass der Fertigstellungstermin genannt werden muss, hilft sicher vielen Bauherren. Freunde konnten zu ihrem Termin nicht einziehen und auch nicht in ihrer alten Wohnung bleiben. Ich hoffe, dass uns das nicht passiert. Wir haben ein Bauunternehmen gefunden, welches uns den Fertigstellungstermin zugesichert hat.

    Antworten

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