Bundesrat verlangt eine Ausweitung des Betriebsverbots von Ölheizungen
Ölheizungen stehen im Kreuzfeuer von Politik und Energiewende-Befürwortern. Natürlich nicht zu unrecht, wie selbst der größte Gegner von Klimaschutzmaßnahmen zugestehen muss. Der Bundesrat hat jetzt erneut im Zuge des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) die Ausweitung des Betriebsverbots von Ölheizungen gefordert. Der deutsche Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Peter Altmaier (CDU), versprach sogar eine Austauschprämie für Ölheizungen, die bis zu 45% der Investitionskosten deckt. Förderungen für den Heizungsaustausch stehen aber auch jetzt schon zahlreich zur Verfügung.
Ölheizungen sind mit heutigen Klimaschutzzielen kaum zu vereinbaren und deshalb schon seit Jahren ein heiß diskutiertes Thema in der deutschen Energiepolitik. Umweltschützer, Politiker, Hausplaner und Energieexperten arbeiten deshalb schon lange daran, eine Lösung für diese Heiztechnik zu finden. Allerdings benutzt mehr als ein Viertel der Deutschen ausgerechnet diesen Wärmeerzeuger. Und besonders auf dem Land, wo es kaum bezahlbare Alternativen gibt, sind Ölheizungen weit verbreitet. Trotzdem plant der Bundesrat weiter gegen Ölheizungen vorzugehen.
Gerade in den letzten Jahren werden die Stimmen immer lauter, die eine Austauschpflicht bzw. Modernisierungsmaßnahmen für alte Ölheizungen fordern. Fördermittel gibt es dafür genug, wie zum Beispiel das Marktanreizprogramm (MAP) des BAFA. Nun setzt sich auch der Bundesrat für eine Ausweitung des Betriebsverbots für Ölheizungen ein.
Betriebsverbot auch für Heizkessel?

Damit soll bald Schluss sein: Ein Privatgebäude wird ein oder mehrmals jährlich mit Heizöl beliefert, das Öl im Heizkessel verbrannt und damit jährlich tonnenweise CO2 in die Atmosphäre geschleudert. Umweltfreundlichere Alternativen werden vom Staat gefördert (Symbolbild).
Eine Ölheizung ist üblicherweise bis zu 30 Jahre im Einsatz und stößt pro Jahr mehrere Tonnen CO2 aus. Da Deutschland aber bis zum Jahr 2050 klimaneutral sein möchte soll, muss die Bundesregierung den Neueinbau von Ölheizungen verbieten. Das von der Bundesregierung beabsichtigte Betriebsverbot möchte der Bundesrat nun auf Heizkessel, die mit festen fossilen Brennstoffen befüllt werden, ausweiten. Solche Heizkessel sind nämlich äußerst klimaschädlich.
Das von der Bundesregierung als Teil des Klimaschutzprogramms vorgesehene Gebäudeenergiegesetz schreibt ein Einbauverbot für Ölheizungen ab 2026 vor. Außerdem dürfen Gas- und Ölheizungen mit dem Einbaujahr 1991 nicht länger als 30 Jahre in Betrieb sein. Außerdem wird von den Ländern gefordert, alle verfügbaren Technologien zum Klimaschutz einzusetzen. Dies betrifft vor allem synthetische Energieträger, für die sich der Wärmesektor öffnen soll. So könnte Grubengas aus stillgelegtem Steinkohlebergbau ökologisch sinnvoll verwertet werden.
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Förderung des Staates soll den Umstieg erleichtern
Der Gesetzentwurf verspricht eine Prämie für alle, die an einem Austausch für ein klimafreundliches Modell der Ölheizung interessiert sind. Bundesminister Peter Altmaier versprach eine Austauschprämie für Ölheizungen, die bis zu 45 % der Investitionskosten deckt. Alleine im Jahr 2018 wurden Ölheizungen vom Bund mit über 43 Millionen Euro gefördert.
Um die Klimaschutzziele zu erreichen, muss Deutschland dringend handeln. Somit kommt man um ein Betriebsverbot von klimaschädlichen Ölheizungen nicht herum. Durch die Förderung des Staates soll Bürgern der Umstieg auf klimafreundliche Alternativen jedoch erleichtert werden.
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