Der neue Gesetzentwurf zum Jahressteuergesetz 2024 sieht eine Vereinheitlichung der Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen auf allen Gebäudearten vor. Die Grenze von 30 kWp soll zukünftig für alle Gebäude einschließlich Nebengebäuden gelten. Diese Änderungen könnten den Ausbau von PV-Anlagen fördern und bürokratische Hürden abbauen.
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