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Neue EU-Vorgaben: Verschiebung und Erleichterungen bei der CSRD – Was sich für KMU ändert!

Veröffentlicht am:17. Januar 2025 14:17Uhr|Autor:Cornelius Ober|In der Kategorie:Energiepolitik Deutschland|Bisherige Meinungen:0 Kommentare am Neue EU-Vorgaben: Verschiebung und Erleichterungen bei der CSRD – Was sich für KMU ändert!

Die EU hat die Fristen für die Umsetzung der neuen Nachhaltigkeitsstandards im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) um zwei Jahre verschoben. Gleichzeitig sollen mit der geplanten Omnibus-Verordnung Berichtspflichten vereinfacht und der bürokratische Aufwand für Unternehmen reduziert werden. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wurden zudem spezielle Standards wie LSME und VSME eingeführt, um den Anforderungen gerecht zu werden.

  • Einführung der ESRS-Nachhaltigkeitsstandards auf Juni 2026 verschoben.
  • Die Omnibus-Verordnung soll ESG-Berichtspflichten vereinfachen.
  • KMU erhalten spezifische Standards: LSME (verpflichtend) und VSME (freiwillig).
  • Kapitalmarktorientierte KMU starten ihre Berichtspflichten ab Januar 2026.
  • EU will Bürokratie abbauen, ohne die Qualität der Nachhaltigkeitsberichte zu beeinträchtigen.
Kostenfreies Auftaktgespräch

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der Europäischen Union verpflichtet Unternehmen, umfassend über Nachhaltigkeitsaspekte zu berichten. Aktuelle Entwicklungen deuten auf eine Verschiebung und Vereinfachung dieser Berichtspflichten hin, die insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) betreffen.

Geplante Verschiebung der CSRD-Fristen

Ursprünglich sollten die sektorspezifischen European Sustainability Reporting Standards (ESRS) bis zum 30. Juni 2024 eingeführt werden. Diese Frist wurde jedoch um zwei Jahre auf den 30. Juni 2026 verschoben, um Unternehmen mehr Zeit zur Anpassung zu geben und die Entwicklung qualitativ hochwertiger Standards zu ermöglichen.

Omnibus-Verordnung zur Vereinfachung der ESG-Berichtspflichten

Am 8. November 2024 kündigte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen nach einem Treffen der EU-Staats- und Regierungschefs in Budapest eine sogenannte Omnibus-Verordnung an. Diese soll bestehende und zukünftige ESG-Berichtspflichten bündeln, um redundante und überschneidende Anforderungen zu reduzieren und den bürokratischen Aufwand für Unternehmen zu verringern. Betroffen sind unter anderem Regelungen aus der CSRD, der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) und der EU-Taxonomie-Verordnung.

Spezifische Standards für KMU: LSME und VSME

Um den unterschiedlichen Anforderungen gerecht zu werden, wurden spezifische Standards für KMU entwickelt:

  • LSME (Listed Small and Medium-sized Enterprises): Dieser Standard richtet sich an kapitalmarktorientierte KMU, die ab dem Geschäftsjahr 2026 verpflichtet sind, Nachhaltigkeitsberichte zu erstellen.
  • VSME (Voluntary Small and Medium-sized Enterprises): Dieser freiwillige Standard ist für nicht-kapitalmarktorientierte KMU konzipiert, die ihre Nachhaltigkeitsziele und -projekte einfacher dokumentieren möchten.

Wichtige Fristen im Überblick

  • 30. Juni 2026: Einführung der sektorspezifischen ESRS.
  • 1. Januar 2026: Beginn der Berichtspflicht für kapitalmarktorientierte KMU (LSME).

Diese Entwicklungen zeigen, dass die EU bestrebt ist, die Nachhaltigkeitsberichterstattung praxisnah und unternehmensfreundlich zu gestalten, ohne die Transparenz und Qualität der Informationen zu beeinträchtigen.

Häufige Fragen und Antworten

Welche Unternehmen sind von der CSRD betroffen?

Die CSRD betrifft deutlich mehr Unternehmen als die vorherige NFRD. Ab 2025 müssen alle großen Unternehmen berichten, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen: Bilanzsumme über 25 Millionen Euro, Nettoumsatz über 50 Millionen Euro oder durchschnittlich mehr als 250 Mitarbeitende. Zusätzlich sind ab 2026 alle kapitalmarktorientierten KMU mit mindestens 10 Mitarbeitenden betroffen. Schätzungen zufolge wird sich die Zahl der berichtspflichtigen Unternehmen in der EU von etwa 11.600 auf rund 50.000 erhöhen, davon allein etwa 15.000 in Deutschland.

Was sind die Ziele der Omnibus-Verordnung?

Die Omnibus-Verordnung zielt darauf ab, bestehende und zukünftige ESG-Berichtspflichten zu bündeln und zu vereinfachen. Dadurch sollen redundante und sich überschneidende Anforderungen reduziert und der bürokratische Aufwand für Unternehmen verringert werden. Die Verordnung betrifft Regelungen aus verschiedenen EU-Richtlinien wie der CSRD, der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) und der EU-Taxonomie-Verordnung. Ziel ist es, die Berichterstattung effizienter und übersichtlicher zu gestalten, ohne dabei die Qualität und Relevanz der Nachhaltigkeitsinformationen zu beeinträchtigen.

Sind KMU verpflichtet, nach dem VSME-Standard zu berichten?

Nein, der VSME-Standard (Voluntary Small and Medium-sized Enterprises) ist ein freiwilliger Standard für nicht-kapitalmarktorientierte KMU. Er wurde entwickelt, um diesen Unternehmen eine einfachere Möglichkeit zu bieten, ihre Nachhaltigkeitsziele und -projekte zu dokumentieren. Im Gegensatz dazu müssen kapitalmarktorientierte KMU ab dem Geschäftsjahr 2026 verpflichtend nach dem LSME-Standard (Listed Small and Medium-sized Enterprises) berichten. Der VSME-Standard bietet KMU die Chance, freiwillig an der Nachhaltigkeitsberichterstattung teilzunehmen und sich so auf mögliche zukünftige Anforderungen vorzubereiten.

Welche Inhalte müssen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD behandelt werden?

Die CSRD erweitert die Berichtspflichten erheblich. Unternehmen müssen nun detailliert über Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte sowie die Bekämpfung von Korruption und Bestechung berichten. Zusätzlich sind Angaben zu Nachhaltigkeitszielen, der Rolle von Vorstand und Aufsichtsrat, den wichtigsten nachteiligen Wirkungen des Unternehmens und zu noch nicht bilanzierten immateriellen Ressourcen erforderlich. Die Berichterstattung folgt dem Prinzip der doppelten Wesentlichkeit, das heißt, es müssen sowohl die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten auf das Unternehmen als auch die Auswirkungen des Unternehmens auf Nachhaltigkeitsaspekte dargestellt werden.

Wie wird die Einführung der CSRD zeitlich gestaffelt?

Die Einführung der CSRD erfolgt schrittweise. Ab dem Geschäftsjahr 2024 müssen zunächst Unternehmen berichten, die bereits der NFRD unterlagen. Ab 2025 folgen alle großen Unternehmen, die die genannten Kriterien erfüllen. Kapitalmarktorientierte KMU sind ab dem Geschäftsjahr 2026 zur Berichterstattung verpflichtet. Für Drittstaatenunternehmen mit signifikanter EU-Präsenz beginnt die Berichtspflicht ab 2028. Diese gestaffelte Einführung soll den Unternehmen Zeit geben, sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten und die notwendigen Systeme und Prozesse zu implementieren.

Für Unternehmen, die von den neuen Regelungen betroffen sind, bietet die Cornelius Ober GmbH maßgeschneiderte Unterstützung. Ob Energieberatung, Fördermittelberatung oder die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans – unsere Experten stehen Ihnen zur Seite. Nutzen Sie unser kostenfreies Auftaktgespräch und erfahren Sie, wie Ihr Unternehmen von der neuen Nachhaltigkeitsstrategie profitieren kann. Jetzt unverbindlich anfragen!

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