- Infoblatt Version 11.0 gilt ab 16. September für alle Anträge
- SerSan-Bonus ab 24. September erstmals für Nichtwohngebäude
- 23. und 24. September: keine Bestätigungen für elf Förderprodukte
- Ab 25. September laufen Nachweise nur noch über das KfW-Expertenportal
- Unternehmen verlieren Förderung für Montage- und Lohnkosten bei Eigenleistung
Wer in den kommenden zehn Tagen einen Antrag in der Bundesförderung für effiziente Gebäude stellen, ändern oder abschließen will, sollte einen Blick in den Kalender werfen. Zwischen dem 16. und dem 25. September greifen vier Änderungen ineinander, die Fristen, Nachweise und Antragswege gleichzeitig betreffen. Der Infoletter der Energieeffizienz-Expertenliste vom 14. September 2026 hat sie gebündelt – für Kommunen, Unternehmen und Wohnungseigentümergemeinschaften mit laufenden Vorhaben ist das mehr als eine Formalie, und für die Fördermittelberatung der entscheidende Punkt im Quartal.
Den Auftakt macht das Infoblatt der förderfähigen Maßnahmen und Leistungen. Version 11.0 tritt am 16. September in Kraft und ist ab diesem Zeitpunkt bei Anträgen anzuwenden. Es zieht nach, was die seit dem 21. Juli geltenden Förderrichtlinien vorgeben, und regelt unter anderem die Förderung von Worst Performing Buildings neu, verbietet die Kombination von Einzelmaßnahmen mit der Sanierung zum Effizienzgebäude und fasst die Förderung von Eigenleistungen neu. Der letzte Punkt hat eine unmittelbare Kostenwirkung: Für Unternehmen entfällt die Förderfähigkeit von Montage- und Lohnkosten, gefördert werden nur noch die Materialkosten, bescheinigt durch die Bestätigung nach Durchführung.
Serieller Bonus erstmals auch für Nichtwohngebäude
Am 24. September folgen die neuen KfW-Merkblätter. Wichtigste Neuerung: Der Bonus für serielle Sanierung wird für Wohngebäude erweitert und für Nichtwohngebäude erstmals eingeführt. Er setzt voraus, dass abseits der Baustelle vorgefertigte Fassaden- oder Dachelemente verwendet werden, deren Vorfertigungsgrad den handwerklichen Aufwand vor Ort deutlich senkt. Beantragbar ist er für die Effizienzgebäude-Stufen 70, 55 und 40 in den Varianten EE und NH. Für Schulen, Verwaltungsbauten und Gewerbeimmobilien öffnet sich damit ein Weg zur energetischen Sanierung, der bisher dem Wohnungsbau vorbehalten war. Wie viel am Ende ankommt, hängt weiterhin an den Förderhöchstgrenzen.
Neues Expertenportal: zwei Tage Pause, dann nur noch digital
Parallel stellt die KfW das Verfahren um. Vom 23. bis 24. September lassen sich für elf Förderprodukte keine Bestätigungen zum Antrag und keine Bestätigungen nach Durchführung erstellen, darunter die Heizungsförderung für Unternehmen im Nichtwohngebäude und die Heizungsförderung für Kommunen. Für Änderungsbestätigungen gilt die Sperre bereits seit dem 14. September. Ab dem 25. September laufen diese Nachweise ausschließlich über das neue Expertenportal der KfW – auch dann, wenn die zugehörige Bestätigung zum Antrag noch in der alten Anwendung entstanden ist. Zwischengespeicherte, aber nicht abgeschlossene Vorgänge werden nicht übernommen. Wer dort noch Entwürfe liegen hat, sollte sie bis zum 22. September abschließen.
Die Umstellung bringt zusätzliche Abfragen mit sich. Für Wärmepumpen, Biomasseheizungen und Solarthermie ist künftig das förderfähige Heizungsmodell aus der BAFA-Anlagenliste verpflichtend auszuwählen, und die Bestandsheizung wird detaillierter erfasst. Das ist unspektakulär, aber aufschlussreich: Die Förderung wird datengetriebener. Wer Anlagendaten, Zählerstruktur und Betriebsdaten ohnehin gepflegt vorhält, füllt die Nachweise in Minuten aus. Wer sie erst zusammensuchen muss, verliert genau die Zeit, die das Terminfenster nicht hergibt. Erstellen dürfen die Bestätigungen ohnehin nur eingetragene Energieeffizienz-Experten – die Energieberatung ist hier kein optionaler Service, sondern Verfahrensvoraussetzung.
Für die Praxis heißt das: Anträge und Nachweise, die ohnehin anstehen, gehören vor den 22. September. Wer ein Vorhaben für 2027 plant, sollte das neue Infoblatt und die Merkblätter vom 24. September zur Grundlage der Kostenschätzung machen – insbesondere dort, wo Eigenleistungen oder Einzelmaßnahmen eingeplant waren. Und wer über eine serielle Sanierung im Nichtwohngebäude nachdenkt, hat ab dem 24. September erstmals eine belastbare Förderkulisse dafür. Unser Ingenieurteam ordnet die Termine gemeinsam mit Ihnen in den Projektplan ein.
Quellen & weiterführende Informationen
- Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (dena): Infoletter vom 14.09.2026
- BAFA: Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen – Sanieren
- KfW: Bundesförderung für effiziente Gebäude – Produktseiten und Merkblätter
- KfW: Serielles Sanieren – Bonus für vorgefertigte Fassaden- und Dachelemente
- BAFA: Anlagenliste förderfähiger Wärmeerzeuger
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