Kohle-Comeback-Debatte: BNetzA braucht kein Verbot, BMWE prüft Reserve-Einsatz gegen hohe Strompreise

Kühlturm-Fuß und Rohrleitungen eines Kohlekraftwerks bei bedecktem Himmel
Die Bundesnetzagentur muss für das Zieljahr 2029 kein Kohleverfeuerungsverbot anordnen – der Markt hat den Ausstiegspfad überholt. Zugleich prüft das BMWE Kohle aus der Netzreserve gegen hohe Strompreise. Was Entscheider daraus ableiten.

Artikel teilen

  • Reduktionsmenge für Zieljahr 2029: null – kein Verbot nötig
  • Dritter Anordnungstermin in Folge ohne Kohleverfeuerungsverbot
  • Marktliche Stilllegungen unterschreiten den gesetzlichen Ausstiegspfad
  • BMWE prüft Rückkehr von Reservekohle in den Strommarkt
  • Preisrisiken bleiben Unternehmenssache, nicht Staatsaufgabe

Am 1. September 2026 lief der jährliche Anordnungstermin der Bundesnetzagentur zum Kohleausstieg ab – ohne Konsequenzen für die Betreiber. Für das Zieljahr 2029 hat die Behörde eine Reduktionsmenge von null ermittelt und damit kein Verbot der Kohleverfeuerung angeordnet. Es ist der dritte Anordnungstermin in Folge, an dem das nicht erforderlich war: Bereits für die Zieljahre 2027 und 2028 wies die Bundesnetzagentur keine Reduktionsmenge aus.

Der Grund liegt nicht in politischer Zurückhaltung, sondern in der Mechanik des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes (KVBG). Die Behörde ermittelt zu jedem Termin, wie viel Kohlekapazität für das jeweilige Zieljahr noch aus dem Markt genommen werden muss. Sind zu diesem Zeitpunkt bereits mehr Anlagen ausgeschieden, als der gesetzliche Ausstiegspfad verlangt – etwa durch freiwillige Stilllegungen oder die Umrüstung auf andere Energieträger –, ist die Reduktionsmenge gleich null und der Termin entfällt. Genau das ist erneut eingetreten.

Warum der Markt den Ausstiegspfad überholt hat

Für Entscheider ist das die eigentliche Nachricht: Der Kohleausstieg vollzieht sich derzeit schneller über die Wirtschaftlichkeit der Anlagen als über das Ordnungsrecht. Steinkohlekraftwerke rechnen sich im aktuellen Marktumfeld vielfach nicht mehr – der gesetzliche Zwang läuft dem Marktgeschehen hinterher, statt es zu treiben. Das Verfahren bleibt dennoch bindend: Wird künftig wieder eine Reduktionsmenge ermittelt, wählt die Bundesnetzagentur die betroffenen Anlagen anhand der Altersreihung nach § 32 KVBG aus, und das Verbot wird 30 Monate nach der Anordnung wirksam. Systemrelevante Anlagen werden zuvor von den Übertragungsnetzbetreibern identifiziert und in die Netzreserve überführt, statt stillgelegt zu werden.

Zeitgleich läuft eine gegenläufige Debatte. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie prüft nach Berichten von Ende August, ob Steinkohlekraftwerke aus der Netzreserve stärker am Strommarkt eingesetzt werden können, um hohe Preise zu dämpfen. Ein Ministeriumssprecher bezeichnete das als technisch, wirtschaftlich und europarechtlich nicht einfach; innerhalb der Koalition ist der Vorstoß umstritten. Ein belastbarer Preiseffekt ist damit weder beziffert noch beschlossen.

Was Unternehmen und Kommunen daraus ableiten sollten

Aus unserer Sicht ergeben sich drei Konsequenzen. Erstens: Die Versorgungssicherheit ist durch die Entscheidung nicht berührt – das Reserveinstrumentarium bleibt bestehen, und am 8. September steht der erste Gebotstermin der ersten Kapazitätsauktion nach dem StromVKG an, deren Ergebnisse mehr über künftige Strompreisbestandteile aussagen als die Kohledebatte. Zweitens: Wer seine Beschaffung auf einen politisch herbeigeführten Preisrückgang ausrichtet, spekuliert. Zusammen mit den angespannten Gasspeicherständen spricht mehr für eine strukturierte Energiebeschaffung mit definierten Tranchen als für Abwarten. Drittens: Der wirksamste Hebel gegen Preisrisiken bleibt der eigene Verbrauch.

Hier setzt unsere Arbeit als Ingenieurteam an. Wer seinen Lastgang kennt, Verbraucher über Mess-, Steuer- und Regelungstechnik gezielt fahren kann und den Anlagenbetrieb dauerhaft überwacht, verwandelt Preisvolatilität in einen steuerbaren Faktor – etwa über Gewerbespeicher und Lastverschiebung. Unsere qualifizierten Energieberater und Fachplaner verbinden dafür Anlagenplanung, Automation und laufendes Monitoring, statt es bei einer einmaligen Empfehlung zu belassen.

Quellen & weiterführende Informationen

Sie wollen wissen, wie stark Ihr Unternehmen von der Strompreisentwicklung im Winter 2026/27 abhängt – und welche Hebel Sie selbst in der Hand haben? Unsere qualifizierten Energieberater und Fachplaner analysieren Lastgang, Beschaffungsstruktur und technische Einsparpotenziale gemeinsam mit Ihnen. Vereinbaren Sie jetzt Ihr kostenfreies Auftaktgespräch.

Zum Newsletter anmelden

Kostenlose Fachbeiträge & News für KMU, WEGs und Hausverwaltungen, Immobilieneigentümer und Industrie.