Fernwärme dekarbonisieren: Sachsen zahlt bis zu 70 Prozent Zuschuss – Frist läuft am 4. November ab

Fachplaner prüft Anlagendaten an einer Großwärmepumpe im Heizhaus eines Fernwärmenetzes
Sachsen fördert die Dekarbonisierung der Fernwärmeerzeugung mit bis zu 70 Prozent Zuschuss und maximal 15 Millionen Euro je Vorhaben. Das Budget beträgt 115 Millionen Euro, die Antragsfrist endet am 4. November 2026. Wer profitiert – und was jetzt zu tun ist.

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  • Bis zu 70 Prozent Zuschuss, maximal 15 Millionen Euro je Vorhaben
  • 115 Millionen Euro Budget aus EU- und Landesmitteln
  • Antragsfrist endet am 4. November 2026
  • Gebietskulisse: Lausitzer und Mitteldeutsches Revier
  • Modul 2 dagegen seit Juni im Antragsstopp

Der Freistaat Sachsen unterstützt die Umstellung der Fernwärmeerzeugung auf erneuerbare Energien mit einem der finanziell stärksten Landesprogramme dieses Jahres. Über den 9. Förderaufruf zum Modul 5 der Förderrichtlinie Energie und Klima stehen 115 Millionen Euro aus EU- und Landesmitteln bereit. Der Fördersatz erreicht bis zu 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben, der Zuschuss je Vorhaben bis zu 15 Millionen Euro. Entscheidend ist der Kalender: Die vollständigen Antragsunterlagen müssen bis zum 4. November 2026 bei der Sächsischen Aufbaubank vorliegen.

Was gefördert wird – und wer antragsberechtigt ist

Der Aufruf ist zweigeteilt. Teil A umfasst Investitionen in erneuerbare Wärmeerzeuger: Großwärmepumpen, solarthermische Großanlagen oder Biomasse-Heizwerke einschließlich der zugehörigen Wärmespeicher. Teil B fördert ergänzend Anlagen zur Stromerzeugung aus Photovoltaik oder Windkraft, sofern dieser Strom direkt die nach Teil A geförderten Wärmeerzeuger versorgt. Teil B ist nur in Kombination mit Teil A möglich und auf maximal 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben begrenzt.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, kommunale Gebietskörperschaften, Zweckverbände, Genossenschaften und Vereine mit Sitz oder Betriebsstätte in den Landkreisen Bautzen, Görlitz, Leipzig und Nordsachsen sowie in der kreisfreien Stadt Leipzig. Die Vorhaben müssen Gesamtkosten von mindestens einer Million Euro erreichen und eine nachweisbare Minderung von Treibhausgasemissionen belegen – entweder durch die Substitution fossiler Energieträger oder durch Effizienzsteigerungen.

Einordnung: knappe Landesmittel treffen auf neuen Bundesrahmen

Der Aufruf fällt in eine Phase, in der die sächsische Förderkulisse spürbar enger wird. Für Modul 2 der gleichen Richtlinie – Energieeffizienzmaßnahmen – gilt seit dem 1. Juni 2026 ein vorläufiger Antragsstopp, weil die Mittel weitgehend ausgeschöpft sind. Die Sächsische Aufbaubank weist zudem auf Verzögerungen bei Förderentscheidungen und Auszahlungen hin. Unsere Einschätzung: Wer Modul 5 nutzen will, sollte den Antrag nicht auf die letzten Oktoberwochen legen, sondern die verbleibende Zeit für die geforderte Berechnung der Finanzierungslücke und die Klimaverträglichkeitsprüfung einplanen.

Inhaltlich greift der Aufruf genau dort an, wo der Bund mit dem kürzlich beschlossenen Wärmenetzpaket Druck aufbaut: Preisaufsicht und Transparenzpflichten verschärfen die Kostenkontrolle, während die Erzeugungsseite dekarbonisiert werden muss. Ein hoher Zuschuss verbessert die Investitionsrechnung deutlich – er ersetzt aber keine belastbare Konzeption. Über die Wirtschaftlichkeit entscheidet, ob Temperaturniveau, Speicherstrategie und Regelung so ausgelegt sind, dass die Wärmepumpe später tatsächlich die kalkulierten Arbeitszahlen erreicht.

Genau hier liegt der häufigste Fehler geförderter Projekte: Die Anlage wird gebaut, aber nie systematisch eingeregelt. Unsere qualifizierten Ingenieure und Energieberater planen deshalb die Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik von Beginn an mit und begleiten den Betrieb über die Inbetriebnahme hinaus – mit Monitoring, das Abweichungen sichtbar macht, bevor sie zu Mehrkosten werden. Für die Antragstellung selbst liefert diese Datenbasis zugleich die Grundlage für die geforderte THG-Berechnung. Welche Programme sich für Ihr Vorhaben kombinieren lassen, klärt eine vorgeschaltete Fördermittelberatung.

Ausblick

Der 4. November ist eine harte Frist, kein Richtwert. Betreiber von Wärmenetzen in der JTF-Gebietskulisse sollten jetzt prüfen, ob ihr Vorhaben die Millionenschwelle erreicht, welche Erzeugertechnologie am Standort trägt und ob eine ergänzende PV-Anlage nach Teil B sinnvoll ist. Ob nach diesem Aufruf weitere Runden folgen, ist offen – die bisherigen acht Aufrufe des Programms zeigen jedoch, dass die Mittel schnell gebunden werden.

Quellen & weiterführende Informationen

Prüfen Sie jetzt, ob Ihr Wärmeprojekt die Anforderungen des Förderaufrufs erfüllt – bis zum 4. November bleibt Zeit für eine saubere Antragsvorbereitung, nicht für Nachbesserungen. In einem kostenfreien Auftaktgespräch ordnen unsere qualifizierten Energieberater Ihr Vorhaben ein und zeigen, welche Fördermittel sich kombinieren lassen. Vereinbaren Sie einen Termin – unverbindlich und ohne Vorbereitung Ihrerseits.

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