- Einheitliche EU-Skala von A bis G ab 2026
- Millionen Immobilien in Deutschland betroffen
- Energieausweise enthalten künftig Sanierungsempfehlungen
- Bußgelder bis 10.000 Euro bei Verstößen
- Qualifizierte Energieberatung wird wichtiger denn je
Die Energie-Woche KW 37 hatte zwei Gesichter: Am Markt zeigte sich innerhalb einer Stunde, was ein plötzlicher Erzeugungsausfall kostet. In der Regulierung wurde eine neue Pflicht für Kommunen konkret, und zwei Fristen wurden neu bewertet. Für Entscheider liegen damit Beschaffung, Gebäudetechnik und Compliance gleichzeitig auf dem Tisch. Der Rückblick bündelt die fünf Beiträge der Woche.
Strommarkt: Die 4.000-Euro-Stunde, eine überzeichnete Auktion und teures Gas
Nach dem mutmaßlichen Sabotageakt an der Amprion-Umspannanlage Rommerskirchen gingen am Abend des 1. September 4.200 Megawatt Kraftwerksleistung vom Netz. Die Versorgung blieb stabil, der Preis nicht: Der Intraday-Ausgleichsenergiepreis stieg um 20:45 Uhr auf 3.916 Euro je Megawattstunde, das 16,7-Fache des Day-ahead-Preises. Wer diese Rechnung getragen hat, steht in unserer Analyse zum Netzschock vom 1. September: Festpreiskunden merkten nichts, Spot-Anteile und eigene Bilanzkreise schlugen voll durch – und wer Lasten kurzfristig verschieben konnte, stand auf der richtigen Seite des Marktes.
Das Marktumfeld bestätigt den Befund. Die erste Kapazitätsauktion nach dem Kraftwerksgesetz war nach Angaben der Bundesnetzagentur deutlich überzeichnet; die Zuschläge für 4.500 Megawatt gesicherte Leistung kommen spätestens am 3. November. Bezuschlagte Anlagen müssen mindestens zehn Stunden ununterbrochen einspeisen können und bis 2031 in Betrieb gehen. Parallel stieg der europäische Gaspreis über 80 Euro je Megawattstunde und damit auf den höchsten Stand seit Dezember 2022. Für Industrie, Kliniken und kommunale Liegenschaften heißt das: Offene Wintermengen und der Tranchenschnitt der strukturierten Energiebeschaffung gehören vor der Heizperiode auf den Prüfstand.
Neue Pflicht für Kommunen, zwei Fristen im Wandel
Auf der Regulierungsseite verpflichtet die Novelle des Wärmeplanungsgesetzes Städte über 45.000 Einwohner künftig zur Kälteplanung und nimmt alte Heiz- und Kühlgeräte in öffentlichen Gebäuden ins Visier. Was das für Liegenschaften bedeutet, zeigt unser Beitrag zur Kälteplanungspflicht für Kommunen; wer seine Anlagendaten jetzt ordnet, verkürzt später die Kälteplanung erheblich. Dass sich Lastspitzen auch im Bestand beherrschen lassen, führt der Signal Iduna Park vor: Ein Bau von 1974 wird über Gebäudeautomation und ISO-50001-Energiemanagement steuerbar. Schwimmhallen, Hörsäle und Kliniken haben dasselbe Lastprofil, wie unser Beitrag vom Stadion lernen zeigt – und für sie greift die Monitoringpflicht Ende 2029.
Zwei Fristen sollten Entscheider sauber auseinanderhalten. Am Montag, dem 14. September, endet die Ausschlussfrist für die rückwirkende Carbon-Leakage-Beihilfe: Härtereien, Molkereien, Kaffeeröster und 17 weitere Sektoren können CO₂-Kosten aus fünf Abrechnungsjahren zurückholen, danach ist der Anspruch verloren. Der vielzitierte 11. Oktober für das Energieaudit gilt dagegen so nicht mehr, weil der Kabinettsentwurf das Erstaudit an das Inkrafttreten des Gesetzes koppelt. Warum das keine Entwarnung ist, zeigt der Blick auf die Anforderungen: Künftig muss das Audit 90 Prozent des Endenergieverbrauchs abdecken. Der Ausblick: EEG-Novelle und Netzpaket liegen seit dem 10. September im Bundestag, die erste Lesung ist für die Woche ab dem 21. September vorgesehen, und die Konsultation zur Netzentgeltreform AgNes endet am 18. September. Wer seine Datenlage jetzt ordnet, verhandelt im vierten Quartal aus der stärkeren Position – eine qualifizierte Energieberatung zeigt, welcher Nachweisweg wirtschaftlich trägt.
Quellen & weiterführende Informationen
- Bundesnetzagentur: Start der Ausschreibungen für Langzeitkapazitäten nach StromVKG (21.07.2026)
- awp: Grosses Interesse an Ausschreibung für neue Gaskraftwerke – Auktion deutlich überzeichnet (09.09.2026)
- ZfK: Gaspreise über 80 Euro, LNG-Frachtraten auf Tiefststand (10.09.2026)
- pv magazine: Regierung bringt EEG-Novelle und Netzpaket in den Bundestag ein (10.09.2026)
- Deutscher Bundestag: Gesetzentwurf EEG-Novelle, Drucksache 21/7867 (PDF)
- Bundesnetzagentur: Konsultation zur Reform der Netzentgeltsystematik Strom (06.08.2026)
Preisspitzen, neue Pflichten, wandernde Fristen – was davon Ihr Unternehmen oder Ihre Kommune wirklich trifft, entscheidet sich an Ihren Verbrauchsdaten. Unser Ingenieurteam prüft Beschaffung, Anlagentechnik und Nachweispflichten in einem Zug und begleitet den Betrieb dauerhaft mit Monitoring, Controlling und Reporting. Sichern Sie sich jetzt Ihr kostenfreies Auftaktgespräch.









