- Die Bundesregierung hat am 8. Juli 2026 neue Eckpunkte für die BEG veröffentlicht – die KfW fördert ab 21. Juli 2026 zu geänderten Konditionen.
- Wer eine gültige Antragsbestätigung besitzt, kann nur noch bis zum 20. Juli 2026 zu den bisherigen Konditionen einreichen.
- Der Förderhöchstbetrag der Heizungsförderung sinkt auf 28.000 Euro für die erste Wohneinheit und wird ab Februar 2027 halbjährlich um 750 Euro abgesenkt.
- Effizienzbonus, Emissionsminderungszuschlag und EE-Klassen-Bonus entfallen; Tilgungszuschüsse und kommunale Zuschüsse sinken um zehn Prozentpunkte.
- Ab dem ersten Quartal 2027 soll ein Wertschöpfungsbonus Wärmepumpen aus EU-Fertigung mit 15 Prozent zusätzlich fördern.
Die Bundesregierung hat am 8. Juli 2026 die Eckpunkte für eine Neufassung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) veröffentlicht – der Haushaltsausschuss des Bundestages hat der Reform am selben Tag zugestimmt. Ab Dienstag, dem 21. Juli 2026, gelten neue Förderbedingungen für die Heizungsförderung sowie für die energieeffiziente Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden. Bis dahin läuft bei KfW und BAFA eine Umstellungsphase mit einer entscheidenden Frist: Wer bereits eine gültige Bestätigung zum Antrag (BzA) bzw. technische Projektbeschreibung (TPB) besitzt, kann seinen Antrag nur noch bis zum 20. Juli zu den bisherigen, besseren Konditionen einreichen.
Was sich ab dem 21. Juli konkret ändert
Die Grundförderung für den Heizungstausch bleibt bei 30 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten – gekürzt wird an anderer Stelle. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
| Förderbaustein | Neuregelung ab 21. Juli 2026 |
|---|---|
| Grundförderung Heizungstausch | Bleibt bei 30 % der förderfähigen Gesamtkosten |
| Förderhöchstbetrag Wohngebäude | 28.000 € für die erste Wohneinheit (WE 2–6: je 15.000 €, ab WE 7: je 8.000 €); sinkt ab 1. Februar 2027 halbjährlich um 750 € |
| Förderhöchstbetrag Nichtwohngebäude | 28.000 € bis 150 m² Nettoraumfläche, darüber gestaffelte Zuschläge je m²; ebenfalls halbjährliche Absenkung ab Februar 2027 |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 16 %, sinkt ab 1. Februar 2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte |
| Einkommensbonus (Selbstnutzer) | Neu dreistufig: 40 % (bis 30.000 €), 30 % (bis 40.000 €), 10 % (bis 50.000 € Haushaltseinkommen); neuer Familienzuschlag von 10.000 € |
| Effizienzbonus & Emissionsminderungszuschlag | Entfallen ersatzlos |
| Sanierungsförderung (Kredite & Zuschüsse) | Tilgungszuschüsse und Zuschüsse für kommunale Gebietskörperschaften sinken um 10 Prozentpunkte; EE-Klassen-Bonus (5 %) entfällt |
| Serielles Sanieren & WPB-Bonus | Bonus ausgeweitet auf Effizienzhaus-Stufe 70 EE und neu für Nichtwohngebäude; Worst-Performing-Buildings-Bonus künftig auch für weitere Effizienzmaßnahmen |
| Ausblick Q1/2027 | Wertschöpfungsbonus: +15 % für Wärmepumpen aus EU-Fertigung, Grundförderung für Nicht-EU-Geräte sinkt auf 15 % |
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Für Unternehmen und Kommunen wiegt vor allem die Sanierungsförderung schwer: Die pauschale Kürzung der Tilgungszuschüsse um zehn Prozentpunkte gilt ausdrücklich auch für die Zuschüsse an kommunale Gebietskörperschaften. Positiv für den Nichtwohngebäude-Bestand: Der Bonus für serielles Sanieren wird erstmals auch dort eingeführt.
Wer jetzt schnell sein muss – und wer strategisch planen kann
Zeitkritisch ist die Lage für alle Antragsteller mit gültiger Antragsbestätigung: Nur die Einreichung bis zum 20. Juli sichert über die Vertrauensschutzregelung die Altkonditionen. Bereits erteilte Zusagen behalten ihre Gültigkeit, die Bundesmittel dafür sind reserviert. Neue Bestätigungen werden erst ab dem 21. Juli wieder erstellt – dann ausschließlich zu den neuen Bedingungen. Wie stark die Nachfrage zuletzt angezogen hat, hatten wir bereits in unserer Analyse zur BEG-Heizungsförderung 2026 gezeigt.
Aus unserer Sicht schafft der Degressionskalender erstmals echte Planbarkeit – macht aber zugleich jedes Zuwarten messbar teuer: Wer den Heizungstausch oder die Sanierung auf 2027 verschiebt, verliert je Halbjahr Fördervolumen. Für KMU lohnt es sich daher, Projekte mit unserer KfW-Energieberatung jetzt antragsreif zu machen. Städte und Gemeinden sollten die sinkenden Kommunalzuschüsse in ihre Haushaltsplanung einpreisen – unsere qualifizierten Energieberater unterstützen dabei im Rahmen der Energieberatung für Kommunen.
Der Ausblick: Die Beantragung der neu gefassten Sanierungsförderung soll laut KfW voraussichtlich ab Ende September 2026 möglich sein. Ein Rechtsanspruch besteht nicht, die Förderung bleibt von der Verfügbarkeit der Bundesmittel abhängig – ein weiteres Argument, Vorhaben nicht auf die lange Bank zu schieben. Eine strukturierte Fördermittelberatung hilft, das optimale Zeitfenster zu treffen.
Quellen & weiterführende Informationen
- BMWE: Sozialer, effizienter und fokussierter – Bundeswirtschaftsministerium legt Reform der Gebäudeförderung vor (Pressemitteilung vom 08.07.2026)
- KfW: Anpassungen in den KfW-Produkten der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Start Umstellungsphase (Pressemitteilung vom 08.07.2026)
- BMWE: Pressepapier „Sozialer, effizienter und fokussierter: die neue Gebäudeförderung“ (PDF)
- KfW: Übersicht der betroffenen Programme der Heizungsförderung
Ob Altkonditionen bis zum 20. Juli oder strategische Planung entlang des neuen Degressionskalenders: Jetzt entscheidet der Zeitpunkt über Ihre Förderhöhe. Unsere qualifizierten Energieberater prüfen Ihr Vorhaben und zeigen Ihnen den wirtschaftlich besten Weg durch die neue BEG. Sichern Sie sich jetzt Ihr kostenfreies Auftaktgespräch.



