BEG-Förderdeckel: Warum 500 €/m² über Ihre Sanierungsplanung entscheiden

Teilsanierte Gewerbefassade mit neuer Dämmung neben unsaniertem Bestandsputz
Nicht der Fördersatz begrenzt die BEG-Förderung, sondern der Deckel darunter. Bei Nichtwohngebäuden sind es 500 € je Quadratmeter – pro Kalenderjahr. Beim Heizungstausch gilt die Grenze dagegen zeitunabhängig. Was das für die Planung heißt.

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  • Nichtwohngebäude: 500 € je m² Nettogrundfläche und Kalenderjahr
  • Wohngebäude: 30.000 € je Wohneinheit, mit iSFP-Bonus 60.000 €
  • Heizungstausch gedeckelt unabhängig von Zeitraum und Antragszahl
  • Beide Töpfe gelten unabhängig voneinander und addieren sich
  • Fachplanung und Baubegleitung: 5 € je m², max. 20.000 €

Bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) diskutieren Entscheider meist über Fördersätze. Für die Investitionsrechnung ist eine zweite Größe jedoch mindestens ebenso wichtig: die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben. Sie legt fest, auf welchen Betrag der Fördersatz überhaupt angewendet wird – alles darüber trägt der Antragsteller vollständig selbst. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie beziffert diese Deckel in seinen FAQ zur BEG getrennt für sonstige Effizienzmaßnahmen und für den Heizungstausch. Maßgeblich sind dabei die Konditionen, die mit der BEG-Reform zum 21. Juli 2026 in Kraft getreten sind.

Nichtwohngebäude: 500 Euro je Quadratmeter – und zwar pro Kalenderjahr

Für sonstige Effizienzmaßnahmen – also Gebäudehülle, Anlagentechnik außer Heizung und Heizungsoptimierung – bemisst sich der Deckel bei Nichtwohngebäuden nach der Nettogrundfläche nach Sanierung: 500 Euro je Quadratmeter und Kalenderjahr, unabhängig von der Anzahl gestellter Anträge. Betrifft die Maßnahme nur einen Teil des Gebäudes, greift der anteilige Höchstbetrag entsprechend der betroffenen Fläche. Die Ausgaben für Fachplanung und Baubegleitung sind separat gedeckelt: 5 Euro je Quadratmeter, insgesamt maximal 20.000 Euro pro Kalenderjahr.

Der Zusatz „pro Kalenderjahr“ ist dabei der eigentliche Hebel. Wer ein größeres Sanierungspaket bewusst über zwei Kalenderjahre verteilt, kann den Deckel zweimal ausschöpfen. Bei Wohngebäuden gilt dieselbe Logik mit 30.000 Euro je Wohneinheit und Kalenderjahr; mit dem Bonus für einen individuellen Sanierungsfahrplan steigen die förderfähigen Ausgaben auf bis zu 60.000 Euro je Wohneinheit.

Beim Heizungstausch gilt eine andere Zeitlogik

Für die Heizungsförderung gelten die Höchstgrenzen ausdrücklich unabhängig vom Zeitraum und von der Anzahl der Anträge – hier lässt sich also nichts strecken. Bei Nichtwohngebäuden bis 150 Quadratmeter Nettogrundfläche sind 30.000 Euro förderfähig. Darüber staffelt sich der Betrag: bis 400 Quadratmeter 200 Euro je Quadratmeter, für den Bereich über 400 bis 1.000 Quadratmeter zusätzlich 120 Euro und oberhalb von 1.000 Quadratmetern zusätzlich 80 Euro. Ein Gebäude mit 1.200 Quadratmetern Nettogrundfläche kommt so auf eine Höchstgrenze von 168.000 Euro. Fachplanung und Baubegleitung werden beim Heizungstausch als Umfeldmaßnahme mitgefördert und können nicht separat beim BAFA beantragt werden.

Entscheidend ist die Kombination: Beide Höchstgrenzen gelten unabhängig voneinander und addieren sich. Ein Nichtwohngebäude mit 150 Quadratmetern Nettogrundfläche erreicht damit insgesamt 105.000 Euro förderfähige Ausgaben, wenn Heizungstausch und sonstige Effizienzmaßnahmen umgesetzt werden; bei einer Wohneinheit mit iSFP-Bonus sind es in Summe bis zu 90.000 Euro.

Für die Praxis heißt das nach unserer Einschätzung: Über die Förderhöhe entscheidet nicht allein die technische Auswahl, sondern auch der zeitliche Zuschnitt der Maßnahmen. Wer ohnehin in Bauabschnitten saniert, sollte die Kalenderjahresgrenze bewusst einplanen – beim Heizungstausch bringt ein Splitten der Anträge dagegen keinen Vorteil. Weil sich die Richtlinien zuletzt mehrfach geändert haben, lohnt vor jeder Antragstellung ein Abgleich mit dem aktuellen Stand. Unsere qualifizierten Energieberater rechnen beide Töpfe im Vorfeld durch und bringen Maßnahmenpaket, Zeitplan und Antragsweg in eine förderoptimale Reihenfolge.

Quellen & weiterführende Informationen

Sie planen die Sanierung eines Nichtwohngebäudes oder eines Wohnobjekts und wollen wissen, wie viel BEG-Förderung tatsächlich in Ihrem Vorhaben steckt? In einem kostenfreien Auftaktgespräch ermitteln unsere qualifizierten Energieberater Ihre Förderhöchstgrenzen und den optimalen Zuschnitt der Maßnahmen. Jetzt Auftaktgespräch anfordern – unverbindlich und kostenfrei.

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