Serielle Sanierung: KfW-Bonus gilt jetzt auch für Nichtwohngebäude

3D-Laserscanner auf Stativ vor der Fassade eines Verwaltungsgebäudes aus den 1970er-Jahren
Seit dem 24. September fördert die KfW serielle Sanierungen von Nichtwohngebäuden mit bis zu 15 Prozentpunkten zusätzlichem Tilgungszuschuss. Die Bedingungen sind eng – wer sie früh in der Planung verankert, sichert den Bonus.

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  • SerSan-Bonus gilt seit 24.09.2026 auch für Nichtwohngebäude
  • 15 Prozentpunkte bei EG 55/40, 5 Prozentpunkte bei EG 70
  • Kombinierbar mit NH-Klasse und Worst-Performing-Building-Bonus
  • Pflicht: 3D-Aufmaß, mindestens 80 % vorgefertigte Fassadenfläche
  • Fachplanung und Baubegleitung mit 50 % Tilgungszuschuss gefördert

Seit dem 24. September 2026 steht Eigentümern von Nichtwohngebäuden ein Förderbaustein offen, der bisher dem Wohnungsbau vorbehalten war: der Bonus für die serielle Sanierung. Das ab diesem Tag gültige KfW-Merkblatt zum Programm 263 „BEG Nichtwohngebäude Kredit“ führt die Effizienzgebäude-Stufen 70, 55 und 40 erstmals mit dem Zusatz „SerSan“. Für Verwaltungsbauten, Bürokomplexe, Kliniken und Produktionsgebäude mit großflächiger, gleichförmiger Fassade verschiebt sich damit die Wirtschaftlichkeitsrechnung spürbar.

Was die KfW fördert und was sie verlangt

Serielle Sanierung bedeutet: Fassaden- oder Dachelemente werden abseits der Baustelle vorgefertigt und vor Ort nur noch montiert. Der Bonus beträgt 15 Prozentpunkte Tilgungszuschuss für die Stufen 55 und 40, jeweils in der EE- oder NH-Klasse, und 5 Prozentpunkte für die Stufe 70. Er kommt zum Grundzuschuss hinzu und lässt sich mit der NH-Klasse und dem Bonus für „Worst Performing Buildings“ kombinieren. Ein Effizienzgebäude 55 EE erreicht so 20 statt 5 Prozent, ein Effizienzgebäude 40 NH 30 statt 15 Prozent; bei einem Worst Performing Building kommen weitere 10 Prozentpunkte hinzu. Finanziert werden bis zu 2.000 Euro je Quadratmeter Nettogrundfläche, höchstens 10 Millionen Euro je Vorhaben.

Die technischen Bedingungen sind eng. Die Elemente müssen auf einem digitalen 3D-Aufmaß beruhen, mindestens 80 Prozent der wärmeübertragenden Fassadenfläche abdecken, unverändert in Größe und Form montiert werden und mindestens Geschosshöhe erreichen; enthaltene Fenster müssen bereits werkseitig eingebaut sein. Hinzu kommen die Grundregeln jeder Effizienzgebäude-Stufe: Erneuerbare Energien oder unvermeidbare Abwärme müssen mindestens 65 Prozent der Wärme- und Kälteversorgung decken, gasbetriebene Wärmeerzeuger sind nicht förderfähig. Kommunale Gebietskörperschaften beantragen nicht im Programm 263, sondern im Programm 264.

Warum die Anlagentechnik in dieselbe Planung gehört

Unsere Einschätzung: Der Bonus belohnt Tempo auf der Baustelle, gewonnen wird er aber in der Planung. Wer Aufmaß, Elementteilung und Anschlüsse an Dach, Sockel und Öffnungen nicht vor dem Antrag klärt, riskiert, dass die 80-Prozent-Schwelle oder die Montagebedingungen später nicht halten. Ebenso wichtig ist der Blick nach innen. Eine vorgefertigte Hülle senkt die Heizlast sprunghaft; bestehende Wärmeerzeuger, Pumpen und Regelkurven sind danach in aller Regel überdimensioniert. Die 65-Prozent-Vorgabe erzwingt ohnehin eine Entscheidung über Wärmepumpe oder Wärmenetz. Hülle, Anlagentechnik und Regelung gehören deshalb in ein gemeinsames Konzept, das mit der Einregulierung nicht endet, sondern im Betrieb überprüft wird.

Förderrechtlich ist ein Experte aus der Energieeffizienz-Expertenliste Pflicht. Die energetische Fachplanung und Baubegleitung wird mit 50 Prozent Tilgungszuschuss gefördert, bis 10 Euro je Quadratmeter und höchstens 40.000 Euro je Vorhaben. Die Energieberatung vor dem Antrag ist damit kein zusätzlicher Kostenblock, sondern Teil des Förderpakets. Für den Zeitplan wichtig: Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Vorhabenbeginn, der Abschluss von Liefer- oder Leistungsverträgen dagegen schon.

Ausblick: Maßgeblich sind die Förderbedingungen zum Zeitpunkt der Zusage, und einen Rechtsanspruch auf Förderung gibt es nicht. Eigentümer mit geeigneten Gebäuden sollten die Serientauglichkeit ihrer Fassade deshalb jetzt prüfen lassen, bevor sie Bauleistungen ausschreiben. Welche weiteren BEG-Stichtage im September greifen, haben wir in unserem Überblick zu den BEG-Änderungen zusammengefasst.

Quellen & weiterführende Informationen

Sie möchten wissen, ob Ihre Liegenschaft für eine serielle Sanierung infrage kommt? Unser Ingenieurteam prüft Fassade, Anlagentechnik und Förderfähigkeit in einem Zug und begleitet Sie über die Umsetzung hinaus bis in den laufenden Betrieb. Vereinbaren Sie jetzt Ihr kostenfreies Auftaktgespräch.

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