- Förderaufruf Thüringen: Einreichung 9. November 2026 bis 1. März 2027
- Kleine Unternehmen bis 70 %, mittlere bis 60 %, Basis 40 %
- Mindestens 200.000 Euro Gesamtausgaben, Zuschuss höchstens 2 Mio. Euro
- Rang nach Euro Zuschuss je kW neuer Ladeleistung
- Checkliste: Energiemanagement, Ökostrom und Netzanschluss sind Pflicht
Lkw, Transporter und Busse auf Strom umzustellen, scheitert in vielen Betrieben nicht am Fahrzeug, sondern am Betriebshof: Ladepunkte, Netzanschluss und Steuerung müssen zusammen geplant und finanziert werden. Thüringen setzt mit einer neuen Förderung für Ladeinfrastruktur genau hier an. Über den zweiten Förderaufruf der Richtlinie „Nachhaltige Mobilität“ fördert der Freistaat ab dem 9. November 2026 den Neubau von Ladepunkten für Nutzfahrzeuge, bei kleinen Unternehmen mit bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Wettbewerbsbeiträge sind bis zum 1. März 2027 über das Thüringer Förderportal einzureichen. Was hineingehört, zeigt unsere Checkliste.
Wer die Förderung erhält und wie der Wettbewerb entscheidet
Teilnehmen können kleine und mittlere Unternehmen, kleine Midcap-Unternehmen mit weniger als 750 Beschäftigten, wirtschaftlich tätige Einzelpersonen sowie Kommunen und kommunale Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen. Gefördert werden nicht öffentliche Ladepunkte für Transporter, Lkw und Busse ab 11 kW sowie öffentlich zugängliche Lkw-Ladepunkte ab 100 kW, davon mindestens einer mit 350 kW. Erweiterung und Modernisierung bestehender Ladeinfrastruktur sind nicht Gegenstand des Aufrufs.
Der Grundfördersatz liegt bei 40 Prozent, mittlere Unternehmen erhalten 20, kleine 30 Prozentpunkte mehr. Das Vorhaben muss mehr als 200.000 Euro kosten, der Zuschuss ist auf 2 Millionen Euro je Vorhaben begrenzt, bei Kommunen auf 3 Millionen Euro. Förderfähig sind auch der Netzanschluss samt Baukostenzuschuss und Batteriespeicher.
Über den Zuschlag entscheidet eine einzige Kennzahl: Die Thüringer Aufbaubank teilt den beantragten Zuschuss durch die neu geschaffene Ladeleistung. Je niedriger der Wert in Euro je kW, desto besser der Rang. Ein Rechenbeispiel: 400.000 Euro Zuschuss für 800 kW ergeben 500 Euro je kW. Kleine, mittlere und sonstige Teilnehmer werden getrennt gereiht; bei Gleichstand zählt erst die höhere Ladeleistung, dann der frühere Eingang. Erst wer ausgewählt ist, stellt den förmlichen Antrag.
Checkliste: Was der Wettbewerbsbeitrag braucht
| Punkt | Anforderung laut Förderaufruf |
|---|---|
| Einreichung | 9. November 2026 bis 1. März 2027, vollständig über das Thüringer Förderportal |
| Kosten | konkrete Angebote oder Kostenschätzung; Gesamtausgaben über 200.000 Euro |
| Steuerung | Ladepunkte nur zusammen mit einem intelligenten Energiemanagementsystem förderfähig |
| Strom | ausschließlich erneuerbarer Strom, per Eigenerklärung |
| Netz | Anmeldung oder Zustimmung des Netzbetreibers, dessen technische Anschlussbedingungen einhalten |
| Bundesmittel | vorrangig nutzen, Doppelförderung ausgeschlossen |
| Vorhabenbeginn | erst nach Bewilligung; Planung und Angebote gelten noch nicht als Beginn |
| Umsetzung | 36 Monate ab Bescheid, danach fünf Jahre Zweckbindung |
Quelle: Thüringer Aufbaubank, Programmseite „Nachhaltige Mobilität“ und FAQ zum Förderaufruf, Stand 6. November 2026.
Warum Lastmanagement über den Rang entscheidet
Unsere Einschätzung: Der Wettbewerb belohnt nicht das größte, sondern das am klügsten ausgelegte Projekt. Wer die Ladeleistung über ein Lastmanagement verteilt, Ladepunkte priorisiert und die Standzeiten der Fahrzeuge nutzt, kommt oft mit einem kleineren Netzanschluss aus. Das senkt die Kosten und damit den Zuschuss je kW. Die Aufbaubank nennt Lastmanagement, Speicher und Verbrauchsmonitoring ausdrücklich als Funktionen des geforderten Energiemanagementsystems und als Weg, Engpässe beim Netzanschluss zu überbrücken.
Die Arbeit beginnt deshalb vor dem Beitrag: Lastgang des Standorts messen, Fahrprofile erfassen, Anschlussreserve beim Netzbetreiber anfragen. Diese Vorbereitung fördert die Aufbaubank laufend als Studie oder Beratungsleistung mit bis zu 60 Prozent und höchstens 100.000 Euro; beauftragt werden darf auch hier erst nach der Bewilligung. Auf den Bund zu warten, hilft vorerst nicht: Sein Aufruf für nicht öffentliche Lkw-Ladeinfrastruktur ist seit dem 7. Juli geschlossen, weitere Aufrufe plant er für 2027.
Unsere qualifizierten Fachplaner übernehmen die MSR-Planung für Ladepunkte und Energiemanagement, unsere Fördermittelberatung bereitet den Wettbewerbsbeitrag vor. Für Logistikimmobilien verbinden wir das mit der Energieberatung für Halle und Gebäudetechnik; weitere Programme für Thüringer Betriebe zeigt unser Förder-Wegweiser Thüringen. Die ThEGA stellt den Aufruf am 13. November von 10 bis 11 Uhr online vor.
Quellen & weiterführende Informationen
- Thüringer Aufbaubank: Förderprogramm Nachhaltige Mobilität mit FAQ zum Förderaufruf Ladeinfrastruktur
- Thüringer Aufbaubank: Förderaufruf Ladeinfrastruktur für Nutzfahrzeuge (PDF)
- ThEGA: Online-Informationsveranstaltung am 13. November 2026
- Projektträger Jülich: Aufruf B, nicht öffentliche Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge (geschlossen)
- electrive: Thüringen legt Förderung für Depot-Ladesäulen auf (6. November 2026)
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