- Zinsvergünstigung 0,25 bis 0,75 Prozent, gewährt für zehn Jahre
- Darlehen 150.000 Euro bis 10 Mio. Euro, Laufzeit bis 40 Jahre
- Voraussetzung: mindestens ein Kriterium aus drei Nachhaltigkeitsmodulen
- Zehn Prozent weniger Energieverbrauch genügen für 0,25 Prozent Vorhabenbonus
- Zinsstufe und Ersparnis in einer Minute: unser Schnellcheck
Zuschüsse für kommunale Liegenschaften decken selten die ganze Investition. Den Rest finanzieren Kommunen über Kredite, und genau dort setzt ein Landesprogramm an, das in der Haushaltsplanung oft übersehen wird: der SAB Sachsenkredit „Nachhaltiges Kommunaldarlehen“. Die Sächsische Aufbaubank verbilligt damit Darlehen für Klimaschutz und Klimaanpassung um bis zu 0,75 Prozentpunkte, zehn Jahre lang. Welche Stufe Ihr Vorhaben erreicht und was das in Euro bedeutet, zeigt unser Schnellcheck.
Was ist das SAB-Kommunaldarlehen und wie entsteht der Zinsvorteil?
Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände sowie rechtlich unselbständige Eigen- und Regiebetriebe in Sachsen. Das Darlehen reicht von 150.000 Euro bis 10 Millionen Euro, läuft bis zu 40 Jahre und hat eine Zinsbindung von bis zu 20 Jahren. Getilgt wird quartalsweise als Ratendarlehen, bis zu drei tilgungsfreie Jahre sind möglich. Die Auszahlung erfolgt zu 100 Prozent, in bis zu zwei Teilbeträgen. Eine vorzeitige Rückzahlung ist für Kommunen und Zweckverbände ausgeschlossen.
Voraussetzung ist eine genehmigte Kreditermächtigung. Fachförderungen und Mittel Dritter sind vorrangig einzusetzen, eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist im Rahmen der Beihilfe-Höchstgrenzen möglich. Die Höhe des Zinsvorteils hängt davon ab, welche Nachhaltigkeitskriterien die Kommune und das Vorhaben erfüllen. Die SAB unterscheidet drei Module:
| Modul | Bezug | Beispiele aus den Kriterien | Zinsvergünstigung |
|---|---|---|---|
| Grundlagen schaffen | Kommunalverwaltung | zertifiziertes Energie- oder Umweltmanagement (Kom.EMS, ISO 50001, ISO 14001, EMAS), European Energy Award, beschlossenes Klimaschutzkonzept oder kommunale Wärmeplanung, mindestens 80 Prozent erneuerbarer Strom in Liegenschaften und Straßenbeleuchtung | 0,25 % |
| Transformation begleiten | Vorhaben | mindestens 20 Prozent weniger Treibhausgase oder 10 Prozent weniger Energie durch die Investition, grundlegende Renovierung, Einzelmaßnahmen an Hülle, Lüftung (mindestens 85 Prozent Wärmerückgewinnung), Smart Home, Raumkühlung oder Heizung | 0,25 % |
| Anlehnung an die EU-Taxonomie | Vorhaben | Renovierung mit mindestens 30 Prozent weniger Primärenergiebedarf oder Sanierung von mindestens 25 Prozent der Gebäudehülle, Neubau 10 Prozent besser als GEG, Wärmepumpe mit Kältemittel unter GWP 675, Photovoltaik | 0,5 % statt 0,25 % |
Kombinierbar sind das kundenspezifische Modul und eines der beiden vorhabenspezifischen Module, daraus ergeben sich 0,25, 0,5 oder 0,75 Prozent. Quelle: SAB, Nachhaltigkeitskriterien zum Antrag, Stand 12/2025 (Auszug).
Schnellcheck: Welchen Zinsvorteil erreicht Ihr Vorhaben im Sachsenkredit?
Kreuzen Sie an, was auf Ihre Kommune und Ihr Vorhaben zutrifft, und geben Sie die Eckdaten des Darlehens ein. Grundlage sind die Nachhaltigkeitskriterien der SAB (Stand 12/2025, Auszug). Die Auswertung dient der Orientierung; ob ein Kriterium erfüllt ist, entscheidet die SAB anhand der Nachweise.
Warum Gebäudetechnik und Energiemanagement den Zinsvorteil sichern
Unsere Einschätzung: Für Schulen, Kitas, Sporthallen und Verwaltungsgebäude führen zwei Wege besonders zuverlässig zum Bonus. Der erste ist ein zertifiziertes kommunales Energiemanagement. Es zählt im Modul „Grundlagen schaffen“ für die Verwaltung als Ganzes; die Zertifizierung muss spätestens nach drei Jahren nachgewiesen sein. Der zweite ist ein Vorhaben, das den Energieverbrauch um mindestens zehn Prozent senkt. Dafür verlangt die SAB den Ausgangswert und den geplanten Zielwert in Kilowattstunden.
Hier liegt der Hebel der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik. Einzelraumregelung, bedarfsgeführte Lüftung, abgestimmte Zeitprogramme und eine Gebäudeautomation, die Heizung, Lüftung und Verschattung zusammenführt, senken den Verbrauch in Bestandsgebäuden oft ohne Eingriff in die Hülle. Belastbar wird das erst mit Messdaten vor und nach der Maßnahme. Unsere qualifizierten Fachplaner verbinden deshalb die MSR-Planung mit einem dauerhaften Monitoring, das den Nachweis liefert und den Betrieb über die Bauphase hinaus absichert. Fachliche Energieberatung zu den Kriterien bietet in Sachsen zudem die Landesenergieagentur SAENA an.
Antrag, Bündelung und Haushalt 2027
Der Antrag ist während der gesamten Durchführung möglich, aber vor Abschluss der Maßnahme. Das Förderportal steht für dieses Programm noch nicht zur Verfügung; das Formular geht schriftlich oder per E-Mail an die SAB und ist auch über komuno erhältlich. Mehrere Maßnahmen lassen sich bündeln, wenn sie die Kriterien erfüllen. Weil Fachförderungen Vorrang haben, empfiehlt sich die Reihenfolge: erst Zuschüsse prüfen, dann die Restfinanzierung über das Kommunaldarlehen. Diese Abstimmung übernimmt unsere Fördermittelberatung. Wer die Kreditermächtigung im Haushalt 2027 vorsieht und die Verbrauchsdaten seiner Liegenschaften jetzt erhebt, kann den Zinsvorteil bereits für die nächste Bausaison einplanen.
Quellen & weiterführende Informationen
Der Zinsvorteil beginnt mit belastbaren Verbrauchswerten. Unser Ingenieurteam plant Mess-, Steuer- und Regelungstechnik und Energiemanagement für Ihre Liegenschaften, prüft vorrangige Fachförderungen und begleitet den Betrieb dauerhaft mit Monitoring und Reporting. Vereinbaren Sie jetzt Ihr kostenfreies Auftaktgespräch und klären Sie, welche Zinsstufe Ihr nächstes Vorhaben erreicht.









