- Antragsschluss für WEG, Vermieter und KMU: 10. November 2026
- Bis zu 1.300, 1.500 oder 2.000 € je Stellplatz
- Mindestens 20 % der Stellplätze, wenigstens sechs je Gebäude
- Eigentümerbeschluss bis sechs Monate nach Bescheid nachreichbar
- Mindestzahl und Zuschuss in einer Minute: unser Förderrechner
Für Ladepunkte in Wohnanlagen wird die Zeit knapp: Das Bundesprogramm „Laden im Mehrparteienhaus“ nimmt Anträge von Wohnungseigentümergemeinschaften, privaten Vermietern und kleinen und mittleren Unternehmen nur noch bis zum 10. November 2026 an. Bewilligt wird in der Reihenfolge des Eingangs und nur, solange Haushaltsmittel vorhanden sind. Der Aufruf für Unternehmen mit großen Wohnbeständen ist bereits am 15. Oktober ausgelaufen. Wie viele Stellplätze Ihr Antrag mindestens umfassen muss, zeigt unser Förderrechner.
Was gefördert wird und welche Bedingungen gelten
Das Bundesministerium für Verkehr stellt für das Programm bis zu 500 Millionen Euro bereit. Je Stellplatz gibt es einen Festbetrag von bis zu 1.300 Euro für die reine Vorverkabelung, bis zu 1.500 Euro mit Ladepunkt und bis zu 2.000 Euro, wenn der Ladepunkt bidirektional laden kann. Förderfähig sind neben Leitungen und Ladepunkten auch der Netzanschluss mit Zählern, Sicherungstechnik oder Transformator sowie notwendige Bauarbeiten. Ausgezahlt wird nach Abschluss und geprüftem Verwendungsnachweis.
Je Gebäude müssen mindestens 20 Prozent der wohnbezogenen Stellplätze erschlossen werden, wenigstens aber sechs. Das Haus braucht mindestens drei Wohneinheiten, und der Bauantrag darf nicht nach dem 24. März 2021 gestellt worden sein. Beim Antrag muss ein Kostenvoranschlag vorliegen, den Auftrag darf die Gemeinschaft erst nach dem Bescheid vergeben. Für Verwalter entscheidend: Eine bevollmächtigte Verwaltung darf den Antrag stellen, und der Eigentümerbeschluss kann bis sechs Monate nach dem Bescheid nachgereicht werden. Für die Umsetzung bleiben danach 24 Monate.
Förderrechner Ladepunkte: Wie viele Stellplätze, welcher Zuschuss?
Geben Sie die Stellplätze eines Gebäudes (eine Hausnummer) ein und wählen Sie die Ausbauvariante. Die Auswertung erscheint sofort, dient der Orientierung und ersetzt keine Förderzusage.
Warum Steuerung und Messung über den Nutzen entscheiden
Die technischen Mindestanforderungen reichen weiter als bis zur Wallbox. Jeder Ladepunkt muss 11 bis 22 kW leisten können, eine netzorientierte Steuerung nach § 14a EnWG ermöglichen und Vorgaben für die maximale Leistung am Netzanschluss verarbeiten. Bei gemeinsam genutzten Stationen ist an jedem Ladepunkt ein eichrechtskonformer Zähler Pflicht, und geladen wird mit Strom aus erneuerbaren Energien. Die Anlage muss drei Jahre in Betrieb bleiben.
Unsere Einschätzung: Wer sechs oder mehr Ladepunkte ohne abgestimmtes Steuerungs- und Messkonzept plant, riskiert einen größeren Hausanschluss als nötig und Streit über die Kostenverteilung in der Gemeinschaft. Anschlussleistung, Lastmanagement und Abrechnung je Ladepunkt sollten deshalb vor der Ausschreibung feststehen. Ebenso lohnt der Vergleich, ob die Vorverkabelung weiterer Plätze heute günstiger ist als eine spätere Nachrüstung. Eine unabhängige Energieberatung, die Förderbedingungen und Technik zusammen betrachtet, verhindert hier teure Umwege.
Was Wohnungseigentümergemeinschaften und Verwalter bis zum 10. November erledigen sollten:
- Wohnbezogene Stellplätze je Hausnummer zählen und den Mindestumfang festlegen
- Kostenvoranschlag mit Lastmanagement und Zählerkonzept einholen
- Vollmacht der Verwaltung klären und den Antrag im Förderportal einreichen
- Den Eigentümerbeschluss für die nächste Versammlung vorbereiten
Ob der Bund das Programm nach dem 10. November mit neuen Mitteln fortsetzt, ist offen. Der Zuschuss läuft als De-minimis-Beihilfe, die Grenze liegt bei 300.000 Euro in drei Jahren. Die Grundzüge des Programms haben wir zum Start in unserem Beitrag zur Förderung für Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern beschrieben. Wer Ladepunkte mit Heizung, Photovoltaik oder weiteren Förderprogrammen verbinden will, findet in unserer Fördermittelberatung den passenden Weg.
Quellen & weiterführende Informationen
- BMV: Pressemitteilung zum Start von „Laden im Mehrparteienhaus“
- Programmseite: Förderung für WEG und deren Mitglieder
- Förderaufruf für Wohnungseigentümergemeinschaften vom 25.03.2026 (PDF)
- Hinweisblatt technische Mindestanforderungen (PDF)
- FAQ und Downloads zum Förderprogramm
- vdW Bayern: Antragsfrist endet am 10. November 2026
Ladepunkte sind erst der Anfang: Lastmanagement, Zähler und Hausanschluss müssen im Betrieb zusammenspielen, damit die Gemeinschaft dauerhaft Kosten spart. Unser Ingenieurteam plant Steuerung und Messung und begleitet den Betrieb mit Monitoring und Reporting. Vereinbaren Sie jetzt Ihr kostenfreies Auftaktgespräch, solange die Antragsfrist läuft.








