- Dekarbonisierungsbonus Thüringen: keine Anträge mehr, nur Mittel 2024
- InnoInvest: Festbetrag 2.500 bis 200.000 € für KMU
- InnoInvest-Dekarbonisierung: unter 25 % Einsparung ausgeschlossen
- GRW seit 01.08.2026: Energieeffizienz bis 55 % Zuschuss, ab 100.000 €
- Passendes Programm in einer Minute: unser Förder-Wegweiser
Wer in Thüringen in sparsamere Anlagen, bessere Steuerung oder weniger CO2 investieren will, stößt bei der Suche nach Landesförderung schnell auf Programme, die längst geschlossen sind. 2026 stehen zwei Landeswege offen, beide mit klaren Hürden. Welcher zu Ihrem Vorhaben passt, zeigt unser Förder-Wegweiser in einer Minute.
Was 2026 offen ist – und was ausgelaufen ist
Der Dekarbonisierungsbonus der Thüringer Aufbaubank (TAB) nimmt keine Anträge mehr an: Es standen nur Mittel für 2024 zur Verfügung. Für kleinere Vorhaben bleibt damit vor allem InnoInvest. Das Programm zahlt kleinen und mittleren Unternehmen einen Festbetrag nach Staffel – von 2.500 Euro bei 5.000 bis 10.000 Euro förderfähiger Investition bis 200.000 Euro bei 800.000 bis 1 Million Euro. Voraussetzung ist eine Innovation: ein neues oder deutlich verbessertes Verfahren, Produkt, Geschäftsmodell oder eine neue Organisation. Dekarbonisierungsvorhaben sind förderfähig, wenn sie in eine dieser Kategorien passen; unter 25 Prozent Energie- oder CO2-Einsparung schließt die TAB sie aus. Erzeugungsanlagen, Speicher und einfache Ersatzinvestitionen fördert InnoInvest nicht. Der Zuschuss ist eine De-minimis-Beihilfe.
Für größere Vorhaben führt der Weg über die GRW-Investitionsförderung. Seit 1. August 2026 gilt eine neue Thüringer Richtlinie mit leichterem Zugang – Details in unserem Beitrag zur GRW-Förderung in Thüringen 2026. Die Mindestinvestition liegt bei 100.000 Euro. Für Energieeffizienzvorhaben steigen die Höchstsätze im C-Fördergebiet auf 55, 45 und 35 Prozent für kleine, mittlere und große Unternehmen, im D-Fördergebiet auf 50, 40 und 30 Prozent. Bemessen werden dabei die Mehrkosten gegenüber einer Vergleichsinvestition; ohne dieses Szenario halbieren sich die Höchstsätze. Laut IHK Erfurt sind auch Anlagen für erneuerbare Energien zum überwiegenden Eigenbedarf förderfähig.
Förder-Wegweiser Thüringen: Welches Landesprogramm passt zu Ihrem Vorhaben?
Wählen Sie Größe, Standort und Investition und haken Sie an, was zutrifft. Die Auswertung erscheint sofort und dient der Orientierung, sie ersetzt keine Förderzusage.
| Programm | Für wen | Investition | Zuschuss | Energie-Bedingung | Status |
|---|---|---|---|---|---|
| InnoInvest (TAB) | KMU der gewerblichen Wirtschaft, u. a. Industrie, Handwerk, Handel, Gastgewerbe | 5.000 € bis 1 Mio. € | Festbetrag 2.500 € bis 200.000 € (De-minimis) | Innovation nötig; Dekarbonisierung erst ab 25 % Einsparung | offen, Richtlinie bis 31.12.2029 |
| GRW-Investitionsförderung (TAB) | u. a. produzierendes Gewerbe und produktionsnahe Dienstleister, alle Größen | ab 100.000 € | Basis 10 bis 40 %, für Energieeffizienz bis 55 % | Zugang über Arbeitsplätze, Abschreibungen oder Produktivität | offen, neue Richtlinie seit 01.08.2026 |
| Dekarbonisierungsbonus (TAB) | KMU | 5.000 € bis 200.000 € | bis 50 % | – | keine Anträge mehr (nur Mittel 2024) |
Einordnung: Erst rechnen, dann das Programm wählen
Unsere Einschätzung: Für viele Effizienzvorhaben im Mittelstand ist das Land nicht die erste Adresse. Die Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft (EEW) deckt in Modul 3 Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software ab; beantragt wird über die Förderzentrale Deutschland, vor Maßnahmenbeginn. Wie das in der Praxis aussieht, zeigt unser Beitrag zu Energiemonitoring und BAFA-Förderung. Interessant wird die Landesförderung, wenn ein Vorhaben echten Innovationscharakter hat oder Teil einer größeren Investition mit GRW-Zugang ist. Ob sich Programme kombinieren lassen, regeln die jeweiligen Richtlinien – das gehört vor jeden Antrag geprüft.
In beiden Landesprogrammen entscheidet die Vorbereitung. InnoInvest verlangt drei vergleichbare Angebote je Wirtschaftsgut, und bei einem Dekarbonisierungsvorhaben muss die Einsparung von mindestens 25 Prozent nachvollziehbar sein. Hier hilft eine messbasierte Ausgangsanalyse: Lastgang, Verbrauch je Anlage und die erwartete Wirkung einer neuen Regelung von Kälte, Druckluft oder Lüftung. Unsere qualifizierten Fachplaner verbinden diese Rechnung mit der Fördermittelberatung – die klassische Energieberatung in Thüringen bleibt die Grundlage. Wer die Einsparung nach der Umsetzung weiter misst, hat zudem den Beleg für Geschäftsführung und Verwendungsnachweis.
Wichtig bleibt die Reihenfolge: erst der Antrag, dann der Auftrag. Bei InnoInvest und GRW darf ein Vorhaben frühestens am Tag nach dem Online-Antrag beginnen, auf eigenes Risiko; schon der unterschriebene Liefer- oder Leistungsvertrag zählt als Beginn. Die InnoInvest-Richtlinie gilt bis Ende 2029. Wie viel Geld ab 2027 bereitsteht, hängt nach unserer Einschätzung am Landeshaushalt – wer 2027 investieren will, sollte das Vorhaben jetzt mit unserer Fördermittelberatung vorbereiten.
Quellen & weiterführende Informationen
- Thüringer Aufbaubank: InnoInvest (Stand 20.10.2026)
- Thüringer Aufbaubank: InnoInvest-Richtlinie (gültig ab 01.09.2025)
- Thüringer Aufbaubank: GRW-Investitionsförderung (Stand 31.08.2026)
- Thüringer Aufbaubank: Dekarbonisierungsbonus Thüringen (Stand 27.07.2026)
- IHK Erfurt: GRW-Förderung in Thüringen 2026
- Förderdatenbank des Bundes: EEW Modul 3
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