- BEG-Einzelmaßnahmen Nichtwohngebäude: 15 % Zuschuss, Deckel 500 €/m²
- MSR ab Gebäudeautomationsgrad B als Einzelmaßnahme förderfähig
- Heizungsoptimierung nur bis 1.000 m² beheizte Fläche
- KfW 263: bis 2.000 €/m², max. 10 Mio. € je Vorhaben
- Tilgungszuschuss 5 bis 15 %, WPB-Bonus plus 10 Prozentpunkte
Ob Schule, Klinik oder Verwaltungsbau: Wer ein Nichtwohngebäude energetisch modernisieren will, steht in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vor einer Grundsatzentscheidung. Einzelmaßnahmen fördert das BAFA mit Zuschüssen, die Sanierung zum Effizienzgebäude die KfW mit Krediten und Tilgungszuschüssen. Beide Wege folgen unterschiedlichen Regeln, und die erste Entscheidung bestimmt mit, was sich später noch sinnvoll fördern lässt.
Zwei Förderwege mit unterschiedlicher Logik
In den Einzelmaßnahmen liegt der Grundfördersatz für Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung bei 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Diese sind bei Nichtwohngebäuden insgesamt auf 500 Euro je Quadratmeter Nettogrundfläche begrenzt, wie wir im Beitrag zum BEG-Förderdeckel für Nichtwohngebäude erläutert haben. Gefördert werden unter anderem Dämmung, Fenster und außenliegender Sonnenschutz, raumlufttechnische Anlagen mit Wärme- oder Kälterückgewinnung, Kältetechnik zur Raumkühlung sowie Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, die mindestens den Gebäudeautomationsgrad B nach DIN V 18599-11 ermöglicht. Für Hülle und Anlagentechnik ist ein Energieeffizienz-Experte einzubinden. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Kommunen und gemeinnützige Organisationen gleichermaßen. Zwei Einschränkungen werden oft übersehen: Die Heizungsoptimierung ist bei Nichtwohngebäuden auf höchstens 1.000 Quadratmeter beheizte Fläche begrenzt, und Innenbeleuchtung wird nicht mehr gefördert.
Der KfW-Kredit 263 fördert dagegen die Sanierung zum Effizienzgebäude, mindestens zur Stufe 70 mit Erneuerbare-Energien- oder Nachhaltigkeits-Klasse. Wärme und Kälte müssen dann zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme stammen. Förderfähig sind bis zu 2.000 Euro je Quadratmeter Nettogrundfläche, höchstens 10 Millionen Euro je Vorhaben. Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten werden zusätzlich gefördert. Der Tilgungszuschuss liegt je nach Stufe zwischen 5 und 15 Prozent, bei der Stufe 70 Erneuerbare Energien entfällt er. Für Worst Performing Buildings kommen 10 Prozentpunkte hinzu, für eine serielle Sanierung bis zu 15 Prozentpunkte. Kommunen nutzen den Kredit 264, der auch als Ergänzungskredit zu bereits zugesagten BAFA-Zuschüssen für Einzelmaßnahmen dient.
Welcher Weg zu welchem Gebäude passt
Nach unserer Einschätzung sind Einzelmaßnahmen der richtige Weg, wenn Budget, Bauablauf oder Nutzung keinen Gesamteingriff zulassen, etwa bei Kliniken im laufenden Betrieb oder Schulen mit engen Ferienfenstern. Für große Gebäude wird dabei die Regelungstechnik zum wichtigsten Hebel: Weil die Heizungsoptimierung oberhalb von 1.000 Quadratmetern entfällt, ist eine MSR-Planung auf Automationsgrad B oft der förderfähige Weg, Heizung, Lüftung und Verschattung bedarfsgerecht zu steuern. Wer die Regelung nach der Inbetriebnahme dauerhaft überwacht, stellt zudem sicher, dass die geplante Einsparung im Betrieb erhalten bleibt. Das Effizienzgebäude spielt seine Stärke aus, wenn Hülle und Wärmeerzeugung ohnehin anstehen und die 65 Prozent erneuerbare Wärme erreichbar sind; dann wirken die höhere Kostenobergrenze und die Boni.
Entscheidend ist die Reihenfolge. Wer heute die Fenster tauscht und in drei Jahren die Wärmepumpe plant, sollte vorher prüfen, ob das Gebäude in einem Zug eine Effizienzgebäude-Stufe erreichen kann. Ab voraussichtlich dem ersten Quartal 2027 kommt ein weiterer Punkt hinzu: Für Dämmmaßnahmen an besonders ineffizienten Gebäuden ist ein Bonus von 5 Prozent vorgesehen, wenn die Maßnahme Teil einer geförderten Energieberatung für Nichtwohngebäude ist. Welche Kombination aus Einzelmaßnahmen, Kredit und Bonus im Einzelfall die höchste Förderung bringt, klärt eine Fördermittelberatung vor dem ersten Auftrag.
Quellen & weiterführende Informationen
- BAFA: Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (Nichtwohngebäude)
- BAFA: Anlagentechnik außer Heizung (Nichtwohngebäude)
- BAFA: Heizungsoptimierung (Nichtwohngebäude)
- BAFA: Bundesförderung für effiziente Gebäude, Förderprogramm im Überblick
- KfW: Nichtwohngebäude – Kredit (263)
- KfW: BEG Kommunen Kredit (264)
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