
Erst im Juli dieses Jahres berichteten wir in einem Beitrag in unserem Blog darüber, dass vermutlich ab 01. Januar 2024 keine neuen Gasheizungen mehr in der Bundesrepublik installiert werden dürfen. Zum 01. Oktober 2022 ist jetzt eine neue Regelung in Kraft getreten und macht die Überprüfung bereits installierter und betriebsfähiger Gasheizungen zur Pflicht. Ansprechpartner sind hier Schornsteinfeger, Energieberater und Heizungsbauunternehmen. Die Überprüfung sollte zeitnah erfolgen und wenn möglich schon an vorhandene Termine, beispielsweise im Rahmen der Wartung, der Feuerstättenschau durch den Schornsteinfeger und natürlich auch im Rahmen einer Energieberatung vorgenommen werden.
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Immer mehr Haushalte sehen sich nach einer Alternative zu ihrer alten Gas- oder Ölheizung um. Die wenigsten werden allerdings noch vor Winterbeginn eine neue Heizung eingebaut bekommen, denn das Material ist rar und Heizungsinstallateure vielerorts auf Wochen ausgebucht. Deshalb sollte die aktuelle Heizung möglichst effizient und bedarfsgerecht arbeiten.
Die Heizungsprüfung und -optimierung muss spätestens zum 15. September 2024 durchgeführt worden sein. Bei Wohngebäuden mit sechs oder mehr Wohneinheiten ist, sofern noch nicht geschehen, bis zu diesem Zeitpunkt zusätzlich ein raumweiser hydraulischer Abgleich Pflicht, wenn mit Gas geheizt wird. Bei zehn und mehr Wohneinheiten ist bereits der 30. September 2023 Stichtag für diese Maßnahmen. Um Kosten zu sparen, ist es sinnvoll, die Prüfung recht bald vornehmen zu lassen. Vereinbaren Sie deshalb gern mit unseren Energieberatern am besten schon jetzt einen Termin.
Die Hintergründe
Hintergrund dieser Maßnahme ist, dass mehr als die Hälfte aller in Deutschland betriebenen Gasheizungen veraltet sind und oftmals hohe Betriebskosten verursachen. Um einen unnötigen Verbrauch zu verhindern und den Erdgasverbrauch in Deutschland zu reduzieren, hat das Bundeswirtschaftsministerium die „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen“ (EnSimiMaV) erlassen, die zwei Jahre gilt. Sie beinhaltet Vorgaben für Privatpersonen, Unternehmen sowie öffentliche Körperschaften.
Geringe Kosten für die Überprüfung zu erwarten – bei gleichzeitig großem Effekt!
Die Untersuchung der Anlage ist für viele Eigentümer sinnvoll. Die Kosten für die Heizungsprüfung liegen voraussichtlich im zwei- bis niedrigen dreistelligen Bereich, die für eine Heizungsoptimierung fallen etwas höher aus, da diese Maßnahme aufwändiger ist. Da sich so der Verbrauch erfahrungsgemäß um bis zu 15 Prozent verringern lässt, haben sich auch diese Kosten schnell amortisiert. Bei der Überprüfung können Mängel erkannt und Schlussfolgerungen darüber getroffen werden, ob eine Optimierung der Einstellungen genügt oder eine Reparatur notwendig ist.
Im Rahmen der jährlichen Wartung des Heizkessels, des Brenners und der Heizungspumpe erfolgt standardmäßig auch eine Systemprüfung und ein Austausch von Verschleißmaterialien. Bei der Prüfung wird zudem geschaut, ob die Heizung hydraulisch abgeglichen werden muss, Dämmmaßnahmen an den Armaturen und Rohren erforderlich sind oder der Austausch der Hocheffizienzpumpe notwendig ist.
Sie interessieren sich für eine Heizungsoptimierung oder einen staatlich geförderten Heizungsaustausch? Unsere KfW- und BAFA-qualifizierten Energieberater informieren Sie gerne Hersteller-neutral zu allen Möglichkeiten rund um die Optimierung Ihrer Heizungsanlage. Rufen Sie uns an, schreiben Sie uns eine Nachricht oder nutzen Sie die Möglichkeit für ein kostenfreies Auftaktgespräch. Wir freuen uns auf Sie.



