- Serielle Sanierung NWG: bis 15 Prozentpunkte Bonus seit 24.09.2026
- Fernwärme-Anschlussleistung künftig nur drei Vertragsjahre korrigierbar (Eckpunkte)
- Klimaziel-Werbung ab 27.09.2026 nur mit geprüftem Umsetzungsplan
- Klinikfonds 50 Mrd. €: energetische Sanierung kein eigener Fördertatbestand
- DIN 18032-1 (Entwurf): Sporthallen raumweise, bedarfsgerecht beheizen und lüften
Seit dem 24. September gibt es bis zu 15 Prozentpunkte Bonus für die serielle Sanierung von Nichtwohngebäuden. Fernwärmekunden müssen sich auf eine Drei-Jahres-Frist bei der Anschlussleistung einstellen, und ab dem 27. September brauchen Klimaziele in der Werbung einen geprüften Umsetzungsplan. Dazu kommen die Frage, was der Krankenhaus-Transformationsfonds bei der Gebäudetechnik tatsächlich fördert, und der Entwurf der DIN 18032-1 für Sporthallen. Die KW 39 im Überblick.
Sanierungsbonus und Fernwärme: Ein Fenster öffnet sich, eines schließt sich
Die KfW fördert die serielle Sanierung jetzt auch bei Nichtwohngebäuden. Wer ein Effizienzgebäude 55 oder 40 mit werkseitig vorgefertigten Fassaden- oder Dachelementen erreicht, erhält 15 Prozentpunkte zusätzlichen Tilgungszuschuss, bei Stufe 70 sind es 5 Prozentpunkte. Die Bedingungen sind technisch eng: Mindestens 80 Prozent der wärmeübertragenden Fassadenfläche müssen aus vorgefertigten Elementen bestehen, Grundlage ist ein digitales 3D-Aufmaß, und die Wärme- und Kälteversorgung muss zu mindestens 65 Prozent aus erneuerbaren Energien oder Abwärme stammen. Energetische Fachplanung und Baubegleitung werden mit 50 Prozent bezuschusst. Unsere Einschätzung: Weil die neue Hülle die Heizlast deutlich senkt, gehören Wärmeerzeuger, Hydraulik und Regelung in dieselbe Planung. Sonst läuft die Anlagentechnik nach der Sanierung überdimensioniert.
Für Fernwärmekunden zeichnet sich dagegen eine Drei-Jahres-Frist bei der Anschlussleistung ab. Heute erlaubt § 3 AVBFernwärmeV eine Anpassung einmal im Jahr und eine Reduktion um bis zu 50 Prozent ohne Nachweis. Nach den Eckpunkten der Bundesregierung vom 26. August soll eine überdimensionierte Leistung künftig nur in den ersten drei Vertragsjahren korrigierbar sein, Anpassungen nach Effizienzmaßnahmen nur noch nach einer Energieberatung. Liegen die Vollbenutzungsstunden deutlich unter 1.800, ist das ein Hinweis auf Überdimensionierung. Wer das jetzt prüft, nutzt die geltende Regel, solange sie noch gilt.
Klimawerbung, Klinikfonds, Sporthallen: Was ab jetzt gilt
Ab dem 27. September braucht jede öffentlich genannte Klimazielaussage einen detaillierten und realistischen Umsetzungsplan, den ein unabhängiger externer Sachverständiger regelmäßig prüft (§ 5 Abs. 3 Nr. 4 UWG). Dazu gehören messbare Ziele, eine belegte Ausgangsbasis und ein Messkonzept für die relevanten Verbräuche. Fehlt der Plan, gilt die Aussage als irreführend. Eine Übergangsfrist gibt es nicht.
Deutlich enger als erwartet fällt der Krankenhaus-Transformationsfonds aus. Von 2026 bis 2035 stehen bis zu 50 Milliarden Euro bereit, der Bund trägt davon 29 Milliarden. Die Förderrichtlinie des Bundesamts für Soziale Sicherung nennt acht Fördertatbestände abschließend, eine energetische Sanierung ist nicht darunter. Heizung, Lüftung, Kälte und Sanitär sind nur förderfähig, wenn sie für ein Strukturvorhaben zwingend erforderlich sind. Klinikträger sollten ihre Gebäudetechnik deshalb von Beginn an mit dem Strukturkonzept verknüpfen.
Für Schulträger und Kommunen liegt mit dem Entwurf der DIN 18032-1 ein neuer Planungsrahmen für Sporthallen vor. Halle und Nebenräume sollen raumweise getrennt und bedarfsgerecht beheizt werden, die Außenluftmengen richten sich nach DIN EN 16798-1. „Bedarfsgerecht“ bedeutet in der Praxis eine Regelung, die die Belegung erkennt und Heizung und Lüftung nachführt. Wer jetzt saniert oder neu plant, sollte die Gebäudeautomation darauf auslegen.
Der Ausblick: Am 24. September haben EEG-Novelle, Netzpaket und die Novelle des Energieeffizienzgesetzes die erste Lesung im Bundestag hinter sich gebracht. Der EnEfG-Entwurf liegt jetzt im Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Für die EEG-Novelle ist eine Abstimmung noch im Oktober nötig, weil die EU-Genehmigung zentraler Bestimmungen zum Jahresende ausläuft.
Quellen & weiterführende Informationen
- KfW: Serielles Sanieren – der neue Bonus für Fassaden
- Bundesregierung: Eckpunkte für das Wärmenetzpaket (26.08.2026)
- Deutscher Bundestag: Drucksache 21/1855 (Änderung des UWG)
- Bundesamt für Soziale Sicherung: Transformationsfonds
- DIN Media: DIN 18032-1 Entwurf 2026-08
- Deutscher Bundestag: Erste Lesung EnEfG-Novelle (24.09.2026)
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