Energie-Fristen November 2026: Förderanträge, Gesetzgebung und Netzanschluss-Termine für Unternehmen, Verwalter und Kommunen

Flachdach einer Produktionshalle mit Photovoltaik, dahinter ein Wohnhaus und eine Freileitung an einem nebligen Novembermorgen
Im November enden Förderfenster für Ladepunkte und Fernwärme, Netzbetreiber vergeben Anschlussleistung neu und der Bundestag stimmt über EEG und Haushalt ab. Unser Fristen-Filter zeigt, welche Termine Sie betreffen.

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Zuletzt aktualisiert am 29.10.2026
  • 10.11.: Antragsschluss Ladepunkte-Förderung für WEG, KMU und Vermieter
  • 01.11.–31.12.: Netze BW öffnet Anmeldefenster für Anschlüsse ab 950 kW
  • 09.–13.11.: Bundestag stimmt voraussichtlich über EEG 2027 und Netzpaket ab
  • Bis 31.12.: Stromsteuer 2025 zurückholen, Heizkostenzähler fernablesbar machen
  • Fristen-Filter: 16 Termine nach Zielgruppe in einer Minute sortiert

Im November schließen sich mehrere Förderfenster, und zugleich fallen in Berlin Entscheidungen, die Ihre Strom- und Wärmekosten 2027 prägen. Wohnungseigentümergemeinschaften und Vermieter haben bis zum 10. November Zeit, die Bundesförderung für Ladepunkte zu beantragen. Netze BW und SH Netz vergeben freie Anschlussleistung in festen Runden statt nach Eingang der Anfrage. Der Bundestag will in der zweiten Novemberwoche über EEG-Novelle und Netzpaket abstimmen und am 27. November den Haushalt 2027 beschließen.

Wir haben jeden Termin an der Originalquelle geprüft und nach Zielgruppen sortiert: Unternehmen und Industrie, Kommunen, Kliniken und große Gebäude sowie WEGs und Hausverwaltungen. Im Fristen-Filter wählen Sie Ihre Gruppe und sehen sofort, wo Sie handeln sollten. Dazu gehören drei Fristen zum Jahresende, die Sie im November anstoßen sollten, damit sie bis zum 31. Dezember sicher erledigt sind.

Alle Energie-Termine im November 2026 auf einen Blick

Termine filtern: Wen betrifft es?

Der Filter gilt für die Tabelle und für den Abschnitt „Alle Termine im Detail“.

DatumTerminBetrifft vor allemHandlungsbedarf
01.11.Stichtag der gesetzlichen Gasspeicher-Füllstände; die Bundesnetzagentur meldet 61,6 Prozent am 28.10.Betriebe mit Gas-Prozesswärme, Wärmenetzbetreiber, Gebäude mit GasheizungBeobachten
01.11.–31.12.Netze BW: erstes Anmeldefenster für Netzanschlüsse ab 950 kW und Batteriespeicher ohne ErzeugungsanlageBetriebe, Ladeparks und Speicherprojekte im Netzgebiet Netze BWHandeln
02.–13.11.Bundestag: zweite und dritte Lesung von EEG 2027 und Netzpaket erwartet, Bundesrat voraussichtlich am 20.11.Betriebe und Kommunen mit PV- oder Speicherplänen, Vorhaben mit NetzanschlussBeobachten
04.11.Sachsen: Antragsfrist im JTF-Förderaufruf zur Dekarbonisierung der FernwärmeFernwärmeerzeuger, Stadtwerke und Unternehmen in der sächsischen JTF-KulisseHandeln
NovemberZuschuss zu den Übertragungsnetzkosten: Bundesregierung bleibt bei 5,525 Mrd. € je Jahr für 2027 bis 2029Alle Stromverbraucher, besonders Betriebe ohne StrompreiskompensationVorbereiten
10.11.„Laden im Mehrparteienhaus“: Antragsschluss für WEG sowie KMU und private VermieterWEGs, Hausverwaltungen, vermietende UnternehmenHandeln
10.11.Überarbeitete ESRS treten in Kraft (Delegierte Verordnung (EU) 2026/1563)Berichtspflichtige Unternehmen und ihre ZuliefererVorbereiten
12.11. / 27.11.Haushalt 2027: Bereinigungssitzung am 12.11., Schlussabstimmung am 27.11.Alle, besonders Antragsteller in Förderprogrammen des BundesBeobachten
bis 23.11.SH Netz: Anmeldung für die aktuelle Vergaberunde freier Netzanschlusskapazitäten (bis 12 Uhr)Bezugskunden über 1.000 kW, Batteriespeicher über 300 kW in Schleswig-HolsteinHandeln
30.11.Ende des Auktionszeitraums, aus dem sich der CO₂-Preis 2027 für die Kostenaufteilung zwischen Vermieter und Mieter ergibtVermieter, Hausverwaltungen, WEGs mit vermieteten EinheitenVorbereiten
30.11.Sanierungsfahrplan (iSFP): Parallelbetrieb der Druckapplikation endet, ab 01.12. nur noch Version 2.7.xEigentümer und WEGs mit laufendem SanierungsfahrplanBeobachten
bis 06.12.Bundesförderung Industrie und Klimaschutz: Projektskizzen im dritten FörderaufrufIndustrieunternehmen mit Dekarbonisierungs- oder CCU/CCS-VorhabenVorbereiten
bis 31.12.Stromsteuer: Entlastungsantrag für das Verbrauchsjahr 2025 (§ 9b StromStG)Unternehmen des Produzierenden Gewerbes, HandwerkHandeln
bis 31.12.Heizkostenverordnung: nicht fernablesbare Zähler und Heizkostenverteiler nachrüsten oder tauschenVermieter, Hausverwaltungen, WEGsHandeln
bis 31.12.Wärmeplanungsgesetz: Wärmenetzbetreiber legen ihren Ausbau- und Dekarbonisierungsfahrplan vor (§ 32 WPG)Stadtwerke, Kommunen und Industrieparks mit eigenem WärmenetzHandeln
offenIED-Umsetzung: Verordnung nach Kabinettsbeschluss vom 28.10. vor der Verkündung, Umweltmanagementsystem bis 01.07.2030Betreiber von Industrieanlagen nach der IndustrieemissionsrichtlinieVorbereiten

Handeln: Frist oder Gelegenheit mit direkter Wirkung. Vorbereiten: Zahlen und Entscheidungen für Ihr Budget 2027. Beobachten: Gesetzgebung oder Entscheidung, deren Ergebnis noch offen ist.

Wo Sie im November wirklich handeln sollten

Förderung sichern: Ladepunkte bis 10. November, Fernwärme in Sachsen bis 4. November

Für WEGs sowie kleine und mittlere Unternehmen und private Vermieter endet die Antragsphase im Programm „Laden im Mehrparteienhaus“ am 10. November, vorbehaltlich der verfügbaren Haushaltsmittel. Gefördert wird je Stellplatz; welche Mindestzahl und welcher Zuschuss für Ihre Anlage gelten, zeigt unser Beitrag zur Ladepunkte-Förderung für Wohnanlagen mit Förderrechner. In der sächsischen JTF-Kulisse müssen vollständige Anträge zur Dekarbonisierung der Fernwärme bereits am 4. November bei der Sächsischen Aufbaubank vorliegen. Unsere Fördermittelberatung prüft kurzfristig, ob ein Antrag noch tragfähig ist.

Geld zurückholen und Pflichten schließen: drei Termine zum Jahresende

Zum 31. Dezember laufen Fristen ab, die sich nicht in der letzten Dezemberwoche erledigen lassen. Unternehmen des Produzierenden Gewerbes können die Stromsteuer-Entlastung für 2025 nur noch bis Jahresende beim Hauptzollamt beantragen; erstattet werden 20 Euro je Megawattstunde abzüglich 250 Euro Sockelbetrag, der Antrag läuft ausschließlich elektronisch. Vermieter und Verwaltungen müssen nicht fernablesbare Heizkostenverteiler und Wärmezähler bis dahin nachrüsten oder tauschen. Betreiber von Wärmenetzen legen ihren Ausbau- und Dekarbonisierungsfahrplan vor, sofern keine BEW-Förderung sie davon befreit. Unsere Einschätzung: Wer im November beauftragt, hat Puffer für Lieferzeiten bei Messgeräten und für Rückfragen der Behörden.

Netzanschluss: Anmeldefenster bei Netze BW und SH Netz

Netze BW öffnet am 1. November erstmals ein Anmeldefenster für Anschlüsse ab 950 Kilowatt und für Batteriespeicher ohne Erzeugungsanlage; Unterlagen sind bis Jahresende einzureichen, vergeben wird voraussichtlich zum 1. März. Bei SH Netz endet die Anmeldung für Bezugskunden über 1.000 Kilowatt und Speicher über 300 Kilowatt am 23. November um 12 Uhr. SH Netz hat dazu Musterverträge für flexible Anschlussvereinbarungen veröffentlicht, Netze BW will in der ersten Runde rund 30 solcher Vereinbarungen schließen. Unsere Einschätzung: Wer seine Last steuern kann, hat bei flexiblen Anschlüssen bessere Karten. Genau dafür plant unser Ingenieurteam die Mess-, Steuer- und Regelungstechnik und belegt den Leistungsbedarf vorab mit einer Lastganganalyse.

Budget 2027: weniger Zuschuss zu den Netzentgelten

Die Bundesregierung bleibt beim Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten bei 5,525 Milliarden Euro pro Jahr für 2027 bis 2029, obwohl der Bundesrat 6,5 Milliarden Euro wie 2026 gefordert hat. Ausgeweitet werden dagegen Strompreiskompensation und Industriestrompreis, die vor allem energieintensiven Branchen zugutekommen. Unsere Einschätzung: Mittelständische Betriebe ohne diese Instrumente sollten 2027 nicht mit dem Entlastungsniveau von 2026 rechnen. Wie Sie Ihre Energiebeschaffung für 2027 aufstellen, klären wir im Auftaktgespräch.

Alle Termine im Detail

Öffnen Sie die Termine, die Ihr Unternehmen, Ihre Kommune oder Ihre Liegenschaft betreffen. Jeder Eintrag nennt, was passiert, wen es betrifft und was wir empfehlen.

Filter für die Details (gleiche Auswahl wie in der Tabelle)

Was passiert: Das Energiewirtschaftsgesetz sieht in § 35b Soll-Füllstände der Gasspeicher zu festen Stichtagen vor, einer davon ist der 1. November; die Vorschrift ist bis zum 31. März 2027 anzuwenden. Am 28. Oktober lag der Füllstand laut Bundesnetzagentur bei 61,6 Prozent. Die Behörde bewertet die Versorgung als stabil, hält das Erreichen der Ziele zum November für nicht zwingend und rechnet mit einem niedrigen Füllstand zum Ende des Winters.

Wen es betrifft: Unternehmen mit Gas-Prozesswärme, Betreiber von Wärmenetzen, Kliniken sowie Verwaltungen von Gebäuden mit Gaszentralheizung.

Unsere Empfehlung: Kein Grund zur Sorge um die Versorgung, wohl aber um den Preis: Offene Gasmengen für den Spätwinter sollten Sie in Ihrer Beschaffung bewusst absichern. Hintergrund lesen Sie in unserem Beitrag zum Preisrisiko im Winter 2026/27.

Was passiert: Netze BW vergibt freie Anschlusskapazitäten für die drei Folgejahre künftig in einer jährlichen Runde nach Punkten statt nach Eingang. Das erste Fenster öffnet am 1. November, Unterlagen sind bis Jahresende einzureichen, Rückmeldung und Vergabe sind für den 1. März geplant. Gewertet werden Projektreife (bis 50 Punkte), Ortsgebundenheit (34) und Frühzeitigkeit (bis 16); in der ersten Runde sollen auch rund 30 flexible Anschlussvereinbarungen vergeben werden. Ausgenommen sind unter anderem Einrichtungen der Daseinsvorsorge und Großwärmepumpen.

Wen es betrifft: Unternehmen, Rechenzentren, Ladeparks und Speicherprojekte mit neuem oder größerem Anschluss ab 950 kW im Netzgebiet von Netze BW.

Unsere Empfehlung: Nachweise zu Fläche, Genehmigung und Übergabestation jetzt bündeln und den Leistungsbedarf mit einer Lastganganalyse belegen. Warum Steuerbarkeit beim Netzanschluss zählt, lesen Sie in unserem Beitrag zum Punkteverfahren beim Netzanschluss.

Was passiert: Der Bundestag tagt im November in den Wochen vom 2. bis 6., vom 9. bis 13. und vom 23. bis 27. November. Der Bundesverband Erneuerbare Energie erwartet die Abstimmung über EEG-Novelle und Netzpaket in der Woche vom 9. bis 13. November und die Befassung des Bundesrats am 20. November. Offen ist, ob die EU-Kommission ihre beihilferechtliche Prüfung rechtzeitig zum 1. Januar 2027 abschließt.

Wen es betrifft: Unternehmen, Kommunen und Wohnanlagen, die Photovoltaik, Speicher oder einen größeren Netzanschluss planen.

Unsere Empfehlung: Laufende Projekte nicht anhalten, aber die Wirtschaftlichkeit mit Eigenverbrauch und Speicher statt mit fester Vergütung rechnen. Was das Kabinett beschlossen hat, lesen Sie in unserem Beitrag zur EEG-Novelle.

Was passiert: Vollständige Anträge im Förderaufruf zur Dekarbonisierung der Fernwärmeerzeugung müssen bis zum 4. November bei der Sächsischen Aufbaubank eingehen. Antragsberechtigt sind Vorhaben in der Gebietskulisse des Just Transition Fund in der Lausitz und im Mitteldeutschen Revier.

Wen es betrifft: Stadtwerke, kommunale Unternehmen und Betriebe, die Fernwärme erzeugen und ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in der Fördergebietskulisse haben.

Unsere Empfehlung: Nur noch vollständig vorbereitete Anträge einreichen; Nachbesserungen nach Fristende sind nicht vorgesehen. Fördersätze und Anforderungen fasst unser Beitrag zum JTF-Förderaufruf Fernwärme zusammen.

Was passiert: In ihrer Gegenäußerung vom 28. Oktober hält die Bundesregierung an 5,525 Milliarden Euro pro Jahr fest, rund eine Milliarde weniger als 2026; der Bundesrat hatte 6,5 Milliarden Euro gefordert. Zugleich steigt die Strompreiskompensation 2027 um eine Milliarde auf 5 Milliarden Euro, für den Industriestrompreis sind rund 2,4 Milliarden Euro eingeplant. Insgesamt sieht der Klima- und Transformationsfonds 2027 für Entlastungen bei den Energiekosten 13,3 Milliarden Euro vor.

Wen es betrifft: Alle Stromverbraucher; spürbar vor allem für mittelständische Betriebe, die weder Strompreiskompensation noch Industriestrompreis erhalten.

Unsere Empfehlung: Für 2027 nicht mit dem Entlastungsniveau von 2026 kalkulieren (unsere Einschätzung) und prüfen, ob die erweiterte Strompreiskompensation für Ihre Branche infrage kommt.

Was passiert: Die Bundesförderung für Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern nimmt Anträge von Wohnungseigentümergemeinschaften sowie von kleinen und mittleren Unternehmen und Privateigentümern bis zum 10. November an, vorbehaltlich der verfügbaren Haushaltsmittel. Der Aufruf für Unternehmen mit großen Wohnbeständen endete bereits am 15. Oktober.

Wen es betrifft: WEGs, Hausverwaltungen, private Vermieter und kleine und mittlere Wohnungsunternehmen.

Unsere Empfehlung: Antrag nicht auf den letzten Tag schieben, weil die Mittel vorher ausgeschöpft sein können. Mindestzahl, Zuschuss und Technikpflichten zeigt unser Beitrag zur Ladepunkte-Förderung für Wohnanlagen mit Förderrechner.

Was passiert: Die überarbeiteten Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung wurden am 21. September im EU-Amtsblatt veröffentlicht und treten am 10. November in Kraft. Anzuwenden sind sie spätestens für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2027; für 2026 besteht ein Wahlrecht zwischen alten und neuen Standards. Der freiwillige Standard für nicht berichtspflichtige Unternehmen gilt bereits seit dem 24. September.

Wen es betrifft: Berichtspflichtige Unternehmen sowie Zulieferer, die von Kunden nach Energie- und CO₂-Daten gefragt werden.

Unsere Empfehlung: Energie- und Emissionsdaten aus Messkonzept und Energiemanagement ableiten statt jährlich neu zu schätzen. Was Zulieferer betrifft, lesen Sie in unserem Beitrag zum freiwilligen EU-Standard.

Was passiert: Der Haushaltsausschuss klärt in der Bereinigungssitzung am 12. November die letzten offenen Posten; die zweite Lesung folgt vom 24. bis 27. November, die Schlussabstimmung am 27. November. Von diesem Beschluss hängen Programme aus dem Klima- und Transformationsfonds ab; so stehen etwa die Mittel für die nächste Runde der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz unter Haushaltsvorbehalt. Eine Senkung der Stromsteuer für alle Unternehmen ist laut ZfK ein Ziel der Union, im Haushaltsentwurf aber nicht eingeplant.

Wen es betrifft: Alle Unternehmen, Kommunen und Verwaltungen, die 2027 Förderung des Bundes beantragen wollen.

Unsere Empfehlung: Förderanträge für 2027 vorbereiten, aber Zusagen erst nach dem Haushaltsbeschluss fest einplanen. Unsere Fördermittelberatung ordnet ein, welche Programme gesichert sind.

Was passiert: SH Netz vergibt freie Anschlusskapazitäten über ein kriterienbasiertes Zuteilungsverfahren. Teilnehmen müssen Bezugskunden mit mehr als 1.000 Kilowatt und Batteriespeicher mit mehr als 300 Kilowatt. Die Anmeldung läuft seit dem 12. Oktober und endet am 23. November um 12 Uhr. Parallel hat der Netzbetreiber Musterverträge für flexible Anschlussvereinbarungen veröffentlicht, darunter eine Variante für flexible Großverbraucher.

Wen es betrifft: Industrie, Gewerbe, Rechenzentren und Speicherprojekte im Netzgebiet von SH Netz.

Unsere Empfehlung: Prüfen, ob eine flexible Anschlussvereinbarung schneller zum Ziel führt. Das setzt eine steuerbare Last voraus, die unser Ingenieurteam mit der Mess-, Steuer- und Regelungstechnik plant.

Was passiert: Ab 2027 richtet sich der CO₂-Preis für die Aufteilung zwischen Vermieter und Mieter nach dem Durchschnittspreis der Versteigerungen im nationalen Emissionshandel vom 1. Juli bis 30. November des Vorjahres (§ 4 CO2KostAufG). Das Umweltbundesamt veröffentlicht den Preis spätestens zehn Werktage vor Jahresbeginn.

Wen es betrifft: Vermieter, Hausverwaltungen und WEGs mit vermieteten Wohnungen oder Gewerbeeinheiten.

Unsere Empfehlung: Vorauszahlungen und Abrechnungssoftware auf den neuen Preis vorbereiten. Wie sich die Kosten nach Stufen verteilen, zeigt unser Beitrag zu den CO₂-Kosten 2027 mit Rechner.

Was passiert: Laut Energieeffizienz-Expertenliste laufen die Versionen 2.6.1 und 2.7.1 der Druckapplikation für den individuellen Sanierungsfahrplan noch bis zum 30. November parallel. Ab dem 1. Dezember sind alle Sanierungsfahrpläne mit Version 2.7.x auszugeben.

Wen es betrifft: Eigentümer und WEGs, deren Sanierungsfahrplan gerade erstellt wird.

Unsere Empfehlung: Mit Ihrem Energieberater klären, ob der Fahrplan noch im November übergeben wird oder in der neuen Version erscheint. Wie WEGs vom Sanierungsfahrplan profitieren, lesen Sie auf unserer Seite für Wohnungseigentümergemeinschaften.

Was passiert: Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 19. Oktober zwei Aufrufe im Bundesanzeiger veröffentlicht: zur Dekarbonisierung der Industrie (Modul 1, Teilmodul 3) und zum Carbon Management (Modul 2, Teilmodul 2). Industrieunternehmen können Projektskizzen bis zum 6. Dezember einreichen. Die Mittel stehen unter dem Vorbehalt des Haushaltsgesetzes 2027.

Wen es betrifft: Industrieunternehmen, die CO₂-Emissionen ihrer Prozesse durch Investitionen senken oder CO₂-Abscheidung und -Nutzung einsetzen wollen.

Unsere Empfehlung: Die Skizze braucht eine belastbare CO₂-Bilanz und einen Pfad bis zur Klimaneutralität; genau das liefert ein Transformationsplan. Den Programmrahmen erklärt unser Beitrag zur BIK-Förderung.

Was passiert: Unternehmen des Produzierenden Gewerbes können die Entlastung für ihren Stromverbrauch 2025 noch bis zum 31. Dezember 2026 beim Hauptzollamt beantragen. Erstattet werden 20 Euro je Megawattstunde abzüglich eines Sockelbetrags von 250 Euro; für 2025 lohnt sich der Antrag damit ab rund 12.500 Kilowattstunden. Der Antrag läuft nur elektronisch über das Zoll-Portal mit ELSTER-Organisationszertifikat.

Wen es betrifft: Industrie, produzierendes Gewerbe und Handwerksbetriebe wie Bäckereien, Metallbauer oder Druckereien.

Unsere Empfehlung: Zertifikat und Verbrauchsnachweise jetzt beschaffen, denn die Einrichtung des Portalzugangs braucht Zeit. Wie wir Strom- und Energiesteuer zurückholen, lesen Sie unter Steuererstattung für Energiekosten.

Was passiert: Nicht fernablesbare Wärmezähler, Warmwasserzähler und Heizkostenverteiler, die bis zum 1. Dezember 2021 eingebaut wurden, müssen bis zum 31. Dezember 2026 nachgerüstet oder ersetzt sein (§ 5 Abs. 3 HeizkostenV). Ausnahmen gelten nur bei technischer Unmöglichkeit oder unbilliger Härte. Fehlt die Fernablesbarkeit, dürfen Mieter ihren Kostenanteil um 3 Prozent kürzen (§ 12 Abs. 1); zwischen Wohnungseigentümer und Gemeinschaft gilt das Kürzungsrecht nicht.

Wen es betrifft: Vermieter, Hausverwaltungen und WEGs mit vermieteten Einheiten.

Unsere Empfehlung: Austausch jetzt beauftragen, solange Messdienstleister noch Termine frei haben. Details und Beschlussfragen fasst unser Beitrag zur Heizkostenverordnung 2026 zusammen.

Was passiert: Betreiber von Wärmenetzen, die noch nicht vollständig mit erneuerbarer Wärme oder unvermeidbarer Abwärme gespeist werden, müssen bis zum 31. Dezember 2026 einen Ausbau- und Dekarbonisierungsfahrplan erstellen, der zuständigen Behörde vorlegen und veröffentlichen. Netze bis 1 Kilometer Länge sind ausgenommen, Netze bis 10 Kilometer mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Wärme dürfen vereinfacht berichten. Die Pflicht entfällt, wenn ein BEW-Transformationsplan mit Modul-1-Antrag bis Ende 2025 vorliegt oder bis Ende 2026 durch Modul-2-Bescheid gebilligt wird.

Wen es betrifft: Stadtwerke, Kommunen mit eigenem Netz, Wohnungsunternehmen und Industrieparks, die ein Wärmenetz betreiben.

Unsere Empfehlung: Prüfen, ob eine BEW-Billigung bis Jahresende realistisch ist; sonst den Fahrplan nach Anlage 3 erstellen. Was die BEW-Fristen bedeuten, lesen Sie in unserem Beitrag zum BEW-Transformationsplan.

Was passiert: Der Bundesrat hat der Verordnung zur Umsetzung der novellierten Industrieemissionsrichtlinie am 25. September mit Änderungen zugestimmt, das Bundeskabinett hat diese Änderungen am 28. Oktober angenommen; damit kann die Verordnung verkündet werden. Die neue 45. BImSchV verlangt ein Umweltmanagementsystem, dessen Konformität erstmals bis zum 1. Juli 2030 und danach mindestens alle drei Jahre nachzuweisen ist, etwa über EMAS oder ISO 14001.

Wen es betrifft: Betreiber genehmigungsbedürftiger Industrieanlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie.

Unsere Empfehlung: Ein bestehendes Energiemanagement nach ISO 50001 lässt sich mit EMAS oder ISO 14001 verzahnen, damit das Messkonzept nur einmal aufgebaut wird. Den Hintergrund lesen Sie in unserem Beitrag zur IED-Richtlinie.

Häufige Fragen zu den Energie-Fristen im November 2026

Echte Einreichungsfristen sind der 4. November für den sächsischen JTF-Förderaufruf zur Fernwärme, der 10. November für die Ladepunkte-Förderung „Laden im Mehrparteienhaus“ und der 23. November für die Anmeldung bei SH Netz. Bei Netze BW öffnet am 1. November ein Anmeldefenster bis Jahresende. Die übrigen Termine betreffen Gesetzgebung und Haushalt; sie verlangen Vorbereitung, aber noch keine Umsetzung.

Der Entlastungsantrag nach § 9b Stromsteuergesetz für das Verbrauchsjahr 2025 ist bis zum 31. Dezember 2026 beim Hauptzollamt zu stellen. Erstattet werden 20 Euro je Megawattstunde abzüglich 250 Euro Sockelbetrag, sodass sich der Antrag ab rund 12.500 Kilowattstunden lohnt. Eingereicht wird nur elektronisch über das Zoll-Portal.

Netze BW und SH Netz vergeben freie Anschlusskapazität für größere Anschlüsse nicht mehr nach Eingang, sondern in festen Runden nach Kriterien wie Projektreife und Ortsgebundenheit. Wer in eine Runde will, muss sich im Anmeldefenster mit Nachweisen bewerben; wer sie verpasst, wartet bis zur nächsten Runde. Flexible Anschlussvereinbarungen können eine schnellere Alternative sein, wenn die Last steuerbar ist.

Maßgeblich ist der Durchschnittspreis der Versteigerungen im nationalen Emissionshandel vom 1. Juli bis 30. November 2026. Das Umweltbundesamt veröffentlicht den Wert spätestens zehn Werktage vor dem 1. Januar 2027. Vermieter sollten Vorauszahlungen und Abrechnungssoftware bis dahin vorbereiten.

Der Bundesverband Erneuerbare Energie erwartet die zweite und dritte Lesung in der Sitzungswoche vom 9. bis 13. November und die Befassung des Bundesrats am 20. November. Ob die EU-Kommission die beihilferechtliche Genehmigung rechtzeitig zum 1. Januar 2027 erteilt, ist offen.

Ausblick: Was im Dezember folgt

  • 1. Dezember: Sanierungsfahrpläne nur noch mit der Druckapplikation in Version 2.7.x.
  • 6. Dezember: Skizzenfrist im dritten Förderaufruf der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz.
  • 7. bis 11. und 14. bis 18. Dezember: letzte Sitzungswochen des Bundestags im Jahr 2026.
  • Spätestens zehn Werktage vor Jahresbeginn: Das Umweltbundesamt veröffentlicht den CO₂-Preis 2027 für die Kostenaufteilung.
  • 31. Dezember: Stromsteuer-Entlastung 2025, fernablesbare Messgeräte nach Heizkostenverordnung und Fahrpläne für Wärmenetze.

Unsere Einschätzung: Der November ist der letzte volle Arbeitsmonat, um Förderanträge und Jahresendpflichten ohne Hektik abzuschließen. Wer Netzanschluss, Förderung und Messtechnik zusammen plant, vermeidet doppelte Arbeit und geht mit belastbaren Zahlen in die Budgetrunde 2027.

Quellen & weiterführende Informationen

Im November entscheidet sich, ob Förderanträge, Netzanschluss und Jahresendpflichten rechtzeitig stehen. Unser Ingenieurteam prüft Ihre Liegenschaften gegen alle Termine, plant die nötige Mess-, Steuer- und Regelungstechnik und begleitet den Betrieb danach dauerhaft mit Monitoring und Reporting. Vereinbaren Sie jetzt Ihr kostenfreies Auftaktgespräch und gehen Sie mit einem klaren Plan in das Jahr 2027.

Bild von Cornelius Ober

Cornelius Ober

Geschäftsführender Gesellschafter der Cornelius Ober GmbH, Dipl.-Wirtschaftsingenieur (FH) und zertifizierter Fachingenieur TGA (VDI). Seit 2009 plant und begleitet er mit seinem Ingenieurteam Heizung, Klima, Lüftung, Gebäudeautomation und Förderung für Unternehmen, Kommunen und große Gebäude.

Wie unsere Fachbeiträge entstehen und geprüft werden, beschreiben unsere Redaktionsgrundsätze.

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