Strompreiskompensation für 31 Branchen: EU genehmigt größte Ausweitung aller Zeiten – rückwirkend für 2025

Glühende Glasschmelzlinie mit Stromschienen in einer energieintensiven Produktionshalle
Die EU-Kommission genehmigt die größte Ausweitung der Strompreiskompensation: 31 statt 11 Branchen profitieren, rückwirkend für 2025. Wer jetzt Anträge stellt, sichert sich spürbare Entlastung bei den Stromkosten.

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  • Die EU-Kommission hat am 8. Juli 2026 die Ausweitung der deutschen Strompreiskompensation genehmigt – rückwirkend für das Abrechnungsjahr 2025.
  • 20 neue Branchen kommen hinzu, darunter die organische Chemie und die Glasindustrie – insgesamt sind jetzt 31 Sektoren antragsberechtigt.
  • Für bereits berechtigte Branchen wie die Stahlindustrie steigt die Beihilfeintensität auf 80 Prozent.
  • Chemieparks werden nach jahrzehntelangem Streit erstmals von der Regelung erfasst.
  • Anträge sind bereits über die DEHSt möglich; für die Abrechnungsjahre ab 2026 ist eine Weiterentwicklung des Instruments angekündigt.

Die Europäische Kommission hat am 8. Juli 2026 die Ausweitung der deutschen Strompreiskompensation beihilferechtlich genehmigt. Rückwirkend für das Abrechnungsjahr 2025 können damit 20 zusätzliche energie- und handelsintensive Branchen ihre Stromkosten spürbar senken – insgesamt sind nun 31 Sektoren antragsberechtigt statt bisher elf. Das Bundeswirtschaftsministerium bezeichnet die Erweiterung als die bislang umfangreichste in der Geschichte des Instruments. Für Industrie und energieintensiven Mittelstand ist das mehr als eine Randnotiz: Das Antragsverfahren läuft bereits.

Was sich konkret ändert: 31 Sektoren und bis zu 80 Prozent Beihilfeintensität

Die Strompreiskompensation entlastet Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen und zugleich erhebliche Strommengen benötigen – als Ausgleich für die emissionshandelsbedingten Kosten im Strompreis und damit als Baustein des Carbon-Leakage-Schutzes. Zu den neu aufgenommenen Sektoren zählen unter anderem die organische Chemie und die Glasindustrie. Für bereits beihilfeberechtigte Branchen wie die Stahlindustrie wird die Beihilfeintensität auf 80 Prozent angehoben. Bemerkenswert ist zudem: Die Konstellation von Chemieparks wird nach jahrzehntelangem Streit erstmals erfasst – ein Punkt, der gerade für die Chemieindustrie mit ihren komplexen Standortstrukturen relevant ist.

Zuständig für das Antragsverfahren ist die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt. Unternehmen können ihre Anträge für das laufende Verfahren bereits stellen. Die novellierte Richtlinie wird in Kürze im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt anschließend in Kraft.

Einordnung: Entlastung mit Ansage – aber nur für Unternehmen, die handeln

Die Ausweitung fügt sich in eine Reihe von Entlastungsinstrumenten, die die Bundesregierung 2026 für die Industrie auf den Weg gebracht hat – allen voran den Industriestrompreis mit einem Zielpreis von rund 5 ct/kWh. Aus unserer Sicht ist die Strompreiskompensation für viele Betriebe der schneller wirksame Hebel: Sie greift rückwirkend für 2025, während der Industriestrompreis erst 2027 rückwirkend beantragt werden kann. Unsere Einschätzung: Wer in einem der 20 neuen Sektoren tätig ist, sollte die eigene Antragsberechtigung jetzt prüfen – nicht erst nach der Sommerpause. Beihilferechtliche Verfahren belohnen Vorbereitung, und die Nachweisführung zu Strommengen und Produktionsdaten braucht Vorlauf.

Strategisch gedacht ist die Kompensation zudem kein Ersatz für Effizienz, sondern deren Finanzierungsbaustein: Wer die Entlastung in Messtechnik, Prozessoptimierung oder Eigenerzeugung reinvestiert, senkt seine Stromkosten dauerhaft – unabhängig von künftigen Förderentscheidungen. Unsere qualifizierten Energieberater prüfen im Rahmen der Fördermittelberatung, welche Instrumente sich für Ihr Unternehmen kombinieren lassen.

Der Blick nach vorn: Die Bundesregierung will die Strompreiskompensation für die Abrechnungsjahre ab 2026 weiterentwickeln, die Verbesserungen dauerhaft verankern und bürokratische Hürden abbauen. Auch diese Fassung muss der EU-Kommission erneut zur Genehmigung vorgelegt werden. Planungssicherheit über 2025 hinaus gibt es also noch nicht – umso wichtiger, das jetzt geöffnete Fenster zu nutzen.

Quellen & weiterführende Informationen

Gehört Ihr Unternehmen zu den 31 antragsberechtigten Branchen – oder wollen Sie es rechtssicher prüfen lassen? Unsere qualifizierten Energieberater bewerten Ihre Antragschancen und kombinieren die Strompreiskompensation mit weiteren Förderinstrumenten. Vereinbaren Sie jetzt Ihr kostenfreies Auftaktgespräch.

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