- Netze BW und Bayernwerk beenden das Windhundprinzip beim Netzanschluss
- Bayernwerk: Kriterienverfahren für Speicher über 300 kW, Verbraucher über 1.000 kW
- Netze BW startet Punkteverfahren zum 1. November 2026
- Projektreife und Flexibilitätsbereitschaft entscheiden über die Zuteilung
- Steuerungstechnik und Monitoring werden zur Eintrittskarte ins Netz
Beim Netzanschluss galt jahrzehntelang das Windhundprinzip: Wer zuerst beantragte, wurde zuerst bedient. Zwei der größten deutschen Verteilnetzbetreiber verabschieden sich nun davon. Die Bayernwerk Netz GmbH vergibt Anschlusskapazitäten für Batteriespeicher mit mehr als 300 Kilowatt und Bezugskunden mit mehr als 1.000 Kilowatt Leistungsbedarf ab sofort über ein kriterienbasiertes Zuteilungsverfahren. Netze BW stellt zum 1. November 2026 auf ein Punkteverfahren für Erzeugungsanlagen ab 950 Kilowatt und Stand-alone-Speicher um. Für Industriebetriebe, Rechenzentren und Speicherprojekte ändern sich damit die Spielregeln grundlegend.
Vom Windhundprinzip zum Kriterienkatalog
Bayernwerk Netz sammelt Anträge künftig in halbjährlichen Zyklen und priorisiert sie nach veröffentlichten Kriterien: Neben dem Reifegrad des Projekts zählen die Flexibilitätsbereitschaft, mögliche Co-Location mit Erneuerbaren-Anlagen, die Rücksichtnahme auf die lokale Infrastruktur, die Ortsgebundenheit durch bereits getätigte Investitionen sowie der Beitrag zu den gesetzlichen Klimazielen. Eine Realisierungskaution soll spekulative Anträge verhindern; das digitale Antragsportal startet am 12. Oktober 2026. Ausgenommen bleiben schützenswerte Einrichtungen wie Krankenhäuser, Rettungsdienste und Bildungseinrichtungen sowie Grünstromspeicher und Wärmeprojekte aus der kommunalen Wärmeplanung. Zusätzliche Kapazität schafft das Verfahren allerdings nicht – parallel investiert der Netzbetreiber von 2026 bis 2030 rund zwölf Milliarden Euro in den Netzausbau. Netze BW koppelt die Vergabe ebenfalls an die Projektreife und bietet ergänzend rund 30 flexible Netzanschlussvereinbarungen an. Den regulatorischen Rahmen dafür hat das Netzanschlusspaket vorgezeichnet.
Steuerbarkeit wird zur harten Währung
Aus unserer Sicht als Ingenieurteam markiert vor allem ein Kriterium den Paradigmenwechsel: die Flexibilitätsbereitschaft. Wer Lasten, Erzeugung und Speicher über Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR) gezielt fahren kann, gilt dem Netzbetreiber als netzdienlich – und rückt in der Prioritätenliste nach oben. Steuerungstechnik wandelt sich damit vom Kostenfaktor zur Eintrittskarte ins Netz: Ein Gewerbespeicher mit Fahrplansteuerung, ein Produktionsbetrieb mit aktiver Lastspitzenkappung oder eine Liegenschaft mit dokumentiertem Energiemonitoring bringt belastbare Argumente in das Verfahren ein. Grundlage ist immer die Kenntnis des eigenen Lastprofils: Eine Lastganganalyse zeigt, welche Anschlussleistung tatsächlich benötigt wird und welche Flexibilität sich dem Netzbetreiber anbieten lässt.
Die halbjährlichen Zuteilungszyklen haben eine praktische Konsequenz: Wer unvorbereitet in einen Zyklus geht, verliert im schlechtesten Fall sechs Monate oder mehr. Projektreife, Messdaten und ein schlüssiges Flexibilitätskonzept sollten deshalb vor der Antragstellung stehen – nicht danach entstehen.
Wir gehen davon aus, dass weitere Verteilnetzbetreiber ähnliche Verfahren einführen werden, denn der Engpass Netzkapazität bleibt bestehen. Unternehmen und Kommunen, die Elektrifizierung, Speicher oder Photovoltaik planen, sollten Steuerbarkeit von Beginn an mitplanen: mit fachlicher Planung der MSR-Technik, kontinuierlichem Monitoring im Betrieb und qualifizierter Energieberatung bei Anschlussstrategie und Fördermitteln. So wird aus der neuen Vergabelogik ein Wettbewerbsvorteil statt eines Projektrisikos.
Quellen & weiterführende Informationen
- pv magazine (19.08.2026): Bayernwerk definiert neue Kriterien für den Netzanschluss großer Speicher und Verbraucher
- pv magazine (13.08.2026): Netze BW führt Reifegradverfahren für Netzanschluss ein
- Bayernwerk-Pressemitteilung (17.08.2026): Kriterienbasiertes Zuteilungsverfahren
- Solarserver (17.08.2026): Netze BW ändert Regeln für Netzanschlüsse
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