- Netzanschluss neuer Wind- und PV-Freiflächenanlagen ab 2027 auf 70 % begrenzt
- Kapazitätslimitierte Gebiete: Entschädigungsverzicht ab 5 % Abregelung, max. 6 Jahre
- Kommunale Beteiligung steigt von 0,2 auf 0,3 ct/kWh
- Baukostenzuschüsse noch offen – Bundesnetzagentur legt Verfahren später fest
- EU-Beihilfegenehmigung ausstehend, Inkrafttreten zum 1.1.2027 unsicher
Das Netzanschlusspaket hat die Kabinettshürde genommen und geht im September in den Bundestag. Während die parallele EEG-Novelle vor allem das Ende der Einspeisevergütung regelt, verändert das Netzpaket etwas Grundlegenderes: Es entscheidet darüber, wie viel Strom eine neue Anlage überhaupt ins Netz bringen darf – und wer das Risiko trägt, wenn das Netz sie nicht aufnimmt.
Die 70-Prozent-Regel und die kapazitätslimitierten Netzgebiete
Nach der Zusammenfassung des Bundesumweltministeriums zum Kabinettsbeschluss soll die Netzanschlussleistung neuer Windenergieanlagen an Land und neuer PV-Freiflächenanlagen ab 2027 bundesweit auf 70 Prozent ihrer Kapazität begrenzt werden. Dachanlagen sind davon nicht betroffen. Der Gedanke dahinter: Seltene Einspeisespitzen treiben den Netzausbau, ohne viel zur Jahresarbeit beizutragen. Wer die gekappten Spitzen dennoch nutzen will, braucht einen Speicher direkt am Standort – die sogenannte Co-Location wird damit vom Zusatzgeschäft zum Planungsbestandteil.
Kernstück des Gesetzes ist daneben die Möglichkeit für Netzbetreiber, kapazitätslimitierte Netzgebiete auszuweisen. Neue Anlagen werden dort angeschlossen, verzichten aber teilweise auf die Entschädigung für netzbedingte Abregelung. Gegenüber dem geleakten Entwurf wurden zwei Werte entschärft: Die nötige Abregelungsquote steigt von drei auf fünf Prozent, die maximale Dauer sinkt von zehn auf sechs Jahre. Werden die Voraussetzungen drei Kalenderjahre in Folge nicht erfüllt, muss die Limitierung aufgehoben werden. Für Kommunen enthält das Paket zudem eine Verbesserung: Der Beitrag, den sie je Kilowattstunde aus der Nähe zu Erneuerbaren-Anlagen erhalten können, steigt von 0,2 auf 0,3 Cent.
Was Projektierer, Kommunen und Unternehmen daraus ableiten sollten
Aus unserer Sicht verschiebt das Paket die Standortfrage vom Nebenkriterium zum Hauptkriterium. Zwei identische Anlagen können sich künftig allein durch die Netzsituation in ihrer Wirtschaftlichkeit deutlich unterscheiden. Wer plant, sollte deshalb früh beim zuständigen Netzbetreiber klären, ob ein Standort als Engpassgebiet infrage kommt – diese Auskunft gehört in die Kalkulation, bevor Flächen gesichert werden. Für Kommunen heißt das, Flächenausweisung und Netzrealität zusammenzudenken, statt sie nacheinander zu behandeln. Unternehmen, die Eigenstrom planen, sollten prüfen, ob ein Batteriespeicher die gekappten Spitzen wirtschaftlich auffängt.
Offen bleiben zwei Kostenposten: Die Bundesnetzagentur soll erst noch festlegen, nach welchen Kriterien Netzbetreiber Baukostenzuschüsse erheben und regional differenzieren dürfen. Und die EEG-Novelle braucht eine beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission, bevor sie zum 1. Januar 2027 in Kraft treten kann; ob diese rechtzeitig vorliegt, ist nach Angaben des Ministeriums selbst noch offen. Der Bundesverband WindEnergie fordert im parlamentarischen Verfahren deutliche Nachbesserungen, unter anderem eine verbindliche Überbauung von Netzverknüpfungspunkten und bessere Bedingungen für Direktbelieferung und langfristige Stromlieferverträge.
Ein Kabinettsbeschluss ist ein Regierungsentwurf, kein geltendes Recht – im Bundestagsverfahren können sich Schwellenwerte noch verschieben. Wer 2027 investieren will, sollte die Kalkulation deshalb jetzt in Varianten aufsetzen statt auf einen Endstand zu warten. Eine fundierte Energieberatung macht sichtbar, welche Stellschrauben tatsächlich über die Rendite entscheiden.
Quellen & weiterführende Informationen
Ob Freiflächenprojekt, Gewerbedach oder kommunale Fläche: Unsere qualifizierten Energieberater prüfen, wie sich die geplante 70-Prozent-Grenze und ein möglicher Engpassgebiets-Status auf Ihre Kalkulation auswirken. Sichern Sie sich Ihr kostenfreies Auftaktgespräch – wir zeigen Ihnen, welche Standort- und Speicheroptionen Ihr Projekt belastbar machen.



