- Kabinett beschließt EEG-Novelle und Netzanschlusspaket am 29. Juli 2026
- Feste Einspeisevergütung für neue Wind-, PV- und Biomasseanlagen endet
- PV-Neuanlagen unter 25 kW erhalten ab 2027 keine dauerhafte Förderung
- Netz-Hotspots: Entschädigung bei Abregelung entfällt, gedeckelt und befristet
- Eigenverbrauch und PPA werden zum entscheidenden Wirtschaftlichkeitshebel
Das Bundeskabinett hat am 29. Juli 2026 die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und das Netzanschlusspaket beschlossen – und damit den größten Systemwechsel seit Einführung der Förderung eingeleitet. Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche spricht ausdrücklich von einem „Paradigmenwechsel“: Erstmals soll beim Ausbau der Erneuerbaren systematisch berücksichtigt werden, wo neue Anlagen für das Stromnetz sinnvoll sind. Was sich im Vergleich zum Entwurfsstadium, das wir in unserer Analyse zur EEG-Novelle beleuchtet haben, nun konkretisiert hat, betrifft Unternehmen und Kommunen unmittelbar.
Direktvermarktung wird Standard: die zentralen Beschlüsse
Kern der Novelle ist das Ende der festen Einspeisevergütung für neue Wind-, Photovoltaik- und Biomasseanlagen. Alle Neuanlagen sollen ihren Strom künftig eigenverantwortlich vermarkten und werden schrittweise an die Direktvermarktung herangeführt; für den Übergang ist eine befristete Übergangszahlung vorgesehen. Für kleine PV-Anlagen unter 25 Kilowatt entfällt die dauerhafte Förderung – das gilt ausschließlich für Neuanlagen, die ab 2027 an Ausschreibungen teilnehmen oder ohne Ausschreibung in Betrieb gehen. Bestandsanlagen behalten ihre zugesicherte Vergütung über die gesamte Laufzeit.
Parallel greift die räumliche Steuerung: In sogenannten Hot-Spot-Regionen, deren Netze die Erzeugung absehbar nicht aufnehmen können, entfallen Entschädigungszahlungen bei Abregelungen – gedeckelt auf maximal 20 Prozent des Jahresstromertrags (18 Prozent in Windvorranggebieten) und befristet auf sechs Jahre. Netzkapazitäten sollen künftig an typischen Einspeiseprofilen statt an seltenen Spitzen bemessen, Netzanschlussverfahren beschleunigt und priorisiert werden. Die Bundesregierung will damit Redispatch-Kosten von heute mehr als drei Milliarden Euro jährlich senken. Am 80-Prozent-Ziel für 2030 hält sie fest, ergänzt um 12 zusätzliche Gigawatt Wind an Land und ein auf 9,5 Gigawatt angehobenes Biomasse-Ziel.
Was der Systemwechsel für KMU, Industrie und Kommunen bedeutet
Aus unserer Sicht verschiebt der Beschluss die Logik von Erneuerbaren-Projekten grundlegend: Nicht mehr die garantierte Vergütung, sondern Marktpreise, Eigenverbrauchsquote und Netzsituation am Standort bestimmen die Rendite. Gewerbliche Dach-PV bleibt attraktiv – aber vor allem dort, wo der Strom im eigenen Betrieb verbraucht wird, wie wir bereits zu gewerblichen Eigenstromkonzepten analysiert haben. Für größere Projekte gewinnen langfristige Stromlieferverträge an Gewicht; eine professionelle PPA-Beratung wird damit vom Zusatzbaustein zum Kernstück der Projektkalkulation. Kommunen sollten die Hot-Spot-Regelung bei der Flächenausweisung einplanen und die verbesserte Biomasse-Perspektive für ihre Wärmestrategie prüfen.
Der Bundestag berät die Gesetzentwürfe nach der Sommerpause. Wer eine kleinere PV-Anlage plant, kann sich mit einer Inbetriebnahme vor 2027 noch die bisherigen Konditionen sichern – für alle anderen gilt: Wirtschaftlichkeitsrechnungen jetzt auf Direktvermarktung, Eigenverbrauch und Netzdienlichkeit ausrichten. Eine fundierte Energieberatung schafft dafür die belastbare Entscheidungsgrundlage, bevor die neuen Regeln greifen.
Quellen & weiterführende Informationen
Ob Dach-PV, Freiflächenprojekt oder PPA-Strategie: Unsere qualifizierten Energieberater rechnen Ihr Vorhaben unter den neuen EEG-Regeln durch, bevor Sie investieren. Sichern Sie sich jetzt Ihr kostenfreies Auftaktgespräch – wir zeigen Ihnen, wie sich Direktvermarktung, Eigenverbrauch und Förderfenster für Ihr Unternehmen optimal kombinieren lassen.



