- Das BMWE hat am 17. Juli 2026 einen überarbeiteten EEG-Referentenentwurf in die Verbändebeteiligung gegeben.
- Neue PV-Anlagen bis 25 kW erhalten ab 2027 bis zu 36 Monate eine abgesenkte Einspeisevergütung, danach vier Jahre Direktvermarktungsbonus.
- Anlagen, die bis Ende 2026 in Betrieb gehen, behalten ihre zugesagte Vergütung über die volle Laufzeit.
- Für KMU und Kommunen sind Leistungsbegrenzungen, Netzengpass-Regeln und die Direktvermarktungspflicht die relevanteren Risiken.
- Der Entwurf muss noch Kabinett, Bundestag und Bundesrat passieren – der Zeitplan ist offen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat am 17. Juli 2026 eine überarbeitete Fassung des EEG-Referentenentwurfs an Verbände und Ressorts versandt. Der ursprünglich geplante harte Schnitt – das ersatzlose Ende der Einspeisevergütung für neue Photovoltaikanlagen bis 25 Kilowatt ab 2027 – ist damit vom Tisch. An seine Stelle tritt ein zweistufiges Übergangsmodell. Parallel läuft die Verbändebeteiligung zum Netzanschlusspaket. Für Unternehmen und Kommunen mit konkreten PV-Plänen entscheidet sich in den kommenden Monaten, unter welchen wirtschaftlichen Bedingungen Projekte ab 2027 kalkuliert werden müssen.
Übergangsvergütung statt Förderstopp: der überarbeitete Entwurf im Detail
Neue Anlagen bis 25 Kilowatt, die ab 2027 in Betrieb gehen, sollen zunächst für bis zu 36 Monate eine abgesenkte Einspeisevergütung erhalten. Daran schließt sich für vier Jahre ein Direktvermarktungsbonus an. Eine dauerhafte Förderung nach bisheriger Logik – feste Vergütung über 20 Jahre – ist für diese Anlagenklasse nicht mehr vorgesehen. Wie hoch die abgesenkte Vergütung ausfällt, geht aus den bekannten Eckpunkten nicht hervor.
Entscheidend ist das Datum der Inbetriebnahme: Bestandsanlagen und Anlagen, die bis Ende 2026 ans Netz gehen, behalten ihre zugesagte Vergütung über die volle Laufzeit. Der Systemwechsel betrifft ausschließlich Neuanlagen ab 2027.
Der Entwurf enthält weitere Anpassungen: Das Ausbauziel für Biomasse steigt von 8,4 auf 9,5 Gigawatt bis 2035, die Ausschreibungsmengen für Windenergie an Land werden um 12 Gigawatt und für Freiflächensolar von 10 auf 14 Gigawatt erhöht. Am Ziel von 80 Prozent Ökostromanteil bis 2030 hält der Entwurf fest – 2025 lag der Anteil bei 58 Prozent.
Was für KMU und Kommunen wirklich zählt
Die 25-Kilowatt-Schwelle betrifft die wenigsten gewerblichen oder kommunalen Dachanlagen. Aus unserer Sicht liegen die relevanteren Stellschrauben an anderer Stelle: Der Bundesverband Erneuerbare Energie kritisiert neue Leistungsbegrenzungen für Wind- und Solaranlagen sowie die weitgehende Streichung von Entschädigungszahlungen bei temporären Netzengpässen – bei rund 20 Jahren Anlagenlaufzeit ein Kalkulationsrisiko, das direkt auf die Wirtschaftlichkeit durchschlägt. Der Bundesverband Solarwirtschaft weist zudem auf die geplante Absenkung der Schwelle zur verpflichtenden Direktvermarktung hin; schon heute fehlen vielerorts die technischen und prozessualen Voraussetzungen, um überhaupt einen Direktvermarkter zu finden.
Die betriebswirtschaftliche Konsequenz ist eindeutig: Der Wert einer Anlage entsteht künftig weniger aus der Einspeisung als aus dem Eigenverbrauch. Hohe Eigenverbrauchsquoten, Speicher und flexible Verbraucher werden zur eigentlichen Renditegröße – ein Muster, das sich mit Gewerbespeicher-Konzepten und Eigenstromstrategien zur Senkung der Netzentgelte bereits heute abbildet.
Ausblick: enges Zeitfenster, offener Zeitplan
Die Verbändefrist betrug lediglich drei Werktage – ein Verfahren, das BDEW und BEE deutlich kritisieren. Der Entwurf muss nun durch das Kabinett sowie durch Bundestag und Bundesrat. Ob die Neuregelung wie geplant 2027 greift, ist damit offen. Sicher ist nur: Wer eine Anlage noch 2026 in Betrieb nimmt, sichert sich die bisherigen Konditionen für die volle Laufzeit. Für Unternehmen und Kommunen mit Projekten in der Planung lohnt sich deshalb jetzt die Prüfung, ob eine Inbetriebnahme in diesem Jahr realistisch ist – und wie das Projekt andernfalls auf Eigenverbrauch statt Einspeisung ausgerichtet wird. Unsere qualifizierten Energieberater begleiten diese Bewertung für Kommunen ebenso wie für gewerbliche Betreiber. Wie sich die Pläne von Ministerin Reiche seit dem ersten Entwurf entwickelt haben, haben wir in unserer Analyse zur geplanten EEG-Reform eingeordnet.
Quellen & weiterführende Informationen
- BEE-Pressemitteilung: Verbändebeteiligung zu EEG und Netzpaket gestartet (18.07.2026)
- Cleanthinking: Einspeisevergütung für kleine PV-Anlagen – Reiche entschärft Förder-Aus (18.07.2026)
- pv magazine: Geleakter EEG-Entwurf zur Abschaffung der Solarförderung bis 25 Kilowatt
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Ob sich eine Inbetriebnahme noch 2026 rechnet oder Ihr Projekt besser auf Eigenverbrauch ausgerichtet wird, lässt sich nur am konkreten Lastgang beurteilen. Unsere qualifizierten Energieberater bewerten Ihre PV-Planung wirtschaftlich und regulatorisch. Vereinbaren Sie jetzt Ihr kostenfreies Auftaktgespräch.



