Wochenrückblick Energie-News KW 38: Gesetze, BEG, Abwärme, Werbeverbot

Beitragsbild Wochenrückblick Energie-News KW 38/2026 mit den Themen Gesetzeslesung, BEG-Stichtage, Klimaneutral-Werbung und Abwärme-Novelle
Vier Energiegesetze gehen am 24. September in die erste Lesung, die BEG-Stichtage laufen bis zum 25., ab dem 27. ist Klimaneutral-Werbung am Produkt verboten, und aus der Abwärmepflicht wird eine Kosten-Nutzen-Analyse. Die KW 38 im Überblick.

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  • 24. September: vier Energiegesetze in erster Lesung, Bundesrat am 25.
  • BEG-Infoblatt 11.0 gilt seit 16. September für alle Anträge
  • SerSan-Bonus ab 24. September erstmals für Nichtwohngebäude
  • Ab 27. September „klimaneutral“ nur mit eigener Reduktion
  • EnEfG-Novelle: Abwärmepflicht wird Kosten-Nutzen-Analyse ab 8 MW

Die KW 38 war eine Woche der Termine. Innerhalb von drei Tagen sind vier Meldungen zusammengekommen: ein Gesetzgebungsfahrplan, ein Förderkalender, ein Werbeverbot und eine neue Abwärmeregel. Sie laufen auf denselben Punkt zu – beantworten lassen sie sich nur mit belastbaren Betriebsdaten. Für Industrie, Kliniken, Schulträger und Kommunen liegen damit Budget, Förderantrag und Außenkommunikation gleichzeitig auf dem Tisch. Der Rückblick bündelt die vier Beiträge der Woche.

Der 24. September ist zweimal Stichtag

Politisch beginnt der Herbst an einem einzigen Abend: Der Bundestag berät vier Energiegesetze in erster Lesung – EEG-Reform, Netzpaket, EnEfG-Novelle und Brennstoffemissionshandelsgesetz. Einen Tag später startet der Bundesrat den ersten Durchgang zu EEG-Reform und Netzpaket. Materiell entscheidet die erste Lesung nichts, sie setzt den Fahrplan; der Druck kommt vom Kalender, weil die beihilferechtliche Genehmigung wesentlicher Teile des heutigen EEG zum Jahresende ausläuft und das neue Recht zum 1. Januar 2027 gelten soll. Vier Kostenhebel hängen daran: Stromvermarktung, Netzanschluss, Effizienzpflichten und der CO₂-Preis fürs Heizen.

Derselbe 24. September ist auch Fördertermin. Die BEG-Stichtage im September greifen ineinander: Das Infoblatt der förderfähigen Maßnahmen gilt seit dem 16. September in Version 11.0, die neuen KfW-Merkblätter folgen am 24. September – und mit ihnen der Bonus für serielle Sanierung, der erstmals auch für Nichtwohngebäude beantragbar ist. Am 23. und 24. September lassen sich für elf Förderprodukte keine Bestätigungen erstellen, ab dem 25. September laufen diese Nachweise ausschließlich über das neue Expertenportal. Wer dort Entwürfe liegen hat, schließt sie besser vor der Sperre ab.

Werbung und Abwärme: Ab jetzt zählt, was gemessen ist

Die dritte Meldung der Woche verschiebt die Beweislast in der Kommunikation. Wir haben aufgeschrieben, was ab dem 27. September nicht mehr zulässig ist: Ein Produkt darf nicht als „klimaneutral“ beworben werden, wenn die Wirkung allein aus Kompensation stammt. Eine Abverkaufsfrist gibt es nicht. Wer belegen kann, wo im eigenen Betrieb wie viel Energie eingespart wurde, behält seine Aussage – wer sie eingekauft hat, verliert sie.

Die vierte Meldung folgt derselben Logik. Nach dem Regierungsentwurf zur EnEfG-Novelle wird aus der Abwärme-Nutzungspflicht eine Kosten-Nutzen-Analyse, fällig ab 8 MW in der Industrie, 7 MW bei Versorgungseinrichtungen und 1 MW im Rechenzentrum. Das entlastet auf dem Papier und verschiebt den Aufwand in den Nachweis: Temperaturniveau, Volumenstrom und zeitliche Verfügbarkeit muss man messen, nicht schätzen. Unsere Einschätzung: Nicht die Analyse ist die Hürde, sondern die fehlende Messstelle.

Damit steht für das vierte Quartal ein klarer Arbeitsauftrag. Budgets 2027 mit einer Bandbreite beim CO₂-Preis rechnen, Förderanträge vor die Portalsperre ziehen, Umweltaussagen inventarisieren und die eigene Zählerstruktur prüfen. Die Grundlage ist in allen vier Fällen dieselbe und entsteht in der energetischen Messtechnik und Datenanalyse – nicht in der Prognose. Der Ausblick: Die Konsultation zur Netzentgeltreform AgNes endet am 18. September, die Speicher-Festlegung MiSpeL soll zum 1. Oktober wirksam werden, und die Ausschussempfehlungen des Bundesrats sind das erste belastbare Signal, wo die Länder Widerstand anmelden.

Quellen & weiterführende Informationen

Gesetzesfahrplan, Förderkalender, Werbeverbot und Abwärme-Nachweis laufen in KW 38 auf dieselbe Frage zu: Halten Ihre Daten das aus? Unser Ingenieurteam prüft Lastgänge, Abwärmeströme und Zählerstruktur in einem Zug und begleitet den Betrieb anschließend dauerhaft mit Monitoring, Controlling und Reporting. Sichern Sie sich jetzt Ihr kostenfreies Auftaktgespräch.

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