Energie-Fristen Oktober 2026: Die wichtigsten Termine für Unternehmen und Kommunen

Besprechungsraum mit Monatsplaner an der Wand und aufgeschlagenen Planunterlagen
Netzentgelte und Umlagen 2027, das Ende der EEW-Förderrunde, MiSpeL und neue Pflichten zur Gebäudeautomation: Alle Energie-Termine im Oktober 2026 im Überblick, mit klarem Handlungsbedarf für Ihr Budget 2027.

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  • 01.10.: MiSpeL-Festlegung für Speicher und Ladepunkte geplant
  • 05. und 07.10.: Bundestag hört Sachverständige zu EEG, EnEfG und Netzpaket
  • Bis 15.10. Netzentgelte, bis 25.10. Umlagen für 2027
  • 13.10.: dena-Webinar zu § 56 GModG, Monitoringpflicht ab 70 kW
  • 31.10.: fünfte EEW-Wettbewerbsrunde endet voraussichtlich, 60 Mio. € Budget

Der Oktober 2026 bringt wenige harte Stichtage, aber viele Weichenstellungen für Ihr Budget und Ihre Investitionsplanung 2027. Im Bundestag beginnt die Detailarbeit an EEG-Novelle, Energieeffizienzgesetz (EnEfG) und Netzanschlusspaket. Die Bundesnetzagentur will die Regeln für Speicher und Ladepunkte festlegen, und die Netzbetreiber legen offen, welche Netzentgelte und Umlagen 2027 auf jede Kilowattstunde entfallen. Für Industrie und Gewerbe endet außerdem eine Förderrunde mit 60 Millionen Euro Budget.

Wir haben alle Termine an den Originalquellen geprüft und nach Zielgruppe sortiert: Unternehmen und Industrie, Kommunen, Krankenhäuser und große Nichtwohngebäude sowie WEGs und Hausverwaltungen. Die Tabelle zeigt auf einen Blick, wo Sie handeln sollten und wo Beobachten genügt. Wenn Sie beim Lesen merken, dass ein Termin Ihre Liegenschaften betrifft, sprechen Sie uns an: Unser Ingenieurteam ordnet das im kostenfreien Auftaktgespräch für Ihren konkreten Fall ein.

Alle Energie-Termine im Oktober 2026 auf einen Blick

Termine filtern: Wen betrifft es?

Der Filter gilt für die Tabelle und für den Abschnitt „Alle Termine im Detail“.

DatumTerminBetrifft vor allemHandlungsbedarf
01.10.MiSpeL-Festlegung der Bundesnetzagentur (geplante Veröffentlichung), Workshop am 02.10.Betriebe und Kommunen mit PV, Batteriespeicher oder LadepunktenVorbereiten
Anfang OktoberVorläufige Übertragungsnetzentgelte 2027 der vier Übertragungsnetzbetreiber (erwartet)Alle Stromverbraucher, besonders IndustrieVorbereiten
05.10.Bundestag: Anhörungen zur EEG-Novelle und zum EnergieeffizienzgesetzBetriebe mit PV-Plänen, auditpflichtige Unternehmen, RechenzentrenBeobachten
07.10.Bundestag: Anhörung zum NetzanschlusspaketVorhaben mit neuem oder größerem NetzanschlussBeobachten
11.10.EU-Datum für Energieaudits, national noch nicht umgesetztUnternehmen über rund 2,77 GWh EndenergieverbrauchVorbereiten
12.10.OLG Hamm: Verkündungstermin in der Fernwärme-Musterklage gegen E.ON Energy SolutionsFernwärmekunden, WEGs, HausverwaltungenBeobachten
13.10.dena-Webinar zu § 56 GModG: Gebäudeautomation und MonitoringEigentümer und Betreiber von NichtwohngebäudenHandeln
13.–15.10.Chillventa in Nürnberg und Gedatec in BerlinPlaner, Betreiber, TechnikverantwortlicheOptional
14.10.KWKG-Novelle im Bundeskabinett (geplant)BHKW-Betreiber, Stadtwerke, WärmenetzbetreiberBeobachten
14.10.KWW-Starterblock: Wärmeplanung für kleine Kommunen (online)Kommunen unter 10.000 EinwohnernHandeln
bis 15.10.Netzbetreiber veröffentlichen die voraussichtlichen Netzentgelte 2027Alle StromverbraucherVorbereiten
bis 25.10.Übertragungsnetzbetreiber veröffentlichen KWKG-Umlage und weitere Umlagen 2027Alle StromverbraucherVorbereiten
31.10.Fünfte Runde im EEW-Förderwettbewerb endet (voraussichtlich)Industrie, Gewerbe, kommunale UnternehmenHandeln
bis 14.12.EU-Konsultation zu Mindeststandards für RechenzentrenRechenzentrumsbetreiber, Unternehmen mit eigenen ServerräumenBeobachten

Handeln: Frist oder Gelegenheit mit direkter Wirkung. Vorbereiten: Zahlen und Entscheidungen für Ihr Budget 2027. Beobachten: Gesetzgebung, deren Ergebnis noch offen ist.

Wo Sie im Oktober wirklich handeln sollten

Förderung sichern: Die EEW-Wettbewerbsrunde endet am 31. Oktober

Der Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz vergibt je Runde 60 Millionen Euro, bis zu 85 Prozent der Teilnehmer einer Runde können zum Zug kommen. Den Ausschlag gibt die Fördereffizienz, also die jährliche CO₂-Einsparung je beantragtem Förder-Euro. Wichtig: Einen Antrag stellen kann nur, wessen Projektskizze zuvor positiv bewertet wurde. Wer noch keine Skizze eingereicht hat, zielt realistisch auf die nächste Runde, sollte dafür aber jetzt beginnen. Unsere Fördermittelberatung prüft, ob Ihr Vorhaben im Ranking bestehen kann und welches Programm besser passt.

Budget 2027: Netzentgelte und Umlagen einplanen

Bis zum 15. Oktober veröffentlichen die Netzbetreiber ihre voraussichtlichen Netzentgelte, bis zum 25. Oktober folgen KWKG-Umlage und weitere Umlagen. Der Bundeszuschuss zu den Übertragungsnetzentgelten soll laut Regierungsentwurf von 6,5 auf rund 5,5 Milliarden Euro sinken; beschlossen ist der Haushalt noch nicht. Unsere Einschätzung: Wer 2027 kalkuliert, sollte nicht mit dem Entlastungsniveau von 2026 planen. Ihr Lastgang zeigt, wo Lastspitzen und Leistungspreise den größten Hebel bieten; unsere strukturierte Energiebeschaffung setzt dort an.

Speicher und Ladepunkte: MiSpeL in das Messkonzept übernehmen

Mit der MiSpeL-Festlegung regelt die Bundesnetzagentur, wie Strommengen aus Batteriespeichern und Ladepunkten hinter dem Netzanschluss abgegrenzt werden. Vorgesehen sind eine Abgrenzungsoption auf Basis viertelstündlich gemessener Mengen und eine Pauschaloption für Solaranlagen bis 30 kWp. Welche Option sich rechnet, entscheidet Ihr Messkonzept. Lassen Sie es prüfen, bevor Sie einen Speicher bestellen oder weitere Ladepunkte anschließen.

Gebäudeautomation: § 56 GModG in die Investitionsplanung 2027 aufnehmen

Das Gebäudemodernisierungsgesetz verlangt für bestehende Nichtwohngebäude ab einer Anlagennennleistung von mehr als 70 kW ein Monitoring von Energieverbrauch, Anlagenbetrieb und Raumklima sowie eine automatische Beleuchtungssteuerung. Krankenhäuser, Schulen, Hochschulen, Bäder und Produktionsgebäude liegen nach unserer Erfahrung in aller Regel darüber. Wer die Maßnahmen 2027 umsetzen will, muss Planung und Förderanträge jetzt anstoßen. Genau hier arbeitet unser Ingenieurteam: Fachplanung für Mess-, Steuer- und Regelungstechnik und anschließend die dauerhafte Betriebsbegleitung mit Monitoring und Reporting.

Alle Termine im Detail

Öffnen Sie die Termine, die Ihr Unternehmen, Ihre Kommune oder Ihre Liegenschaft betreffen. Jeder Eintrag nennt, was passiert, wen es betrifft und was wir empfehlen.

Filter für die Details (gleiche Auswahl wie in der Tabelle)

Was passiert: Die Bundesnetzagentur will ihre Festlegung zur Marktintegration von Speichern und Ladepunkten (MiSpeL) nach aktueller Planung am 1. Oktober veröffentlichen. Am 2. Oktober erläutert sie die finale Fassung in einem hybriden Workshop von 11 bis 16 Uhr.

Wen es betrifft: Betriebe, Kommunen und Hausverwaltungen, die PV-Anlagen mit Batteriespeichern oder Ladepunkten kombinieren und dabei Förderung oder Umlageprivilegien nutzen wollen.

Unsere Empfehlung: Veröffentlichten Text abwarten, dann Messstruktur und Zählerkonzept gegen die gewählte Option prüfen. Hintergrund zum Speichermarkt lesen Sie in unserem Beitrag zum Gewerbespeicher-Boom 2026.

Was passiert: Die vier Übertragungsnetzbetreiber veröffentlichen erfahrungsgemäß Anfang Oktober ihre vorläufigen Entgelte für das Folgejahr; die Werte für 2026 kamen am 1. Oktober 2025. Für 2027 sieht der Regierungsentwurf zum Klima- und Transformationsfonds einen Zuschuss von rund 5,5 Milliarden Euro vor, nach 6,5 Milliarden Euro im Jahr 2026.

Wen es betrifft: Alle Stromverbraucher, deutlich spürbar für Industrie und Gewerbe mit hohem Verbrauch.

Unsere Empfehlung: Mit einem Aufschlag gegenüber 2026 planen und die finalen Werte im Dezember gegenprüfen.

Was passiert: Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie berät öffentlich von 12:15 bis 14:15 Uhr über die EEG-Novelle (Drucksache 21/7867) und von 14:30 bis 16:00 Uhr über den Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie (Drucksache 21/8027). Zur zweiten Anhörung liegen auch Anträge zu Rechenzentren und zur Effizienzpolitik vor.

Wen es betrifft: Betriebe mit PV-Plänen, Unternehmen mit Energieaudit- oder Managementsystempflicht und Betreiber von Rechenzentren.

Unsere Empfehlung: Stellungnahmen der Sachverständigen lesen, sie zeigen, wo sich die Entwürfe noch bewegen. Einen Überblick über die vier Gesetze gibt unser Beitrag zur ersten Lesung am 24. September.

Was passiert: Der Ausschuss hört von 8 bis 10 Uhr Sachverständige zum Regierungsentwurf, der Anlagenzubau und Netzausbau besser synchronisieren und Anschlussverfahren straffen soll (Drucksache 21/7866).

Wen es betrifft: Unternehmen und Kommunen, die einen neuen Netzanschluss oder mehr Anschlussleistung brauchen, etwa für Wärmepumpen, Ladeinfrastruktur oder Erzeugungsanlagen.

Unsere Empfehlung: Geplante Anschlussbegehren nicht aufschieben, sondern mit belastbarer Leistungsermittlung vorbereiten.

Was passiert: Das Datum stammt aus der EU-Energieeffizienzrichtlinie. Der Regierungsentwurf koppelt das erste Audit nicht an diesen Tag, sondern an das Inkrafttreten der Gesetzesänderung. Das Gesetz ist noch im parlamentarischen Verfahren.

Wen es betrifft: Unternehmen, deren durchschnittlicher Endenergieverbrauch der letzten drei Jahre rund 2,77 GWh übersteigt.

Unsere Empfehlung: Verbrauchsdaten und Standortstruktur jetzt aufbereiten, das trägt in jedem Szenario. Details lesen Sie in unserem Beitrag zur Energieaudit-Frist; das Audit selbst übernehmen wir nach DIN EN 16247-1.

Was passiert: Das Oberlandesgericht Hamm hat im Musterverfahren des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen E.ON Energy Solutions (Az. I-2 VKl 1/23) für den 12. Oktober die Verkündung seiner Entscheidung angekündigt. Es geht um die Wirksamkeit von Preisänderungsklauseln in Fernwärmeverträgen; nach der mündlichen Verhandlung am 24. August äußerte das Gericht nach Agenturberichten deutliche Zweifel an den Klauseln. Betroffen sind unter anderem Liefergebiete in Hamburg, Erkrath und Schwalbach in Hessen.

Wen es betrifft: Unmittelbar angemeldete Verbraucher; mittelbar alle Fernwärmekunden, auch WEGs und Hausverwaltungen, weil das Urteil Maßstäbe für Preisklauseln setzen kann.

Unsere Empfehlung: Preisklauseln und Anschlussleistung Ihrer Fernwärmeverträge prüfen lassen. Warum die Anschlussleistung nur in den ersten Jahren korrigierbar ist, erklärt unser Beitrag zur Drei-Jahres-Frist bei Fernwärme.

Was passiert: Das Kompetenzzentrum Energieeffizienz durch Digitalisierung (KEDi) der dena erklärt von 11 bis 12 Uhr online die Pflichten aus § 56 GModG: Monitoring von Energieverbrauch, Anlagenbetrieb und Raumklimaqualität sowie automatische Beleuchtungssteuerung für Bestandsgebäude über 70 kW, im Neubau zusätzlich Gebäudeautomation nach DIN/TS 18599-11.

Wen es betrifft: Kommunen, Krankenhäuser, Hochschulen, Unternehmen mit großen Nichtwohngebäuden.

Unsere Empfehlung: Teilnehmen und danach prüfen, welche Gebäude betroffen sind. Den Fahrplan bis Ende 2029 beschreibt unser Beitrag zur Monitoringpflicht ab 70 kW.

Was passiert: In Nürnberg zeigt die Chillventa Kälte-, Klima-, Lüftungs- und Wärmepumpentechnik, parallel läuft in Berlin die Gedatec zur Gebäudetechnik.

Wen es betrifft: Technikverantwortliche, die 2027 Kälte, Klima oder Wärmepumpen erneuern wollen.

Unsere Empfehlung: Messebesuch mit einer klaren Frageliste zu Kältemitteln, Effizienz und Regelbarkeit vorbereiten.

Was passiert: Nach Berichten der Fachpresse soll das Bundeskabinett die Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes am 14. Oktober beschließen. Die Eckpunkte des Wirtschaftsministeriums sehen eine Verlängerung der Förderung für Anlagen mit Inbetriebnahme bis Ende 2035 vor; ein Gesetzestext liegt noch nicht vor.

Wen es betrifft: Betreiber von Blockheizkraftwerken, Stadtwerke, Krankenhäuser mit Eigenerzeugung und Wärmenetzbetreiber.

Unsere Empfehlung: Geplante KWK-Investitionen erst nach Vorliegen des Entwurfs endgültig kalkulieren. Hintergrund liefert unser Beitrag zur KWKG-Novelle für BHKW-Betreiber.

Was passiert: Das Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende (KWW) bietet von 12 bis 14 Uhr einen kostenfreien Online-Einstieg für Kommunen unter 10.000 Einwohnern, die ihre Wärmeplanung bis Mitte 2028 vorlegen müssen. Themen sind vereinfachte Verfahren, Beteiligung, Betreibermodelle, Konvois und Vergabe.

Wen es betrifft: Kleine Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften, Ämter.

Unsere Empfehlung: Teilnehmen und die eigenen Liegenschaften früh mitdenken. Welche Pflichten gelten, fasst unsere Seite zum Wärmeplanungsgesetz zusammen.

Was passiert: Netzbetreiber müssen nach § 20 Energiewirtschaftsgesetz spätestens zum 15. Oktober die voraussichtlichen Netzentgelte des Folgejahres veröffentlichen. Die endgültigen Preisblätter folgen zum Jahresende.

Wen es betrifft: Alle Stromverbraucher, je nach Netzgebiet sehr unterschiedlich.

Unsere Empfehlung: Das Preisblatt Ihres Netzbetreibers mit Ihrem Lastgang abgleichen. Bei Leistungspreisen lohnt oft ein Blick auf Lastspitzen.

Was passiert: Die Übertragungsnetzbetreiber sind nach dem Energiefinanzierungsgesetz verpflichtet, die KWKG-Umlage und die weiteren Umlagen für das Folgejahr bis zum 25. Oktober zu veröffentlichen.

Wen es betrifft: Alle Stromverbraucher; Unternehmen mit Umlagebegrenzungen sollten ihre Nachweise im Blick behalten.

Unsere Empfehlung: Die neuen Werte zusammen mit den Netzentgelten in die Budgetplanung 2027 übernehmen.

Was passiert: Die fünfte Runde des Förderwettbewerbs Energie- und Ressourceneffizienz läuft seit dem 1. September und voraussichtlich bis zum 31. Oktober, das Budget beträgt 60 Millionen Euro. Gefördert wird in der Reihenfolge der Fördereffizienz, bis das Budget ausgeschöpft ist.

Wen es betrifft: Industrie, Gewerbe und kommunale Unternehmen mit Projekten zu Abwärme, Prozesswärme, Elektrifizierung oder Mess- und Regeltechnik.

Unsere Empfehlung: Anträge setzen eine positiv bewertete Skizze voraus. Ohne Skizze jetzt für die nächste Runde vorbereiten. Wie der Wettbewerb funktioniert, zeigt unser Beitrag zur vierten Wettbewerbsrunde.

Was passiert: Die EU-Kommission sammelt zwölf Wochen lang Rückmeldungen zu Mindestanforderungen an Rechenzentren bei Energie, Netzlast, Emissionen und Wasser. Ein Gesetzesvorschlag ist für das zweite Quartal 2027 geplant.

Wen es betrifft: Betreiber von Rechenzentren und größere Unternehmen, Hochschulen und Kliniken mit eigenen Serverräumen.

Unsere Empfehlung: Kühlung und Messung jetzt so planen, dass sie auch strengeren EU-Werten standhalten.

Häufige Fragen zu den Energie-Fristen im Oktober 2026

Eine echte Einreichungsfrist mit Förderwirkung ist das voraussichtliche Ende der fünften EEW-Wettbewerbsrunde am 31. Oktober. Verbindlich für Netzbetreiber sind die Veröffentlichung der voraussichtlichen Netzentgelte bis zum 15. Oktober und der Umlagen bis zum 25. Oktober; für Unternehmen folgt daraus keine Pflicht, aber die Grundlage ihres Strombudgets 2027. Die übrigen Termine betreffen Gesetzgebung und Festlegungen, deren Ergebnis Sie vorbereiten, aber noch nicht umsetzen müssen.

Der 11. Oktober 2026 stammt aus der EU-Energieeffizienzrichtlinie. Der Regierungsentwurf zur Umsetzung koppelt das erste Audit an das Inkrafttreten des Änderungsgesetzes, das am 5. Oktober im Bundestag angehört wird. Unternehmen mit einem Verbrauch über rund 2,77 GWh sollten ihre Datengrundlage trotzdem jetzt aufbereiten.

Die Übertragungsnetzbetreiber veröffentlichen ihre vorläufigen Entgelte erfahrungsgemäß Anfang Oktober, die Verteilnetzbetreiber ihre voraussichtlichen Entgelte bis zum 15. Oktober, die Umlagen folgen bis zum 25. Oktober. Endgültig sind die Netzentgelte meist erst zum Jahresende, weil etwa der Bundeszuschuss vom Haushalt abhängt.

Kleine Kommunen sollten die Einstiegsangebote zur Wärmeplanung nutzen, etwa den KWW-Starterblock am 14. Oktober. Für Schulen, Rathäuser, Bäder und Verwaltungsgebäude über 70 kW lohnt eine Prüfung der Monitoringpflicht nach § 56 GModG, damit Planung und Förderanträge in den Haushalt 2027 passen. Kommunale Unternehmen können sich zudem am EEW-Förderwettbewerb beteiligen.

Relevant sind vor allem der Verkündungstermin des OLG Hamm zu Fernwärme-Preisklauseln am 12. Oktober und die neuen Netzentgelte, die in die Nebenkosten 2027 einfließen. Wer PV mit Speicher oder Ladepunkten im Gebäude plant, sollte die MiSpeL-Festlegung abwarten und das Messkonzept daran ausrichten.

Unser Ingenieurteam verbindet Fachplanung für Heizung, Lüftung, Klima und Mess-, Steuer- und Regelungstechnik mit Fördermittelberatung und Energieberatung. Wir prüfen, welche Termine Ihre Gebäude und Anlagen betreffen, und begleiten die Umsetzung dauerhaft mit Monitoring. Vereinbaren Sie dafür ein kostenfreies Auftaktgespräch.

Ausblick: Was im November folgt

  • 2. November: nächste BAFA-Informationsveranstaltung zur Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (der Termin am 5. Oktober ist ausgebucht).
  • 4. November: Antragsfrist im sächsischen JTF-Förderaufruf zur Dekarbonisierung der Fernwärme.
  • 9. und 10. November: dena-Kongress in Berlin.
  • Zweite Novemberhälfte: Ende der öffentlichen Kommentierung des BIG-EU-Leitfadens zur Cybersicherheit in der Gebäudeautomation.
  • Nach den Anhörungen: zweite und dritte Lesung von EEG-Novelle und Netzanschlusspaket, parallel der parlamentarische Start der KWKG-Novelle.

Unsere Einschätzung: Der Oktober entscheidet weniger über Pflichten als über Zahlen. Wer jetzt Netzentgelte, Förderfenster und Gebäudepflichten zusammen betrachtet, geht mit belastbaren Budgets in das Jahr 2027.

Quellen & weiterführende Informationen

Der Oktober legt fest, mit welchen Netzentgelten, Förderchancen und Gebäudepflichten Sie in das Jahr 2027 gehen. Unser Ingenieurteam prüft Ihre Liegenschaften gegen alle Termine, plant die nötige Mess-, Steuer- und Regelungstechnik und begleitet den Betrieb danach dauerhaft mit Monitoring und Reporting. Vereinbaren Sie jetzt Ihr kostenfreies Auftaktgespräch und starten Sie mit einem klaren Fahrplan in den Winter.

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