Heizungsförderung 2027: Kein Zuschuss für den Tausch von Ökoheizungen ab 2008

Mehrfamilienhaus aus den 2010er-Jahren mit Solarthermie-Kollektoren auf dem Satteldach an einem bedeckten Herbsttag
Ab dem ersten Quartal 2027 fördert die BEG keinen Heizungstausch mehr, wenn im Haus schon eine erneuerbare Heizung ab 2008 läuft. Unsere Tabelle zeigt, welche Wohnanlagen betroffen sind und wo der Zuschuss bleibt.

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Zuletzt aktualisiert am 06.11.2026
  • Ab Q1 2027: kein BEG-Zuschuss, wenn Ökoheizung seit 2008 läuft
  • Betrifft Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie, Brennstoffzelle und Netzanschluss
  • Ökoheizung vor 2008 in Betrieb: nur 25 % der Kosten förderfähig
  • Gaskessel im bivalenten System: Ersatz bleibt zu 100 % förderfähig
  • Tabelle: vier Ausgangslagen im Förder-Check

Viele Eigentümergemeinschaften planen den nächsten Heizungstausch für 2027 und wollen ihn in der Winterversammlung beschließen. Für einen Teil der Wohnanlagen ändert sich dabei die Rechnung grundlegend: Ab dem ersten Quartal 2027 fördert die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) den Einbau einer neuen Heizung nicht mehr, wenn das Gebäude bereits von einer förderfähigen Anlage versorgt wird, die seit dem 1. Januar 2008 in Betrieb ist. Das steht in der BEG-Richtlinie für Einzelmaßnahmen vom 17. Juli 2026 und im KfW-Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen in der Fassung 11.1, die seit 1. November gilt. Welche Ausgangslage welche Folgen hat, zeigt unsere Tabelle.

Welche Heizungen der Förderausschluss ab 2027 trifft

Gemeint sind alle Wärmeerzeuger, die die BEG selbst fördert: Solarthermie, Biomasseheizungen, elektrische Wärmepumpen, Brennstoffzellen, wasserstofffähige Heizungen und innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien. Ist eine solche Anlage seit 2008 in Betrieb, ist weder ihr Ersatz noch ein zusätzlicher Wärmeerzeuger förderfähig. Dasselbe gilt, wenn das Haus bereits an ein Gebäude- oder Wärmenetz angeschlossen ist. Der Ausschluss betrifft Einzelmaßnahmen ebenso wie die Sanierung zum Effizienzhaus.

Läuft die Anlage schon länger, bleibt ihr Austausch förderfähig, allerdings mit Einschnitt: Bei Einzelmaßnahmen werden nur noch pauschal 25 Prozent der Gesamtausgaben angesetzt. Wichtig für viele Wohnanlagen ist die Ausnahme für bivalente Systeme. Unterstützt etwa eine Solarthermieanlage einen Gaskessel, bleibt der Ersatz des Gaskessels durch einen förderfähigen Wärmeerzeuger weiterhin mit 100 Prozent der Gesamtausgaben förderfähig, unabhängig vom Alter der Anlagen. Gibt es bislang keine förderfähige Anlage im Haus, ändert sich nichts.

Den genauen Stichtag nennt die KfW noch nicht; er soll in einer der nächsten Fassungen des Infoblatts stehen. Das Infoblatt gilt jeweils in der Fassung, die bei Antragstellung aktuell ist.

Förder-Check 2027: Welche Ausgangslage welche Folgen hat

Ausgangslage im GebäudeEinzelmaßnahme (BEG EM)Hinweis
Förderfähiger Wärmeerzeuger, z. B. Wärmepumpe oder Pelletkessel, seit 01.01.2008 in Betriebnicht förderfähiggilt für Ersatz und für einen weiteren Wärmeerzeuger
Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz bestehtnicht förderfähigbestehender Anschluss schließt weitere Förderung aus
Förderfähiger Wärmeerzeuger vor 01.01.2008 in Betriebförderfähig, pauschal 25 % der GesamtausgabenEffizienzhaus-Sanierung ohne diese Einschränkung
Bivalentes System, fossiler Kessel wird ersetztförderfähig, 100 % der Gesamtausgabenunabhängig vom Alter der Erzeuger

Quelle: KfW-Infoblatt BEG „Förderfähige Maßnahmen und Leistungen – Sanieren“, Version 11.1, Tabelle 2; Regelung tritt im Laufe des ersten Quartals 2027 in Kraft.

Was Verwalter jetzt beschließen und vorbereiten sollten

Für Verwaltungen heißt das zunächst Bestandsaufnahme: Welche Wärmeerzeuger laufen in der Anlage, seit wann, und ist das Haus an ein Netz angeschlossen? Inbetriebnahmeprotokolle und Wartungsunterlagen liefern die Daten. Unsere Einschätzung: Wer in einer betroffenen Wohnanlage ohnehin 2027 tauschen will, sollte den Beschluss so früh fassen, dass der Antrag vor dem Stichtag gestellt werden kann. Ob ein Antrag unter der alten Regel noch Bestand hat, hängt am Datum, das die KfW erst nennen wird; dieses Risiko gehört in die Beschlussvorlage.

Wo die Förderung entfällt, lohnt der zweite Blick auf die bestehende Anlage. Eine Wärmepumpe oder ein Pelletkessel aus den 2010er-Jahren läuft oft mit Einstellungen aus der Inbetriebnahme; Regelung, Heizkurve und Monitoring entscheiden dann über die Kosten der nächsten Jahre mehr als ein neues Gerät. In bivalenten Anlagen sollten Verwalter beim Kesseltausch die Regelung beider Erzeuger mitplanen lassen. Unsere qualifizierten Fachplaner prüfen die Heizungsförderung 2027 für Ihre Anlage, unsere Fördermittelberatung klärt den Antragsweg, und für Eigentümergemeinschaften begleiten wir Planung und Betrieb auch nach dem Tausch.

Quellen & weiterführende Informationen

Sie planen 2027 einen Heizungstausch in Ihrer Wohnanlage und wollen wissen, ob die Förderung noch greift? Unser Ingenieurteam prüft Bestand, Förderweg und Regelung und begleitet den Betrieb danach dauerhaft mit Monitoring und Reporting. Vereinbaren Sie jetzt Ihr kostenfreies Auftaktgespräch.

Bild von Cornelius Ober

Cornelius Ober

Geschäftsführender Gesellschafter der Cornelius Ober GmbH, Dipl.-Wirtschaftsingenieur (FH) und zertifizierter Fachingenieur TGA (VDI). Seit 2009 plant und begleitet er mit seinem Ingenieurteam Heizung, Klima, Lüftung, Gebäudeautomation und Förderung für Unternehmen, Kommunen und große Gebäude.

Wie unsere Fachbeiträge entstehen und geprüft werden, beschreiben unsere Redaktionsgrundsätze.

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