- Ab Q1 2027: kein BEG-Zuschuss, wenn Ökoheizung seit 2008 läuft
- Betrifft Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie, Brennstoffzelle und Netzanschluss
- Ökoheizung vor 2008 in Betrieb: nur 25 % der Kosten förderfähig
- Gaskessel im bivalenten System: Ersatz bleibt zu 100 % förderfähig
- Tabelle: vier Ausgangslagen im Förder-Check
Viele Eigentümergemeinschaften planen den nächsten Heizungstausch für 2027 und wollen ihn in der Winterversammlung beschließen. Für einen Teil der Wohnanlagen ändert sich dabei die Rechnung grundlegend: Ab dem ersten Quartal 2027 fördert die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) den Einbau einer neuen Heizung nicht mehr, wenn das Gebäude bereits von einer förderfähigen Anlage versorgt wird, die seit dem 1. Januar 2008 in Betrieb ist. Das steht in der BEG-Richtlinie für Einzelmaßnahmen vom 17. Juli 2026 und im KfW-Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen in der Fassung 11.1, die seit 1. November gilt. Welche Ausgangslage welche Folgen hat, zeigt unsere Tabelle.
Welche Heizungen der Förderausschluss ab 2027 trifft
Gemeint sind alle Wärmeerzeuger, die die BEG selbst fördert: Solarthermie, Biomasseheizungen, elektrische Wärmepumpen, Brennstoffzellen, wasserstofffähige Heizungen und innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien. Ist eine solche Anlage seit 2008 in Betrieb, ist weder ihr Ersatz noch ein zusätzlicher Wärmeerzeuger förderfähig. Dasselbe gilt, wenn das Haus bereits an ein Gebäude- oder Wärmenetz angeschlossen ist. Der Ausschluss betrifft Einzelmaßnahmen ebenso wie die Sanierung zum Effizienzhaus.
Läuft die Anlage schon länger, bleibt ihr Austausch förderfähig, allerdings mit Einschnitt: Bei Einzelmaßnahmen werden nur noch pauschal 25 Prozent der Gesamtausgaben angesetzt. Wichtig für viele Wohnanlagen ist die Ausnahme für bivalente Systeme. Unterstützt etwa eine Solarthermieanlage einen Gaskessel, bleibt der Ersatz des Gaskessels durch einen förderfähigen Wärmeerzeuger weiterhin mit 100 Prozent der Gesamtausgaben förderfähig, unabhängig vom Alter der Anlagen. Gibt es bislang keine förderfähige Anlage im Haus, ändert sich nichts.
Den genauen Stichtag nennt die KfW noch nicht; er soll in einer der nächsten Fassungen des Infoblatts stehen. Das Infoblatt gilt jeweils in der Fassung, die bei Antragstellung aktuell ist.
Förder-Check 2027: Welche Ausgangslage welche Folgen hat
| Ausgangslage im Gebäude | Einzelmaßnahme (BEG EM) | Hinweis |
|---|---|---|
| Förderfähiger Wärmeerzeuger, z. B. Wärmepumpe oder Pelletkessel, seit 01.01.2008 in Betrieb | nicht förderfähig | gilt für Ersatz und für einen weiteren Wärmeerzeuger |
| Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz besteht | nicht förderfähig | bestehender Anschluss schließt weitere Förderung aus |
| Förderfähiger Wärmeerzeuger vor 01.01.2008 in Betrieb | förderfähig, pauschal 25 % der Gesamtausgaben | Effizienzhaus-Sanierung ohne diese Einschränkung |
| Bivalentes System, fossiler Kessel wird ersetzt | förderfähig, 100 % der Gesamtausgaben | unabhängig vom Alter der Erzeuger |
Quelle: KfW-Infoblatt BEG „Förderfähige Maßnahmen und Leistungen – Sanieren“, Version 11.1, Tabelle 2; Regelung tritt im Laufe des ersten Quartals 2027 in Kraft.
Was Verwalter jetzt beschließen und vorbereiten sollten
Für Verwaltungen heißt das zunächst Bestandsaufnahme: Welche Wärmeerzeuger laufen in der Anlage, seit wann, und ist das Haus an ein Netz angeschlossen? Inbetriebnahmeprotokolle und Wartungsunterlagen liefern die Daten. Unsere Einschätzung: Wer in einer betroffenen Wohnanlage ohnehin 2027 tauschen will, sollte den Beschluss so früh fassen, dass der Antrag vor dem Stichtag gestellt werden kann. Ob ein Antrag unter der alten Regel noch Bestand hat, hängt am Datum, das die KfW erst nennen wird; dieses Risiko gehört in die Beschlussvorlage.
Wo die Förderung entfällt, lohnt der zweite Blick auf die bestehende Anlage. Eine Wärmepumpe oder ein Pelletkessel aus den 2010er-Jahren läuft oft mit Einstellungen aus der Inbetriebnahme; Regelung, Heizkurve und Monitoring entscheiden dann über die Kosten der nächsten Jahre mehr als ein neues Gerät. In bivalenten Anlagen sollten Verwalter beim Kesseltausch die Regelung beider Erzeuger mitplanen lassen. Unsere qualifizierten Fachplaner prüfen die Heizungsförderung 2027 für Ihre Anlage, unsere Fördermittelberatung klärt den Antragsweg, und für Eigentümergemeinschaften begleiten wir Planung und Betrieb auch nach dem Tausch.
Quellen & weiterführende Informationen
Sie planen 2027 einen Heizungstausch in Ihrer Wohnanlage und wollen wissen, ob die Förderung noch greift? Unser Ingenieurteam prüft Bestand, Förderweg und Regelung und begleitet den Betrieb danach dauerhaft mit Monitoring und Reporting. Vereinbaren Sie jetzt Ihr kostenfreies Auftaktgespräch.









