Information für Hausverwaltungen · Stand Oktober 2026
Heizungsförderung 2027: Was Ihre WEGs jetzt verlieren können
Für 2027 sind bei der Heizungsförderung (BEG) Änderungen angekündigt, die Ihre Eigentümergemeinschaften Geld kosten können. Für Sie als Verwaltung zählt vor allem eines: Bis wann müssen Sie was tun?
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Drei Punkte, die jede WEG kennen sollte
Für Wärmepumpen spielen Marke und Fertigungsort derzeit keine Rolle. Entscheidend sind die technischen Anforderungen.
Die Grundförderung für Wärmepumpen soll auf 15 % sinken. In der EU gefertigte Geräte erhalten zusätzlich 15 % Wertschöpfungsbonus.
Per Zusatzantrag: Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus für die eigene Wohnung, bei einem Haushaltseinkommen bis 30.000 € bis 80 %.
Die Regelungen ab 2027 sind angekündigt. Startdatum und Kriterien zum EU-Ursprung legt die KfW noch fest.
Was steht für Ihre WEG auf dem Spiel?
Bei Wärmepumpen soll ab 2027 zählen, wo das Gerät gefertigt wurde. Geben Sie die Anzahl der Wohneinheiten ein und sehen Sie sofort, wie viel Grundförderung Ihre Eigentümergemeinschaft verlieren kann.
Ohne Angabe rechnet der Rechner mit den Höchstbeträgen der förderfähigen Kosten.
Beispielrechnung nur mit Grundförderung, ohne Boni, vorbehaltlich Prüfung im Einzelfall. Höchstbeträge Stand 2026: 28.000 € für die 1. Wohneinheit, je 15.000 € für die 2. bis 6. und je 8.000 € ab der 7. Wohneinheit. Der Betrag für die 1. Wohneinheit sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 750 €; das ist hier nicht berücksichtigt.
Bis wann Sie was tun müssen
Wer die heutigen Konditionen sichern will, sollte den Antrag möglichst noch 2026 stellen. Vorher braucht es einen Beschluss der Eigentümer und einen Vertrag, der unter der Bedingung der Förderzusage steht. Beides kostet Vorlauf, und für die Eigentümerversammlung gilt eine Einladungsfrist von drei Wochen. Bonushöhe und Förderhöchstbetrag richten sich nach dem Tag der Antragstellung.
- BestandsaufnahmeAlter, Zustand und Energieträger der Heizung erfassen.
- Angebote einholenFertigungsort der Wärmepumpe dokumentieren, Herstellerbestätigung anfordern.
- Wirtschaftlichkeit rechnenBundesförderung, Landes- und Kommunalprogramme sowie 2026 und 2027 vergleichen.
- Beschluss fassenMaßnahme und Finanzierung in der Eigentümerversammlung beschließen. Die Einladungsfrist beträgt drei Wochen.
- Antrag stellenMöglichst noch 2026 und vor Vorhabenbeginn. Selbstnutzer stellen ihre Zusatzanträge.
Klimageschwindigkeitsbonus: alle sechs Monate 4 Prozentpunkte weniger
Selbstnutzende Eigentümer, die eine dieser Heizungen ersetzen:
- Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung, unabhängig vom Alter
- Gas- oder Biomasseheizung, mindestens 20 Jahre alt
In der WEG stellt jeder Selbstnutzer einen Zusatzantrag, spätestens 6 Monate nach Zusage des Basisantrags.
Beispiel: je Halbjahr Verzögerung rund 1.120 € weniger bei 28.000 € förderfähigen Kosten. Quelle: KfW-Merkblatt 458.
Wobei wir Ihre Verwaltung entlasten
- Wir prüfen, welche Ihrer Liegenschaften betroffen sind und ob sich der Antrag noch 2026 lohnt.
- Wir prüfen, welche Landes- und Kommunalprogramme am Standort Ihrer WEG infrage kommen und wie sie sich mit der Bundesförderung kombinieren lassen.
- Wir liefern ein Angebot mit Herstellerbestätigung zum Fertigungsort.
- Wir gestalten den Vertrag so, dass er die Förderbedingung erfüllt.
- Wir liefern die Zahlen für Ihre Beschlussvorlage.
Zusätzliches Geld vor Ort: Je nach Standort kommen Programme von Land, Kommune oder Stadtwerken dazu. Diese Mittel sind meist begrenzt und müssen in der Regel vor der Auftragsvergabe beantragt werden. Ob sie sich mit der Bundesförderung kombinieren lassen, ist von Programm zu Programm verschieden. Ein Vergleich lohnt sich deshalb vor dem Beschluss.
Auch wenn Ihre Verwaltung bereits mit uns zusammenarbeitet: Unsere qualifizierten Energieberater prüfen gern weitere Liegenschaften aus Ihrem Bestand.
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15 Folien zu Förderbausteinen, Rechenbeispielen, Fristen und den fünf Schritten zur Förderung. Direkt einsetzbar im Beirat oder in der Eigentümerversammlung. Stand Oktober 2026.
Präsentation herunterladen (PDF, 4 MB)Lassen Sie Ihre Liegenschaften prüfen
Der einfachste Weg: Schicken Sie uns eine kurze Liste Ihrer Objekte mit Ort, Heizungsart, Baujahr der Heizung und Anzahl der Einheiten, gern direkt im Feld für Ihr Anliegen. Wir melden uns mit einer ersten Einschätzung und einem Terminvorschlag.
Ihre Ansprechpartner
Weiterführend für Verwaltungen und WEGs
Stand Oktober 2026. Grundlage ist die BEG-Heizungsförderung in der seit 21.07.2026 geltenden Fassung. Die Regelungen ab 2027 sind angekündigt, Details wie die Definition des EU-Ursprungs und das Startdatum legt die KfW noch fest. Landes- und Kommunalprogramme ändern sich häufig. Maßgeblich sind allein die Förderrichtlinie und die aktuellen Merkblätter der KfW. Diese Übersicht ersetzt keine Energie-, Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Alle Angaben ohne Gewähr.
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