- DUH-Verfassungsbeschwerde gegen GModG am 29.09.2026 eingereicht
- GModG gilt unverändert seit 29.07.2026, kein Eilantrag bekannt
- Bio-Treppe: neue Gas-/Ölheizung ab 2029 mit 10 % Bioanteil
- Bioanteil steigt bis 2040 auf 60 %, Brennstoffkosten offen
- Beratungspflicht vor Gas-/Öl-Einbau mit GModG entfallen
Am 29. September 2026 hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) gemeinsam mit vier Mietern Verfassungsbeschwerde gegen das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) eingereicht. Für Wohnungseigentümergemeinschaften, Hausverwaltungen, Kommunen und Unternehmen, die vor einem Heizungstausch stehen, wirft das eine praktische Frage auf: Lohnt es sich, das Verfahren in Karlsruhe abzuwarten? Unsere Einschätzung lautet: nein.
Worum es in Karlsruhe geht
Die Beschwerdeführer berufen sich auf Artikel 20a des Grundgesetzes, der den Staat zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen verpflichtet. Ihr Vorwurf: Das Gesetz erlaube neue Öl- und Gasheizungen über Jahrzehnte, ohne einen klaren Ausstiegspfad vorzugeben. Nach Rechnung der DUH wäre das deutsche CO₂-Budget dadurch schon vor 2033 aufgebraucht. Die beteiligten Mieter argumentieren, dass sie die Brennstoffkosten tragen, ohne über die Heizung mitentscheiden zu können.
Für die Praxis entscheidend ist ein anderer Punkt: Die Beschwerde setzt das Gesetz nicht aus. Ein Eilantrag ist in den bisher veröffentlichten Angaben nicht genannt. Das GModG wurde am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet, seine wesentlichen Regelungen gelten seit dem 29. Juli 2026. Fachbeobachter rechnen mit einer Entscheidung in zwei bis drei Jahren.
Die Bio-Treppe gilt – unabhängig vom Urteil
Im Zentrum der Kritik steht die sogenannte Bio-Treppe in § 43 GModG. Wer eine neue Gas- oder Ölheizung einbaut, muss ab 2029 mindestens 10 Prozent biogene Brennstoffe oder Wasserstoff einsetzen, ab 2030 15 Prozent, ab 2035 30 Prozent und ab 2040 60 Prozent. Was Biomethan oder Bioöl in diesen Mengen künftig kosten wird, lässt sich heute nicht seriös beziffern. Diese Kostenfrage stellt sich, wie auch immer Karlsruhe entscheidet. Hinzu kommt: Die frühere Beratungspflicht vor dem Einbau einer Öl- oder Gasheizung ist mit dem GModG entfallen. Die Verantwortung für eine tragfähige Entscheidung liegt damit allein beim Eigentümer. Wie sich die Bio-Treppe in der Kalkulation niederschlägt, haben wir in unserer Analyse zur Kostenfalle beim Heizungstausch aufgeschlüsselt.
Aus unserer Sicht sind drei Ausgänge denkbar: Das Gericht bestätigt das Gesetz, es verlangt Nachbesserungen, oder der Gesetzgeber schärft unter dem Eindruck des Verfahrens selbst nach. In zwei dieser drei Fälle dürften die Anforderungen an fossile Heizungen eher strenger als lockerer werden. Eine neue Gasheizung trägt damit in jedem Szenario das Kostenrisiko der Bio-Treppe, im ungünstigen Fall zusätzlich ein Regulierungsrisiko. Wärmepumpe, Fernwärmeanschluss oder eine sauber geregelte Hybridlösung bleiben dagegen in allen drei Varianten zulässig.
Für Wohnungseigentümergemeinschaften und Verwalter ist der richtige Zeitpunkt für die Planung deshalb jetzt, bevor der Bestandskessel ausfällt. Grundlage sind die Betriebsdaten der vorhandenen Anlage: Verbräuche, Vorlauftemperaturen, Laufzeiten. Sie zeigen, ob eine Wärmepumpe im Bestand ohne große Eingriffe funktioniert oder ob eine Hybridlösung mit klarer Regelstrategie der bessere Weg ist. Unser qualifiziertes Ingenieurteam plant solche Anlagen einschließlich Mess-, Steuer- und Regelungstechnik und begleitet sie anschließend mit Monitoring. So wird im laufenden Betrieb sichtbar, ob der fossile Anteil tatsächlich sinkt.
Das Verfahren in Karlsruhe wird die Debatte um das Heizungsrecht über Jahre begleiten. Als Taktgeber für Investitionsentscheidungen taugt es nicht. Wer jetzt eine qualifizierte Energieberatung oder Fachplanung beauftragt, nutzt die Zeit, statt sie zu verlieren, auch mit Blick auf Fördermittel, deren Konditionen sich ebenfalls ändern können.
Quellen & weiterführende Informationen
Sie stehen vor einer Heizungsentscheidung in einer WEG, einer kommunalen Liegenschaft oder im Unternehmen? Unser qualifiziertes Ingenieurteam plant eine Lösung, die in jedem Urteilsszenario trägt, und begleitet sie danach mit Monitoring im laufenden Betrieb. Vereinbaren Sie jetzt Ihr kostenfreies Auftaktgespräch.









