EU-Standard VS gilt: Wie Mittelständler CO2-Datenanfragen von Kunden und Banken bündeln

Fachplaner erfasst Gasverbrauch mit Datenlogger in der Heizzentrale eines Produktionsbetriebs
Der EU-Standard VS deckelt ab 2027, welche Nachhaltigkeitsdaten Großkunden von Zulieferern verlangen dürfen. Energie- und CO2-Werte bleiben Pflicht – wer sie jetzt sauber erhebt, beantwortet Kunden und Banken aus einer Quelle.

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  • EU-Standard VS (VO 2026/1560) seit 24.09.2026 in Kraft
  • Value-Chain-Cap ab Geschäftsjahren ab 01.01.2027
  • Schutz für Partner bis 1.000 Beschäftigte
  • Energieverbrauch in MWh, Scope 1 und 2 im Basismodul Pflicht
  • Überarbeitete ESRS treten am 10.11.2026 in Kraft

Seit dem 24. September 2026 gilt der freiwillige EU-Standard für Nachhaltigkeitsberichte, kurz VS. Die EU-Kommission hatte ihn am 3. Juli als Delegierte Verordnung (EU) 2026/1560 angenommen, am 21. September stand er gemeinsam mit den überarbeiteten ESRS im Amtsblatt. Für den Mittelstand ist ein Detail entscheidend: Ab den Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen, dürfen berichtspflichtige Großunternehmen von ihren Lieferanten und Geschäftspartnern mit bis zu 1.000 Beschäftigten keine Nachhaltigkeitsdaten mehr verlangen, die über die im VS festgelegten Datenpunkte hinausgehen.

Was der Value-Chain-Cap regelt – und was nicht

Der sogenannte Value-Chain-Cap geht auf die Omnibus-Richtlinie (EU) 2026/470 zurück. Er soll die Flut individueller Kundenfragebögen eindämmen, die viele Zulieferer seit dem Start der Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD erreicht. Der VS ist zweistufig aufgebaut: Ein Basismodul mit den Angaben B1 bis B11 bildet die Mindeststufe, ein umfassendes Modul mit C1 bis C9 baut darauf auf.

Für Betriebe mit relevanter Gebäude- und Anlagentechnik ist die Angabe B3 der Kern. Sie umfasst den Gesamtenergieverbrauch in MWh, die Aufteilung nach erneuerbaren und nicht erneuerbaren Quellen sowie die Brutto-Emissionen nach Scope 1 und Scope 2 in Tonnen CO2-Äquivalent. Nur Unternehmen mit höchstens zehn Beschäftigten dürfen diese Werte freiwillig angeben. Im umfassenden Modul kommen absolute Reduktionsziele für Scope 1 und 2 hinzu.

Wichtig für die Einordnung: Fachbeiträge weisen darauf hin, dass der Cap nur gegenüber berichtspflichtigen Kunden wirkt. Fragt eine Bank zur eigenen Kreditrisikosteuerung nach Emissionsdaten, greift er nicht. Das Bankgespräch über ein Energiekonzept als Finanzierungsargument bleibt also eigenständig.

Einordnung: Weniger Fragen, aber belastbarere Antworten

Aus unserer Sicht verschiebt der VS die Aufgabe, statt sie zu beseitigen. Die Zahl der Datenpunkte sinkt, doch Energieverbrauch und Scope-1/2-Emissionen bleiben in jedem Fragebogen gesetzt. Wer sie heute aus Jahresrechnungen und Schätzungen zusammenträgt, wird bei Rückfragen schnell an Grenzen stoßen: Welcher Anteil entfällt auf den Standort, auf die Produktion, auf die Gebäudeheizung? Belastbar wird das erst mit einer sauberen Zählerstruktur. Ein durchdachtes Messkonzept und laufendes Monitoring der Haustechnik liefern die Werte dann einmal erhoben für Kunden, Banken und Versicherer.

Der zweite Effekt betrifft die Erwartung hinter den Zahlen. Wer Emissionen meldet, wird früher oder später nach dem Reduktionspfad gefragt – spätestens, wenn ein Kunde das umfassende Modul anlegt. Hier schließt sich der Kreis zu Investitionsentscheidungen bei Wärmeerzeugung und Prozesswärme: Ein geförderter Transformationsplan verbindet die Treibhausgasbilanz mit einer priorisierten Maßnahmen-Roadmap, Amortisation und CO2-Vermeidungskosten.

Ausblick: 2026 ist das Vorbereitungsjahr

Die überarbeiteten ESRS treten am 10. November 2026 in Kraft und gelten spätestens für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2027. Die Fragebögen der Großkunden für das Berichtsjahr 2027 werden sich daran ausrichten. Für Zulieferer heißt das: Die Energie- und Emissionsdaten des laufenden Jahres sind die Ausgangsbasis, an der sich jede Entwicklung messen lassen muss. Wer jetzt Zählerstruktur, Bilanzgrenzen und Datenquellen klärt, antwortet 2027 souverän statt unter Zeitdruck. Eine qualifizierte Energieberatung oder ein bestehendes Energiemanagement nach ISO 50001 oder EMAS liefert dafür in vielen Fällen bereits einen großen Teil der Grundlagen. Ergänzend lohnt der Blick auf unseren Beitrag zum VSME-Standard für KMU, aus dem der VS hervorgegangen ist.

Quellen & weiterführende Informationen

Kommen bei Ihnen schon CO2-Fragebögen von Kunden oder der Bank an? Unser Ingenieurteam baut mit Ihnen die Zählerstruktur auf, aus der Sie solche Anfragen dauerhaft beantworten können, und entwickelt daraus einen geförderten Fahrplan für Ihre Dekarbonisierung. Vereinbaren Sie jetzt Ihr kostenfreies Auftaktgespräch.

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