Auf Basis unserer langjährigen Erfahrung können wir bei einigen unserer Kunden zukünftig höhere Steuererstattungen erarbeiten – trotz der Sparmaßnahmen des Bundeshaushaltes. Ihr Aufwand: Im unteren Stundenbereich. Alles was Sie tun müssen ist uns zu kontaktieren und die notwendigen Unterlagen zukommen zu lassen.

Das Wichtigste vorweg:  Die Bundesregierung hat am 01.09.2010 aufgrund der Sparmaßnahmen des Bundeshaushaltes beschlossen, die Thematik der Energiebesteuerung zu ändern. Dem produzierenden Gewerbe drohen somit ab 01.01.2011 hohe, bzw. komplette Ausfälle der bisher bekannten Erstattungen. Da wir uns  seit vielen Jahren mit diesem Thema beschäftigen, können wir dennoch durch die konsequente Umsetzung der neuen Verordnungen bei zumindest einigen unserer Kunden, sogar zukünftig höhere Erstattungen erarbeiten!

Der Aufwand für Sie bewegt sich im Stundenbereich. Wir benötigten nur wenige Unterlagen von Ihnen. Die Prüfung kann sich für Ihr Unternehmen also sehr lohnen.

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