GRW Thüringen: Land senkt Hürden für Investitionszuschüsse

Fachmann prüft in einer Produktionshalle Unterlagen zur GRW-Investitionsförderung
Thüringen hat die GRW-Investitionsförderung überarbeitet: niedrigere Zugangsschwellen, ein neues Produktivitätskriterium und höhere Beträge je Arbeitsplatz. Wer Energieeffizienz nachweist, hebt den Fördersatz deutlich an.

Artikel teilen

  • Überarbeitete GRW-Richtlinie Thüringen gilt rückwirkend ab 1. August 2026.
  • KMU: 5 statt 10 Prozent Beschäftigungsplus als Zugangskriterium.
  • Neu: Förderzugang über 10 Prozent höhere Arbeitsproduktivität.
  • Bis 1 Mio. Euro je neu geschaffenem Dauerarbeitsplatz förderfähig.
  • Energieeffizienz- und Umweltschutzeffekte heben den Fördersatz deutlich an.

Thüringen hat die Zugangsregeln für sein größtes Investitionsförderprogramm gelockert. Die überarbeitete Richtlinie zur Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) gilt rückwirkend zum 1. August 2026. Für Unternehmen, die Ersatz-, Erweiterungs- oder Effizienzinvestitionen ohnehin auf dem Tisch haben, verschiebt sich damit die Rechenbasis – und zwar in mehreren Punkten gleichzeitig.

Vier Änderungen, die den Zugang öffnen

Kleine und mittlere Unternehmen müssen für den Förderzugang künftig nur noch eine Steigerung der Beschäftigtenzahl um fünf statt bisher zehn Prozent nachweisen. Wer über das sogenannte Abschreibungskriterium einsteigt, muss mit dem Investitionsvolumen die durchschnittlichen Abschreibungen der letzten drei Geschäftsjahre nur noch um 25 statt 50 Prozent übersteigen. Beide Schwellen waren in der Praxis häufig der Grund, warum sinnvolle Vorhaben durch das Raster fielen.

Hinzu kommt ein völlig neuer Zugangsweg: Investitionen sind künftig auch dann förderfähig, wenn sie die Arbeitsproduktivität um mindestens zehn Prozent steigern – bei gleichbleibender Beschäftigung und gleichbleibenden Löhnen. Das ist der entscheidende Punkt für automatisierte oder modernisierte Fertigungen, die Leistung erhöhen, ohne Personal aufzubauen. Ebenfalls angehoben wurden die förderfähigen Investitionsvolumen je Arbeitsplatz: bis zu 1 Million Euro je neu geschaffenem und 750.000 Euro je gesichertem Dauerarbeitsplatz. Auch gebrauchte und mobile Wirtschaftsgüter sind unter erleichterten Bedingungen wieder förderfähig.

Diese Anpassung setzt eine Linie fort, die das Land bereits mit der Richtlinien-Neufassung zum 1. November 2025 begonnen hatte – damals entfielen unter anderem der Förderausschluss bei hoher Leiharbeitsquote und die Zuschusskürzung für Unternehmen ohne Tarifbindung. Jährlich stehen für die GRW in Thüringen rund 60 bis 70 Millionen Euro von Land und Bund bereit.

Der eigentliche Hebel liegt bei der Energieeffizienz

Interessant wird die Rechnung dort, wo sich Investitionsanlass und Effizienzwirkung überlagern. Laut Förderdatenbank des Bundes gelten für Vorhaben mit besonderen Energieeffizienzeffekten im Thüringer C-Fördergebiet Höchstsätze von 55 Prozent für kleine, 45 Prozent für mittlere und 35 Prozent für große Unternehmen; im D-Fördergebiet sind es 50, 40 beziehungsweise 30 Prozent. Bei besonderen Umweltschutzeffekten liegen die Obergrenzen noch höher. Zum Vergleich: Ohne diese Effekte bewegen sich die Sätze je nach Landkreis und Unternehmensgröße zwischen 10 und 40 Prozent.

Nach unserer Einschätzung entscheidet damit weniger die Frage, ob ein Vorhaben grundsätzlich GRW-fähig ist, sondern wie sauber die Effizienz- und Umweltwirkung technisch hergeleitet und belegt wird. Genau das ist die Schnittstelle zur Fördermittelberatung und zur technischen Energieeffizienz in der Produktion: Einsparung quantifizieren, Bezugsbasis definieren, Nachweisführung aufsetzen. Unsere qualifizierten Energieberater begleiten Unternehmen in Thüringen genau an dieser Stelle.

Zwei Punkte gehören in jede Planung: Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn bei der Thüringer Aufbaubank vorliegen – ein vorzeitiger Auftrag kostet die Förderung. Und wo Bundesprogramme wie die EEW-Förderung parallel infrage kommen, sollten Kumulierungsfragen früh geklärt werden, statt sie im Bewilligungsverfahren zu entdecken.

Ausblick: Die Lockerungen sind ausdrücklich als Konjunkturimpuls gedacht. Wer 2026/2027 investieren will, hat aktuell ein günstiges Zeitfenster – erfahrungsgemäß zieht das Antragsgeschehen zum Jahresende deutlich an.

Quellen & weiterführende Informationen

Prüfen Sie jetzt, ob Ihre geplante Investition unter den neuen GRW-Kriterien förderfähig ist – und wie hoch der Fördersatz mit belegtem Energieeffizienzeffekt ausfällt. Unsere qualifizierten Energieberater rechnen das mit Ihnen durch, bevor Sie den ersten Auftrag vergeben. Kostenfreies Auftaktgespräch anfordern.

Wir unterstützen Sie!

Vereinbaren Sie Ihr kostenfreies und unverbindliches Auftaktgespräch.

Zum Newsletter anmelden

Kostenlose Fachbeiträge & News für KMU, WEGs und Hausverwaltungen, Immobilieneigentümer und Industrie.

Mehr News