Im September 2023 wurde das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verabschiedet. Jetzt geht es unter anderem an die Überarbeitung der Förderkulisse für den Heizungstausch. Hier spricht sich der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) in einer Pressemitteilung dafür aus, die förderfähigen Investitionskosten nicht zu knapp zu bemessen. In der Pressemitteilung sind auch noch weitere Anregungen des BEE aufgeführt.
Die Wärmepumpe gehört zu den Technologien, für deren Kauf man im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) staatliche Zuschüsse erhalten kann. Nach Plänen der Bundesregierung sollen die förderfähigen Investitionskosten allerdings halbiert werden. Der BEE spricht sich dagegen aus.
Im verabschiedeten Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist die Pflicht zum Einbau klimafreundlicher Heizsysteme verankert und an die Fristen zur kommunalen Wärmeplanung gekoppelt. Bei Kommunen ab 100.000 Einwohnern reicht diese Frist bis Mitte 2026, bei kleineren Städten und Gemeinden bis Mitte 2028. Bis zu diesen Zeitpunkten muss die kommunale Wärmeplanung vorliegen. Damit die Wärmewende schon jetzt vorankommt, spricht sich der BEE für eine Überarbeitung der aktuell geplanten Reform zur BEG aus.
BEE benennt Gründe für eine Überarbeitung des Entwurfs
Immer mehr Wärmepumpen kommen beim Neubau von Ein- und Zweifamilienhäusern zum Einsatz. Der Einsatz von Erdgasanlagen geht zurück. Ölheizungen spielen mit unter 1 % nahezu keiner Rolle mehr (Symbolbild).
Bisher ist im Entwurf zur Überarbeitung der Förderrichtlinie BEG vorgesehen, die förderfähigen Investitionskosten zu kürzen. Dies ist nach Ansicht der BEE ein Fehler. Er spricht sich dafür aus, die Förderung eines Heizungsaustauschs bei der ersten Wohneinheit nicht von 60.000 Euro auf 30.000 Euro zu halbieren, sondern hier mindestens 45.000 Euro festzulegen.
Wird eine Hybridheizung, die mit erneuerbaren Energien arbeitet, oder eine erdgekoppelte Wärmepumpe eingebaut, müsse die Förderung weiterhin bei 60.000 Euro liegen. Das liegt darin begründet, dass die notwendigen Investitionen in diesen Fällen höher ausfallen. Sonst befürchte man, dass die Anzahl der Neuinstallationen gerade bei diesen besonders effizienten Anlagen gegen Null tendiere, so der Bundesverband.
Klimabonus auf vermieteten Wohnraum und Nichtwohngebäude ausweiten
Zudem spricht sich die Präsidentin des Bundesverbands, Simone Peter, dafür aus, den Klimabonus auf vermieteten Wohnraum und Nichtwohngebäude auszuweiten. „Es spielt keine Rolle, ob CO2 in einer Mietwohnung, einem Büro oder einer selbstgenutzten Immobilie entsteht. Es müssen so schnell wie möglich alle Heizungen auf Erneuerbare Energien umgestellt werden“, so die Präsidentin. Da die geförderten Kosten nicht auf die Mieter umgelegt werden können, käme es hier bei der Modernisierung zu einer Entlastung.
Bürokratie-Abbau wichtig
Die Präsidentin des BEE spricht sich nicht nur für eine Erhöhung und Ausweitung der Fördermittel aus, sondern benennt auch die großen bürokratischen Hemmnisse als Problem: „Bürokratische Anforderungen sind auf das Nötigste zu beschränken, damit die Mittel ihre Wirkung voll entfalten können und auch tatsächlich abgerufen werden.“ So würden gleichzeitig auch die KfW-Bank und das BAFA entlastet.
Den kompletten Text der BEE-Pressemitteilung, in dem auch weitere umfangreiche Vorschläge zur Überarbeitung der BEG-Förderung enthalten sind, kann unter diesem Link nachgelesen werden.
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